Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-09-14
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-09-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, den Antrag der Einigungskonferenz zu genehmigen. Zwei Bemerkungen dazu:
Erstens ist der grosse Vorteil dieser Einigungskonferenz, dass etwas, was beide Räte vergessen hatten, jetzt in der Gesetzgebung auftaucht, nämlich die ambulante Pflege. Der Wortlaut in der ersten Fassung beider Räte hatte das ausgeklammert, wahrscheinlich, weil man nicht daran gedacht hatte.
Die zweite Frage ist etwas heikler, die Kommissionssprecherin hat es richtig gesagt. Die Einigungskonferenz hat eine Abwägung vorgenommen zwischen den Autonomieinteressen der Kantone und der Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten. Das ist eine schwierige Abwägung. Man hat hier einen Kompromissweg darin gefunden, dass grundsätzlich der Herkunftskanton zuständig ist, sofern ein Pflegeheimplatz in geografischer Nähe im Wohnkanton, also im Herkunftskanton, angeboten werden kann. Die Einigungskonferenz war sich auch bewusst, dass die "geografische Nähe" ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Was geografische Nähe genau heisst, wird in der Praxis auszudeutschen sein. Hier ist wohl im Interesse der Patienten und Patientinnen von den Kantonen - jedenfalls von den mittelgrossen und grösseren Kantonen - zu erwarten, dass sie den Begriff der geografischen Nähe [PAGE 618] nicht so weit ausdehnen, dass es dann einfach heisst, es sei in der Regel das ganze Kantonsgebiet.[GZ]
Der Kompromiss ist aber für beide Seiten lebbar. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.