Stamm Luzi · Nationalrat · 2002-04-17
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-04-17
Wortprotokoll
Dass es wichtig ist, mit der EU Verträge abzuschliessen, ist völlig unbestritten. Das haben wir immer gemacht, das werden wir weiterhin machen. Wenn man zusammenlebt, wenn man nahe beieinander ist, gibt es nur den Weg: Man muss die Situation vertraglich regeln. Alles entscheidend ist jedoch, was für Verträge abgeschlossen werden.
Von den Befürwortern des bilateralen Weges wird immer wieder verlangt, sie müssten sämtliche ausgehandelten Verträge einfach akzeptieren, auch wenn sie schlecht sind. Das ist Unsinn. Normal wäre und normal ist, dass bilaterale Verträge auf Gebieten abgeschlossen werden, in welchen beide Vertragspartner ein gemeinsames Interesse haben. Davon gibt es unzählige Beispiele. Bei der Verbrechensbekämpfung gibt es zweifellos gemeinsame Interessen, wo die Zusammenarbeit selbstverständlich und gewünscht ist. Auch bei der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs ist manch gemeinsames Interesse gegeben.
Dann gibt es die Gebiete, bei denen nur die eine Seite an einer Regelung interessiert ist. In diesen Fällen muss man dem Vertragspartner ein Angebot machen; man muss ein anderes Dossier zur Sprache bringen, bei dem dem Partner Vorteile eingeräumt werden. Bei dieser Interessenlage muss darauf geachtet werden, dass ein ausgewogenes Resultat zustande kommt, wie dies der Bundesrat in seiner Antwort fordert. Aber in der Antwort des Bundesrates fehlt die überzeugende Darstellung, in welchen Dossiers die Vorteile der Schweiz bei diesem zweiten Paket der bilateralen Verträge liegen sollen.
Dies offensichtlich deshalb, weil unser Land kaum ein Interesse hat, nun eine zweite Verhandlungsreihe mit diesen Themen anzupacken. Wo sollen die Vorteile bei diesem zweiten Paket denn liegen? Dass die Betrugsbekämpfung im Interesse der EU liegt, wenn man die Steuerhinterziehung mit einschliesst, ist offensichtlich. Dass die Zinsbesteuerung nur im Interesse der EU liegt, ist ebenfalls klar. Die angeblichen Vorteile für die Schweiz in den sieben Dossiers, den so genannten "leftovers", den Überbleibseln der ersten bilateralen Runde, sind vernachlässigbar. Die Vorteile für die Schweiz sind dort zu klein, oder es gibt sie nicht. Der Bundesrat versucht nun zu argumentieren, im zehnten Dossier - Schengen/Dublin - liege ein schweizerisches Interesse, das uns Vorteile gebe. Dem ist aber nicht so; da täuscht sich der Bundesrat.
In diesem Zusammenhang ist zu betonen, wie stark sich der Bundesrat bereits in der ersten Runde der bilateralen Verträge getäuscht hat. Ich rede vom Landverkehr und verweise auf das Bundesbüchlein zur Abstimmung im Mai 2000. Der Bundesrat schrieb dort unter dem Titel "Keine Lastwagenlawine": "Das Wachstum des Schwerverkehrs wird daher schon in der Übergangszeit abgebremst, und ab 2005 ist ein kontinuierlicher Rückgang des alpenquerenden Strassengüterverkehrs zu erwarten." Das war eine gigantische Fehleinschätzung des Vertragsergebnisses, welche der Bundesrat dem Volk unterbreitete. Das sehr schlechte Ergebnis des abgeschlossenen Verkehrsdossiers lässt die Frage aufkommen, ob beim Abschluss der bilateralen Verträge tatsächlich mit vollem Einsatz der Vorteil für die Schweiz gesucht wurde und gesucht wird. Denn jedermann mit gesundem Menschenverstand hat wohl wissen müssen, dass die zitierte Stelle im Bundesbüchlein betreffend Landverkehrsdossier schlichtweg falsch war.
Die Crux bei den bilateralen Verträgen mag sein, dass diese von Leuten ausgehandelt werden, deren strategisches Ziel es ist, der EU beizutreten. Wie wollen Sie in der zweiten Runde die Verteidigung des Bankkundengeheimnisses mit der notwendigen Konsequenz verfolgen, wenn Sie als strategisches Ziel der EU beitreten wollen und bei einem Beitritt das Bankkundengeheimnis ohnehin abgeschafft wird? Kollege Schlüer wird näher auf diesen Punkt eingehen.
Bezüglich der Frage, wer die Verhandlungsmandate koordiniert und führt, hat der Bundesrat nichts geschrieben. Ich stelle deshalb hier diese Frage ausdrücklich: Kann mir der Bundesrat sagen, ob überhaupt einige Personen und gegebenenfalls welche bei der Runde "Bilaterale Verträge II" eine Rolle spielen, die gegen einen EU-Beitritt eingestellt sind?
Richtig ist grundsätzlich, wenn der Bundesrat schreibt, bilaterale Verträge seien wichtig. Aber sicher sind die Verträge [PAGE 618] für die Schweiz nicht wichtig, die jetzt für die zweite Beratungsrunde auf dem Tisch liegen. Denkbar wäre z. B. ein Verhandeln mit der EU unter Einbezug der Korrektur des unsäglichen Landverkehrsabkommens. Selbst moderate Leute - ich denke an Muheim, Uri - verlangen schon jetzt dessen Nachbesserung. Aber so, wie die Verträge nun aufgegleist sind, brauchen wir sie nicht. Sie sind entweder von untergeordneter Bedeutung, wie z. B. das Rentendoppelbesteuerungs-Abkommen, oder sie liegen im Interesse der EU. Schon im Voraus kann deshalb abgeschätzt werden, dass dies kein ausgewogenes Paket geben wird.