Berset Alain · Bundesrat · 2017-09-18
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-09-18
Wortprotokoll
Die Informationstätigkeit des Bundesrates zu eidgenössischen Vorlagen ist in Artikel 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte geregelt. Demnach ist der Bundesrat verpflichtet, kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen zu informieren. Er hat dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit zu beachten und die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen darzulegen. Schliesslich vertritt der Bundesrat dabei keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung.
Die Informationen zur Reform der Altersvorsorge erfolgen entlang dieser Vorgaben. Die Einladung des Bundesrates an Veranstaltungen erfolgt durch Dritte. Diese finanzieren ihre Veranstaltungen selbst. [PAGE 1397]