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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-18

Wortprotokoll

Das sind jetzt vor allem Fragen, die statistische Angaben verlangen. Ich liefere Ihnen diese statistischen Angaben gerne.

Anerkannte Flüchtlinge und anerkannte Staatenlose haben gemäss Artikel 28 der Flüchtlingskonvention bzw. Artikel 28 des Staatenlosenübereinkommens Anspruch auf die Ausstellung eines Reisedokuments. Anerkannten Flüchtlingen ist es hingegen untersagt, in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat zu reisen. Falls ihnen eine Reise in den Herkunftsstaat nachgewiesen werden kann, wird ein Verfahren um Asylwiderruf und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft eingeleitet.

Ihre Frage zu den Auslandreisen, Frau Nationalrätin Steinemann, kann ich wie folgt beantworten: Im Jahr 2015 wurden 13 981 Gesuche um Ausstellung eines Reisedokuments von anerkannten Flüchtlingen bearbeitet und davon 13 897 bewilligt; im Jahr 2016 wurden 14 587 bearbeitet und 14 439 davon bewilligt; im Jahr 2017 wurden bis zum 11. September 9935 Gesuche bearbeitet und davon 9842 bewilligt. Gesuche um Ausstellung eines Reisedokuments von anerkannten Staatenlosen wurden im Jahr 2015 vier bearbeitet und davon alle bewilligt; im Jahr 2016 wurden 51 bearbeitet und davon 49 bewilligt; im Jahr 2017 wurden bis zum 11. September 52 Gesuche bearbeitet und davon 51 bewilligt.

Dann zur Statistik, die Sie in Bezug auf die Gesuche um Ausstellung eines Reisedokuments oder Rückreisevisums von vorläufig aufgenommenen Personen erbeten haben: Im Jahr 2015 wurden 2484 Gesuche bearbeitet und davon 1078 bewilligt; im Jahr 2016 wurden 2251 bearbeitet und davon 833 bewilligt; im Jahr 2017 wurden bis zum 11. September 1683 Gesuche bearbeitet und davon 663 bewilligt.

Schliesslich noch zu Ihrer Frage nach statistischen Angaben zu Gesuchen um Ausstellung eines Reisedokuments von asylsuchenden Personen: Im Jahr 2015 wurden 36 bearbeitet und davon 10 bewilligt; im Jahr 2016 wurden 56 Gesuche bearbeitet und davon 20 bewilligt, und im Jahr 2017 wurden bis zum 11. September 38 bearbeitet und davon 11 bewilligt.