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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2017-09-18

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-09-18

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion befürwortet das Freihandelsabkommen mit Georgien. Die Ausweitung des bilateralen Handelsnetzes ist für unsere weltoffene und exportorientierte Wirtschaft und damit für die Schweiz zentral. Eine rege Handelstätigkeit ist mit den richtigen Rahmenbedingungen auch grundsätzlich wohlfahrtsfördernd. Das gilt nicht nur für uns, sondern das gilt auch für unsere Partnerländer. Das Freihandelsabkommen mit Georgien verbessert den Marktzugang auf breiter Basis und erhöht die Rechtssicherheit auf dem georgischen Markt. Es schafft insgesamt für unsere Unternehmen in Georgien bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Das ist sehr erfreulich.

Freihandel kann eine wohlstandsfördernde Rolle einnehmen, doch braucht es dafür die entsprechenden sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen. Wir Grünliberalen haben das stets gefordert. Dabei braucht es aber mehr als ein allgemeines Bekenntnis zur Nachhaltigkeit in Präambeln. Das Abkommen mit Georgien enthält Bestimmungen zum multilateralen Umweltschutz und zum nachhaltigen Handel gemäss den neuen Standards. Das ist ein Fortschritt.

Um über die allgemeinen Bekenntnisse hinauszukommen, wird es aber weitere Schritte brauchen. So sind beispielsweise Umweltverträglichkeitsprüfungen für sensible Produkte in Zukunft unabdingbar, so wie das im Aktionsplan Grüne Wirtschaft definiert wurde. Bisher hat der Bundesrat diese nur angekündigt, aber keine Resultate geliefert. Das bestätigt nun auch der Bericht der GPK in fast erschreckender Klarheit. Es wurde nichts gemacht. So wurden weder Nachhaltigkeitsstudien durchgeführt, wie sie in der EU und den USA üblich sind, noch Umweltmachbarkeitsstudien, wie sie im Aktionsplan Grüne Wirtschaft 2013, also vor vier Jahren, angekündigt wurden. Leider bestehen auch Zweifel, ob Anliegen der Nachhaltigkeit je in einem gemischten Ausschuss, zum Beispiel mit China, thematisiert wurden. Gemäss GPK fehlt es hier an Transparenz.

Wenn die Freihandelstätigkeit auch in Zukunft von der Gesellschaft getragen werden soll, braucht es ein umfassenderes Denken, das auch Umwelt und soziale Anliegen einbezieht. Alles andere ist eine Sackgasse. Die Bevölkerung wird sonst auch in der Schweiz längerfristig nicht bereit sein, weitere Globalisierungsschritte mitzutragen. Das wäre gerade für die Schweiz als absolute Globalisierungsgewinnerin verheerend.

In diesem Sinne teilen wir die Anliegen, die der Antrag aus den Reihen der SP-Fraktion zum Ausdruck bringt. Allerdings erachten wir den Weg als falsch. Neue Foren zur Berichterstattung und zum Austausch ins Leben zu rufen ist bürokratisch und wenig zielführend. Es ist ein Satellitengremium und wird wenig bringen. Die ökologischen und sozialen Anliegen müssen ihren Platz im Abkommen einnehmen. Alles andere tönt sympathisch, bringt aber nicht viel. Die Instrumente wären eigentlich vorhanden, nur der Wille fehlt. Umweltmachbarkeitsstudien müssen in die Verhandlungen einfliessen, und die bestehenden Gremien wie der Gemischte Ausschuss müssen dafür genutzt werden, um zum Beispiel auch handelsrelevante Umweltthemen zu diskutieren. Solange aber vom Bundesrat und dem Seco immer nur beteuert wird, dass man die Anliegen für wichtig erachte, aber keine konkreten Schritte folgen, bleibt der schale Nachgeschmack von Lippenbekenntnissen.

Wir haben in der Kommission gefordert, dass anhand von konkreten Beispielen aufgezeigt wird, welche Anliegen in den Bereichen der Nachhaltigkeit und des klassischen Handels mit Zolltarifen in die gemischten Ausschüsse eingebracht und welche Fortschritte erzielt wurden. Der Bundesrat hat diese Auskunft zugesichert. Gerade nach dem GPK-Bericht sind wir gespannt auf die Resultate. Wir erwarten nun vom Bundesrat, dass er endlich auch in diesem Bereich seine Verantwortung wahrnimmt. [PAGE 1419]

Bei Artikel 3, der die staatspolitische Frage betrifft, werden wir die Mehrheit unterstützen und damit an der bisherigen Praxis bezüglich Referendum festhalten. Es ist richtig, die grundsätzliche Diskussion im Rahmen eines separaten Bundesbeschlusses zu führen.