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preparatory:AB 219541

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-09-18

Wortprotokoll

Ich habe jetzt mit einigem Erstaunen zugehört, wie hektisch Sie diese Diskussion führen. Ich will Ihnen zum Einstieg das ganz grosse "picture" geben. Das ganz grosse "picture" heisst für mich: Wir müssen über die nächsten Jahre hinwegkommen, über die Tsunami-Digitalisierungsjahre, wenn ich denen so sagen darf, und gleichzeitig die Quasi-Vollbeschäftigung in diesem Land aufrechterhalten. Das muss die Zielsetzung sein!

Was brauchen wir dazu? Als Kleinstaat, der wir sind, mit einem kleinen Binnenmarkt, brauchen wir auf der einen Seite mindestens die offenen, die guten, die präferenziellen Marktzugänge im Ausland, selbstverständlich auch in Fairness, und wir brauchen auf der anderen Seite die Kombination von liberalem Arbeitsmarkt, Sozialpartnerschaft, Bildung und dualer Berufsbildung im Speziellen. Wenn es uns gelingt, diese verschiedenen Politiken geschickt zu kombinieren, dann haben wir die besten Voraussetzungen geschaffen, um, wie gesagt, quasi vollbeschäftigt zu bleiben.

Wir sind auf Freihandelsabkommen angewiesen. Was wir jetzt im Falle von Georgien diskutieren, wird selbstverständlich in Drittstaaten, mit denen wir aktuell in Verhandlung sind, mitbeobachtet und mitbewertet. Das ergibt dann die Voraussetzungen dafür, wie wir an "Dritt-Tischen", mit Drittpartnern, unsere Freihandelspolitik weiterdiskutieren können werden. Ich bin etwas in Sorge, dass da falsche Schlüsse gezogen werden könnten.

Für Georgien, es wurde gesagt, brauchten wir drei Verhandlungsrunden. Wir waren nach einem Jahr "zeichnungseinig". Am 27. Juni 2016 ist das Abkommen auch unterzeichnet worden, und zwar anlässlich der Efta-Ministerkonferenz hier in Bern. Das Abkommen enthält alles, was den Warenhandel betrifft: Dienstleistungen, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, öffentliches Beschaffungswesen, Handel, nachhaltige Entwicklung - nachhaltige Entwicklung! -, institutionelle Bestimmungen und Streitschlichtungsfragen. Das Abkommen geht in verschiedenen Bereichen auch weiter als das WTO-Abkommen. Wir haben einen Mehrwert gegenüber den WTO-Verpflichtungen, insbesondere im Dienstleistungsbereich, nämlich eine weiter gehende Verpflichtungsliste zugunsten von Installateuren und Erbringern von [PAGE 1422] Reparatur- und Unterhaltsarbeiten. Wir haben einen besseren Schutz des gewerblichen Designs. Im Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (Trips) war das in den letzten zehn Jahren ein nichtverhandelbares Thema; jetzt ist es gelungen, ein Ergebnis zu erzielen. Daneben gibt es einen ausgeweiteten Schutz der geografischen Angaben. Beim Trips-Abkommen betraf das nur Weine und Spirituosen; wir haben es jetzt ausdehnen können.

Ich mache Ihnen also beliebt, dass Sie dem Abkommen mit Überzeugung zustimmen, damit wir die richtigen Signale in die Verhandlungswelt und selbstverständlich nach Georgien senden.

Frau Friedl und andere, wir wenden multilaterale Umweltabkommen an. Wir halten das Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ein, das bei solchen Freihandelsabkommen immer eine Grundlage ist. Wir haben die wichtigen internationalen Menschenrechtsinstrumente zugrunde gelegt. Das Abkommen ist dem Grundsatz der verantwortungsvollen Unternehmensführung, der Corporate Social Responsibility, verpflichtet. Ganz wichtig scheint mir zu sein, dass auch ein Gemischter Ausschuss auf die Beine gestellt wird. Dort werden allfällig auftretende Probleme miteinander diskutiert, hoffentlich auch miteinander gelöst. Es gibt Regeln zur Streitschlichtung, und es gibt die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren anzustrengen, wenn Probleme nicht in der Konsultation gelöst werden können.

Es geht um einen bedeutenden Partner. Es ist zwar sicherlich nicht ein Partner mit der Bedeutung einer grossen Marktwirtschaft. Aber psychologisch ist es genauso bedeutend wie bei einer grossen Marktwirtschaft, weil die Zeichen, die wir von hier aussenden, wichtig sind. Es ist alles enthalten. Es sind die Gefässe vorgesehen, in denen man die Probleme löst. Es gibt keine Lücke, die ich Ihnen erwähnen müsste. Mit anderen Worten: Sie können gerne zustimmen.

Damit bin ich meinerseits bei der Thematik der Kompetenzdelegation. Ursprünglich enthielt der Bundesbeschluss eine Delegation der Kompetenz ans Parlament zur Genehmigung künftiger Freihandelsabkommen, die weitgehend gleichen Inhalts sind wie jenes mit Georgien. Der Ständerat hat, wie das gesagt wurde, am 14. Juni 2017 mit 32 zu 7 Stimmen diesen Vorschlag des Bundesrates gestrichen. Auch Ihre APK hat daran wenig Gefallen gefunden und will das Freihandelsabkommen mit Georgien nicht dem Referendum unterstellen. Es ist schon einmal eine gute Ansage, dass Sie das Freihandelsabkommen, das hier jetzt vorliegt, nicht dem fakultativen Referendum unterstellen und dabei bei der herkömmlichen Politik bleiben.

Lassen Sie mich kurz erklären, warum der Bundesrat eine Kompetenzdelegation angestrebt hatte. In den letzten Jahren wurden Freihandelsabkommen jeweils nicht dem fakultativen Referendum unterstellt, und es hatte sich eine ständige Praxis herausgebildet, wonach Abkommen, welche im Wesentlichen das Gleiche mit einem neuen Partner regeln, was früher mit anderen Partnern schon geregelt wurde, nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen. Diese Praxis hatte sich übrigens nicht nur für Freihandelsabkommen, sondern auch für Doppelbesteuerungs- und Sozialversicherungsabkommen herausgebildet. Dann haben wir bei Hongkong - dort waren der soziale Teil und die die Umwelt betreffenden Teile neu - eine Ausnahme gemacht, und ursprünglich, aus Sicht des Bundesrates, sollte das auch eine Ausnahme bleiben. Im Hongkong-Dossier ging es erstmals um die Nachhaltigkeitsbestimmungen und damit um einen neuen Bereich, und damit ging, noch einmal, die Unterstellung einher.

Es geht darum, dass wir die langjährige und bewährte Praxis aufrechterhalten wollen, und zwar mit einer ausdrücklichen Delegation der Kompetenz an das Parlament, wenn der Inhalt des Vertrages keine wesentlichen Neuerungen bringt. Lassen Sie mich das wie folgt kommentieren: Wenn der Partner am Tisch sitzt, wenn man mit dem Partner in die letzte Verhandlungsrunde kommt, wenn die Karten auf den Tisch gelegt werden müssen, wenn man sich gegenseitig verpflichtet, dann kann es doch nicht sein, dass die eine Seite am Verhandlungstisch gleichzeitig zur Kenntnis nimmt, dass die Verhandler aus der Schweiz eigentlich gar nicht die Kompetenz haben, einen solchen Vertrag abzuschliessen. Denn die müssen dann nach Hause gehen und sich dort, letztlich im Extremfall bis hin zu einer Volksbefragung, diese Kompetenz geben lassen. Das wird dauern, das wird Zeitverlust bedeuten. Das bedeutet vor allem auch Verunsicherung; Vertrauenserschütterung kann es auch bedeuten. Deshalb werden wir Ihnen einen speziellen Vorschlag machen, was heute nicht möglich ist, nämlich in Bezug auf die Frage, wie wir diese Kompetenzdelegation zukünftig regeln wollen.

Der Ständerat und Ihre vorberatende Kommission haben sich entschieden, wir schliessen uns dem Entscheid an. Ich habe Artikel 2 des Bundesbeschlusses zurückgenommen. Wir arbeiten einen Gegenvorschlag oder einen neuen Vorschlag aus und legen Ihnen diesen erneut vor.

Ich bedauere die Entwicklung - noch einmal: Ich bedauere sie -, nicht weil es um eine Chance geht, die wir in einem riesigen Markt verpassen, sondern weil wir ein Zeichen setzen, das für die Verhandlungspartner nicht das vorteilhafteste ist. Wir werden das gut erklären müssen. Ich hoffe schon, dass wir, wenn wir dann die Spezialdiskussion zum Thema Kompetenzdelegation führen, dort entsprechend die richtigen Signale, die richtigen Zeichen in die Verhandlungswelt aussenden, die richtigen Ansprüche stellen.

Ich mache Ihnen also beliebt, dem Abkommen mit Georgien zuzustimmen und es nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Artikel 2 ist zurückgenommen, sodass wir uns zu gegebener Zeit in aller Ruhe über diese Kompetenzdelegation unterhalten können.