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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-09-18

Wortprotokoll

Im Rahmen der Tierzuchtverordnung können für die Zucht der Freiberger Pferde Beiträge für verschiedene züchterische Massnahmen beim Bund geltend gemacht werden. Der Freiberger profitiert von klassischen züchterischen Massnahmen, wie dem Beitrag für die Herdebuchführung für jedes identifizierte und im Herdebuch eingetragene Fohlen und dem Beitrag für die Durchführung einer Hengstleistungsprüfung in der Station. Der Schweizerische Freibergerverband hat im Jahr 2016 zuhanden der Züchterinnen und Züchter rund eine Million Franken für klassische züchterische Massnahmen erhalten.

Weiter kann der Bund Beiträge für zeitlich befristete Projekte zur Erhaltung oder zur Wiedereinführung ausgestorbener Schweizer Rassen ausrichten. Das Freiberger Pferd ist die einzige Rasse, für welche separat eine Unterstützungsmassnahme definiert ist. Die Unterstützung beinhaltet jährlich höchstens 1,16 Millionen Franken für die Erhaltung der Freiberger Rasse. Der Beitrag beträgt 500 Franken je Stute.

Die Wirkung dieses Beitrags wird unterschiedlich eingeschätzt. Von Tierschutzkreisen wird primär moniert, dass die Pferdefleischproduktion damit unterstützt wird und falsche Anreize gesetzt würden. Der Anteil der Fohlen, die in ihrem Geburtsjahr geschlachtet werden, ist jedoch von rund 80 Prozent in den Achtzigerjahren auf unter 38 Prozent im Jahr 2016 gefallen.

Es stellt sich die Frage, ob und wieweit diese Subvention einen massgeblichen Beitrag zum Erhalt der Freiberger Rasse leistet. Die Zucht von Freiberger Pferden ist heute insgesamt nicht rentabel, auch wenn ein Züchter gelegentlich ein Pferd zu einem kostendeckenden Preis veräussern kann.

Die Tierzucht steht mit ihrer Wichtigkeit für die Schweizer Landwirtschaft auch im Fokus der Agrarpolitik 2022 plus. Das BLW ist daran, gemeinsam mit den wichtigsten Akteuren bis Ende 2017 eine Strategie Tierzucht zu erarbeiten. In diesem Rahmen wird der Bundesrat auch darüber entscheiden, ob und in welcher Ausgestaltung die Beiträge an die Erhaltung der Freiberger Rasse weitergeführt werden sollen.[GZ]

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Motion.

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