Caroni Andrea · Ständerat · 2017-09-18
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-18
Wortprotokoll
Ich muss den Worten von Kollege Cramer in mehreren Punkten widersprechen. Es geht um die zentrale Frage: Wer soll denn die Härtefallklausel in diesem Land anrufen können und wer nicht?
Zuerst möchte ich auf das Offensichtlichste hinweisen, dass wir nämlich soeben ins Gesetz geschrieben haben: "Das Gericht kann" die Härtefallklausel anrufen. Wörtlich das Gleiche haben wir in der Ausschaffungsgesetzgebung geschrieben: "Das Gericht kann ..." Es stimmt also nicht, Herr Cramer, dass sich der Bundesrat auf die Staatsanwälte eingelassen hat. Er hat vom "Gericht" gesprochen, und wir haben das damals schon so verabschiedet wie heute auch wieder.
Nun sind die Staatsanwälte selbstständig auf die Idee gekommen, dass sie auch ein Gericht seien. Wie sie darauf kamen, ist mir schleierhaft. Es steht nicht so im Gesetz, weder in der Ausschaffungsgesetzgebung noch hier. Wir machen an sich nichts anderes, als zu präzisieren, was wir schon immer meinten, nämlich dass so wichtige Entscheide durch das Gericht zu fällen sind. Und der Entscheid ist wichtig, denn es geht um die verfassungsmässige generelle Anwendung eines lebenslangen Verbots und um das ausnahmsweise Absehen davon.
Dann gibt es noch den rechtsstaatlichen Nutzen. Herr Cramer, Sie haben gesagt, es gebe keinen Nutzen, aber es gibt den Nutzen der einheitlichen Praxis und vor allem den Nutzen der transparenten Praxis. Denn wenn die Staatsanwälte das machen, werden wir nie erfahren, wie genau diese Klausel angerufen wird, wie häufig und nach welchen Kriterien. Wenn es die Gerichte machen, dann haben wir Transparenz, denn diese Urteile sind einheitlich.
Es ist auch nicht so, dass die Justiz mit Fällen "en masse" überlastet würde, denn "en masse" soll diese Härtefallklausel gar nicht angerufen werden. Wir haben ja gesagt, sie sei eine Ausnahmeregelung. Ein Gerichtsverfahren kann ähnlich schlank sein wie ein staatsanwaltschaftliches, nämlich zum Beispiel bei einem Verfahren durch einen Einzelrichter.
Ich bitte Sie, mit Blick auf eine einheitliche und transparente Praxis in dieser politisch wie rechtlich brisanten Frage die Verantwortung dorthin zu legen, wo wir sie schon immer haben wollten - wir haben es auch vorhin gerade so festgeschrieben -, nämlich bei den Gerichten.