Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-09-19
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-09-19
Wortprotokoll
Ich spreche gleich zu beiden Vorlagen, da diese einen Zusammenhang haben. Zusammenfassend: Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Ihre Kommission beantragt Ihnen, in allen Punkten festzuhalten und zusätzlich eine Kommissionsmotion einzureichen.
Sie erinnern sich: Das Geschäft ist zum zweiten Mal bei uns. Als Zweitrat hat unser Rat am 6. Juni dieses Jahres die Volksinitiative einstimmig zur Ablehnung empfohlen und ist auf den Gegenentwurf mit 25 zu 19 Stimmen nicht eingetreten. Der Nationalrat hat nun letzte Woche mit 119 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden, am direkten Gegenentwurf festzuhalten. Er empfiehlt zudem, mit dem bemerkenswerten Ergebnis von 81 zu 39 Stimmen bei 68 Enthaltungen, den Gegenentwurf und die Initiative zur Annahme. Dabei hat er eine rein sprachliche Anpassung vorgenommen und bezüglich Terrorismusbekämpfung einen Vorbehalt aufgenommen.
Es ist wichtig zu wissen, dass wir uns verfahrenstechnisch in einer Spezialsituation befinden: Der direkte Gegenentwurf, über den wir heute debattieren, kommt nicht wie üblich aus dem Initiativrecht heraus, sondern aus dem Antragsrecht. Das hat zur Folge, dass das Differenzbereinigungsverfahren nicht nach dem zweiten Beschluss des Zweitrates endet, sondern weitergeht. Selbst ein zweites Nichteintreten des Ständerates könnte den Gegenentwurf damit nicht vorzeitig aus dem Rennen werfen. Theoretisch könnte der Nationalrat den Gegenentwurf dreimal annehmen und der Ständerat dreimal nicht darauf eintreten. Danach würde es eine Einigungskonferenz geben.
Ihre Kommission hat das Geschäft noch einmal beraten. Sie erinnern sich an die Argumente, auf die ich im Einzelnen nicht mehr eingehen möchte. Die Kommissionsmehrheit hält an der Ablehnungsempfehlung zur Initiative und am Nichteintreten auf den Gegenentwurf fest. Zu den Resultaten: Nichteintreten auf den Gegenentwurf beantragt Ihre Kommission mit 8 zu 5 Stimmen; dem Antrag, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, hat sie mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Die Argumente sind bekannt: Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass der Gegenentwurf unnötig ist, dass das steuerliche Bankgeheimnis nicht gegenüber etwa dem Arzt- oder Anwaltsgeheimnis privilegiert werden sollte, dass die Handlungsfreiheit des Parlamentes massiv eingeschränkt würde, denn insbesondere wäre bei der Revision des Mehrwertsteuerrechts die von der Wirtschaft eigentlich präferierte Variante nicht mehr möglich. Es werden Mindereinnahmen befürchtet für Bund, Kantone und Gemeinden. Es wird auch befürchtet, dass steuerunehrliche Personen sich in ihrem Handeln bestärkt fühlen könnten. Schliesslich ist von Wirtschaftsseite vorgebracht worden, dass die neue Regulierung, die neuen Meldepflichten zu neuen Haftungsrisiken für die betroffenen Institute führen würden, was die Kommissionsmehrheit ablehnt.
Ihre Kommission hat aber neben den Empfehlungen, die ich Ihnen vorhin bekanntgegeben habe, nach dieser Diskussion noch etwas Neues gemacht: Die Kommission hat entschieden, eine Kommissionsmotion zu lancieren. Diese steht heute zwar nicht zur Abstimmung, weil der Bundesrat dazu noch nicht hat Stellung nehmen können. Sie wird voraussichtlich in der Dezembersession beraten. Aber diese Kommissionsmotion hat mit den übrigen zwei Geschäften einen direkten Zusammenhang. Die Kommissionsmotion lautet, ich lese sie kurz im Wortlaut vor, folgendermassen: "Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Revision des Steuerstrafrechts, die er vom 29. Mai 2013 bis 30. September 2013 in die Vernehmlassung gegeben und am 4. November 2015 zurückgestellt hat, definitiv zu verzichten." Er soll also definitiv darauf verzichten!
Die Idee hinter dieser Kommissionsmotion war, dass - auch nach Äusserungen des Erstinitianten der Volksinitiative - die Revision des Steuerstrafrechts, die ich eben zitiert habe, der Hauptausgangspunkt für die Volksinitiative und dann auch für den Gegenentwurf war. Der Bundesrat hat, nachdem 2013 die Vernehmlassung zur Vorlage derart desaströs ausgefallen ist, wie das der Finanzminister in der Kommission erklärt hat, beschlossen, die Vorlage zu sistieren, aber noch nicht definitiv darauf zu verzichten. In dieser Situation ist die Kommission der Auffassung, dass eine allfällige Volksabstimmung von einer unnötigen Hypothek entlastet würde, wenn der Bundesrat vor dem endgültigen Beschluss der Räte über die Empfehlung zur Initiative und zu einem allfälligen Gegenentwurf definitiv auf die Steuerstrafrechtsvorlage verzichten würde. Gleichzeitig würde den Initianten Hand geboten, die Initiative allenfalls zurückzuziehen - im Wissen, dass der [PAGE 649] Ausgangspunkt, der Stein des Anstosses, durch den Bundesrat beseitigt worden wäre.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der Kommission Festhalten.