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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-09-19

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-09-19

Wortprotokoll

Ich kann Ihnen die Haltung des Bundesrates noch einmal in Erinnerung rufen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab; wir haben das in der Botschaft ausführlich erläutert. Wir lehnen sie insbesondere darum ab, weil wir der Meinung sind, dass sie erstens nicht nötig ist und dass sie zweitens formale und rechtliche Mängel aufweist.

Dieses Nein des Bundesrates und der Hinweis auf die entsprechenden Mängel haben dann dazu geführt, dass man in der nationalrätlichen Kommission einen Gegenvorschlag erarbeitet hat. Wir haben auch zu diesem Gegenvorschlag zuhanden Ihrer Kommission noch einmal Stellung genommen, haben auch dort noch auf Mängel hingewiesen. Das wiederum hat dazu geführt, dass es, so glaube ich, etwa der dritte Entwurf des Gegenvorschlages ist, den Sie heute beraten. Der Gegenvorschlag wurde immer wieder korrigiert. So, wie er heute vorliegt, lehnt der Bundesrat ihn ebenfalls ab. Zum einen sind es - noch einmal, könnte man sagen - formale Gründe, denn der Gegenvorschlag ist jetzt sehr ausführlich formuliert. Es ist nicht gerade ein Meisterstück für die Verfassung eines Landes, wenn ein derart ausführlicher Gegenvorschlag formuliert werden muss. Das, könnte man sagen, sind ebenfalls formale Gründe.

Weiter stellt der Bundesrat fest, dass dieser Gegenvorschlag zu keiner Änderung der Gesetze führt: Der Gegenvorschlag will einfach den Status quo in die Bundesverfassung schreiben. Da stellt sich die Frage, wie sinnvoll das ist, denn sowohl Sie wie der Bundesrat nehmen sich die Freiheit, etwas zu ändern oder etwas zu überdenken, wenn es in der Bundesverfassung festgeschrieben wird. Gleichzeitig muss man sagen, dass die demokratischen Rechte des Volks auch sonst gewährleistet sind. Wenn der Bundesrat etwas ändern wollte oder müsste, ginge das über eine Gesetzesänderung, die wiederum dem fakultativen Referendum unterstehen würde. Damit ist es aus unserer Sicht nicht nötig, eine Verfassungsänderung zu beschliessen, die nichts ändert, sondern einfach den Status quo übernimmt. Ein Gegenvorschlag bringt aus dieser Sicht eigentlich nichts. Damit ist der Bundesrat der Meinung, dass auch der Gegenvorschlag abgelehnt werden sollte, weil es nicht üblich ist, den Status quo, der sich bewährt hat, in die Verfassung zu schreiben.

Nun steht tatsächlich das Steuerstrafrecht im Raum. Es wurde ja bereits entsprechend begründet. Anlass für die Volksinitiative war damals die Absicht des Bundesrates, das Steuerstrafrecht zu ändern. Das Vorhaben hat bis zur Vernehmlassung überlebt, die Vernehmlassungsergebnisse waren für die Vorlage nicht gerade förderlich. Sie waren eigentlich recht katastrophal. Der Bundesrat hat dann diese Vorlage nach der Vernehmlassung sistiert und gesagt: Wir warten die Abstimmung über die Matter-Initiative ab und entscheiden dann weiter. Damit steht das Vorhaben grundsätzlich noch im Raum. Der Bundesrat hat nicht definitiv entschieden, sondern wird diese Vorlage nach einer erfolgten Abstimmung noch einmal beurteilen müssen. In welcher Art dies erfolgen soll, ist noch nicht entschieden.

Aus dieser Sicht könnte die Motion, die Ihre Kommission beraten hat, tatsächlich einen Ausweg aus dieser Situation weisen. Sie würde sozusagen den Status quo definitiv festlegen, weil der Bundesrat, wenn Sie die Motion überweisen, dann diese Änderung des Steuerstrafrechts auch formal sozusagen begraben müsste und der Waffenstillstand zwischen Parlament, Initianten und Bundesrat besiegelt wäre. So gesehen, könnte ich mir vorstellen, dass die Motion einen Ausweg darstellt, weil der Status quo dann nochmals gefestigt würde. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Bundesrat auf diese Motion dann einsteigt bzw. bereit wäre, sie gutzuheissen.

Ich fasse noch einmal zusammen: Die Initiative ist ungeeignet. Das haben beide Räte ja eigentlich anerkannt. Der Gegenvorschlag bringt keine Lösung, weil er einfach den Status quo in einer sehr ausführlichen Formulierung in der Bundesverfassung zementiert, die eigentlich dafür wenig geeignet ist. Wir sollten unserer Bundesverfassung sozusagen als dem Grundgesetz - so sagt man ja im benachbarten Ausland dazu - etwas Sorge tragen und sie auch pflegen. Damit bitte [PAGE 651] ich Sie, bei Ihrem Nein zu Initiative und Gegenvorschlag zu bleiben. Diese Motion zu prüfen, sind wir gerne bereit. Hier könnte sich tatsächlich ein Ausweg anbieten, um den Anliegen der Initiative und auch jenen der Minderheit Ihrer Kommission bzw. der Mehrheit im Nationalrat so zu begegnen, dass dieses Problem dann definitiv vom Tisch wäre.

Ich empfehle also ein Nein zu Gegenvorschlag und Initiative. Die Motion werden wir prüfen.