Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2017-09-19
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-19
Wortprotokoll
Ich spreche hier als Fraktionssprecher der FDP/die Liberalen.
Es stimmt, zwischen dem Verfassungsartikel 121a und der Umsetzungsgesetzgebung des Parlamentes klafft eine Lücke. Es ist offensichtlich, dass auch der in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf des Bundesrates zum Beispiel bei der Stellenmeldepflicht weit weg von einer Win-win-Situation für alle Beteiligten ist. Ob überhaupt eine wirksame Umsetzung möglich ist, bleibt noch zu beweisen. Lassen wir uns doch die nötige Zeit, warten wir ab, und schauen wir, wie sich das in der Praxis entwickelt.
Es zeichnete sich schon damals in der Kommissionssitzung, als es um die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ging, ab, dass es wohl zu erheblichen Diskrepanzen kommen könnte. Zu widersprüchlich war der damalige Text der Initiative, und zu offensichtlich war, dass sich diese Verfassungsänderung mit anderen Verfassungs- und völkerrechtlichen Bestimmungen beisst. Es wurde dann auch hier im Rat ziemlich genau vor einem Jahr intensiv darüber diskutiert, wie stark der Verfassungsartikel im Widerspruch zu anderen völkerrechtlichen Verträgen stehe. Auch die Initianten der Masseneinwanderungs-Initiative können mit Recht darauf hinweisen, dass ihre damaligen Forderungen nicht wortwörtlich im Ausführungsgesetz erfüllt werden. Trotzdem verzichtete die SVP auf das Ergreifen des Referendums.
Der Gesetzgeber ist aber in der Pflicht, Volksinitiativen, die im Widerspruch zu bestehenden Bestimmungen stehen, trotzdem harmonisch umzusetzen. Es ist eine lange staatsrechtliche Praxis, dass das Bundesparlament sorgfältig darauf achtet, dass auch andere Verfassungsbestimmungen und völkerrechtliche Verpflichtungen eingehalten werden. Die Umsetzung ist aus unserer Sicht kein Verfassungsbruch, sondern entspricht schweizerischer Staatsrechtstradition. Damit und aufgrund des nicht zustande gekommenen Referendums wurde die Masseneinwanderungs-Initiative eindeutig umgesetzt. Mit einem praxisorientierten Inländervorrang kann die Forderung nach der Steuerung der Zuwanderung unter Beibehaltung der völkerrechtlichen Verträge durchaus gelingen.
Bei der nun vorliegenden Initiative "Raus aus der Sackgasse!" ist aber zu bedenken, dass diese in einem deutlich trüberen Vorfeld zustande kam: Gemäss den Initiantinnen und Initianten diente die Volksinitiative vor allem dem Erhalt der bilateralen Verträge mit der EU, falls diese durch die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung gefährdet würden. Das Initiativkomitee war der Ansicht, dass die Schweiz seit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative in einer Sackgasse steckt. Das Initiativkomitee sah die bilateralen Verträge als wichtigstes Bindeglied mit unseren Nachbarn und Handelspartnern ernsthaft gefährdet. Das Initiativkomitee warnte vor einem langfristigen Ausschluss aus führenden Forschungsprogrammen. Das Initiativkomitee befürchtete auch eine Schwächung der Schweiz, weil der freie Personenverkehr innerhalb Europas stark gefährdet werde. Kurz, man wollte das Erfolgsmodell Schweiz nicht leichtfertig verspielen.
Die FDP-Fraktion teilt das Grundanliegen der Initiative, namentlich die Sicherung der bilateralen Verträge. Genau mit dieser Zielsetzung ist die FDP-Fraktion damals an die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative herangegangen. Das Parlament hat nun mit dem Umsetzungsgesetz einen gangbaren Weg gefunden, der die Masseneinwanderungs-Initiative konform mit den bilateralen Verträgen erfüllt. Man wollte zwar das Referendum gegen das Gesetz ergreifen, scheiterte aber deutlich. Daraus darf durchaus geschlossen werden, dass diese Gesetzgebung des Parlamentes gutgeheissen wird. Sie ist durch das deutliche Nichtzustandekommen des Referendums demokratisch legitimiert.
Mit dieser Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wurde das Grundanliegen der Rasa-Initiative, nämlich die Fortführung des bilateralen Weges, erfüllt. Das Parlament hat den Weg aufgezeigt: Die Teilnahme an europäischen Forschungsprogrammen ist wieder möglich, die Personenfreizügigkeit wurde nicht geritzt, und der Handel ist weiterhin via Marktzugangsabkommen möglich. Kurzum: Materiell wurden alle Ziele vollständig erreicht, und die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU haben sich seit der Umsetzung der Initiative im Dezember 2016 entspannt.
Selbstverständlich darf die durch den Brexit eingetretene Zeitenwende nicht komplett ausgeblendet werden. Sobald sich die Rahmenbedingungen in der EU ändern, kann, ja, muss das Freizügigkeitsabkommen unter neuen Vorzeichen geprüft werden. Aber zurzeit ist das nicht auf der Traktandenliste, und wir wollen hier gelassen die Entwicklung innerhalb [PAGE 1444] der EU aufgrund der Ausstiegsverhandlungen mit Grossbritannien mitverfolgen.
Bezogen auf die Rasa-Initiative bedeutet dies aus heutiger Sicht zweierlei: Erstens wurde das Ziel der Sicherung der Bilateralen erreicht, und zweitens ist dieses Ziel verfassungsmässig gesichert. Die FDP-Fraktion lehnt daher die Rasa-Initiative einstimmig ab. Die FDP-Fraktion fordert die Initianten explizit auf, ihre Initiative zurückzuziehen: Es gibt schlicht und einfach keine Notwendigkeit mehr für die Initiative. Diese Initiative ist eine demokratiepolitische Zwängerei, und das Abstimmungsergebnis an der Urne würde nur weiteres Ungemach hervorrufen, ja geradezu weitere Unsicherheiten provozieren. Es würde zu widersprüchlichen Interpretationen des Abstimmungsergebnisses führen: Würde ein Nein bedeuten, dass die Bevölkerung die Rasa-Zwängerei ablehnt und stattdessen die parlamentarische Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative unterstützt? Oder wäre ein Nein als zweites Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative zu deuten? Würde ein Ja bedeuten, dass wir sämtliche Bemühungen um eine geordnete Zuwanderung einstellen sollen? Oder könnte ein Ja auch bedeuten, dass wir den Inländervorrang, wie wir ihn aufgegleist haben, aufheben sollen? Solche Interpretationsspielräume führen nicht aus der Sackgasse, vielmehr direkt in die Unsicherheit.
Die Fraktion der FDP ist sich auch einig betreffend Gegenvorschläge: Es braucht aus aktueller Sicht keinen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative. Bereits die zwei Varianten des Bundesrates fielen in der Vernehmlassung durch. Die jetzt als Minderheitsanträge eingereichten Vorschläge vermögen ebenso wenig zu überzeugen. Wir lehnen die drei Minderheitsanträge ab und empfehlen Ihnen, nicht auf Vorlage 2 einzutreten.
Der Antrag der Minderheit I (Glättli) bedeutet einen weiteren Eingriff in die Marktwirtschaft. Die FDP-Fraktion lehnt neue flankierende Massnahmen entschieden ab.
Die Minderheit II (Moser) will die Zuwanderung etwa so regeln, wie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Diese Umsetzung wurde in der Vernehmlassung deutlich verworfen. Wir lehnen diesen Minderheitsantrag ebenfalls ab.
Es bleibt noch die Minderheit III (Rutz Gregor), die den Beibehalt des Zuwanderungsartikels und die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens will. Diese Minderheit verkehrt die Zielsetzung der Rasa-Initiative ins Gegenteil, indem sie die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens fordert. Es ist also quasi eine Durchsetzungs-Initiative durch die Hintertür. Die FDP-Fraktion hat sich zum Wohle des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative für eine mit dem Freizügigkeitsabkommen konforme Lösung eingesetzt. Den Antrag der Minderheit III können wir daher unmöglich akzeptieren. Wenn die SVP das Freizügigkeitsabkommen kündigen will, soll sie bitte eine Kündigungs-Initiative lancieren, aber mit einem klar formulierten Text.
Ich fasse zusammen:
1. Die Rasa-Initiative wurde von der Zeit überholt und ist unnötig.
2. Die Initianten werden aufgerufen, die Rasa-Initiative zurückzuziehen.
3. Die Gegenentwürfe sind keine Alternativen, und wir lehnen sie allesamt ab.
4. Die Verordnung zum Inländervorrang ist vom Bundesrat noch praxistauglich auszuarbeiten.
5. Die Erfolge oder Misserfolge in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung gemäss Artikel 121a der Bundesverfassung soll der Bundesrat zu gegebener Zeit aufzeigen. Das erwartet die Bevölkerung, das erwartet auch das Parlament, und das erwarten auch wir als Partei.