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Fetz Anita · Ständerat · 2017-09-19

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-19

Wortprotokoll

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass das Parlament im Rahmen der Behandlung des vierjährlichen Wirksamkeitsberichtes zum Finanz- und Lastenausgleichsgesetz Änderungen am entsprechenden Bundesgesetz vornehmen kann.

Ihre Finanzkommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Überlegungen:

In erster Linie würde eine Annahme dieser Motion die bewährte Funktionsweise unserer politischen Institutionen und die Beteiligung der Kantone am Beschlussverfahren von Geschäften, die sie betreffen, infrage stellen. Die Annahme der Motion würde eigentlich auf kaltem Weg das bewährte System zwischen den politischen Institutionen ausschalten. Das will die überwiegende Mehrheit Ihrer Finanzkommission nicht. Weil nämlich in diesem Verfahren dann keine Konsultation vorgesehen wäre, hätten die Hauptbetroffenen, die Kantone, keine Möglichkeit mehr, ihre Position einzubringen. Die Kommissionsmitglieder sind der Ansicht, dass allfällige Anpassungen am Lastenausgleich aus einem Konsens der Kantone entstehen sollten, zum Beispiel über die dafür vorgesehene Konferenz der Kantonsregierungen (KdK).

Es wurde zudem auf die Möglichkeit verwiesen, das Gesetz über eine parlamentarische Initiative zu ändern - diese Möglichkeit steht dem Parlament ja immer zur Verfügung. Deren Behandlung nimmt zwar etwas mehr Zeit in Anspruch als die Motion, erlaubt aber auch den Einbezug aller Beteiligten in die Suche nach einer pragmatischen Kompromisslösung. Damit wäre dann auch das traditionelle Zusammenspiel der Schweizer Institutionen respektiert.

Zurzeit gibt es in der KdK Bestrebungen, die Modalitäten zur Festlegung der Ausgleichsinstrumente ebenfalls zu ändern. Die Minderheit bzw. Kollege Hegglin beantragte deshalb zuerst, die Motion zu sistieren, bis die Schlussfolgerungen aus den Vorschlägen der KdK, die im kommenden Wirksamkeitsbericht zum NFA enthalten sein werden, bekannt sind. Würde beispielsweise entschieden, die Instrumente nach mathematischen Kriterien festzulegen, was die Sprechende durchaus auch befürworten würde, wäre die Motion hinfällig.

Die Kommissionsmitglieder lehnten zunächst mit 10 zu 2 Stimmen den Antrag auf Sistierung der Motion ab, da eine Sistierung die Kantone nicht dazu bringe, nach einer Lösung zu suchen, sondern allenfalls den Anschein erwecke, das Parlament behalte sich weitere eigene Massnahmen vor. In der Folge beantragte die Kommission dann mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Den Minderheitsantrag wird Herr Hegglin natürlich selber begründen.