Lexipedia

Burgherr Thomas · Nationalrat · 2017-09-19

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-19

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion lehnt die Volksinitiative "Raus aus der Sackgasse!" einstimmig ab.

Es ist wohl historisch einmalig, dass ein demokratischer Entscheid von Volk und Ständen so rasch wieder hintertrieben wird. Diese Zwängerei ist leider Ausdruck der schleichenden Entwicklung, sich nicht mehr nach den demokratischen Spielregeln verhalten zu wollen. Diese hat nun auch dazu geführt, dass wir keine Umsetzung der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" haben. Es ist auch das erste Mal, dass das Parlament so offen sagt: Wir wissen es besser und setzen diese Volksinitiative überhaupt nicht um! Das hat eine neue Qualität: Es gibt jetzt einen offenen Machtkampf zwischen dem Volk und dem Parlament.

Der Bundesrat sagt in seiner Botschaft zum vorliegenden Bundesbeschluss, dass die Verfassung dem Willen des Gesetzgebers anzupassen sei. Er schreibt wortwörtlich, dass der Entscheid des Parlamentes zur Umsetzung von Artikel 121a auch in der Verfassung abzubilden sei. Das ist die Umkehr der Demokratie, damit wird der Volkswille mit Füssen getreten! Der Bundesrat gibt zu, dass die Verfassungsbestimmungen zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung durch das Parlament nicht umgesetzt und so Verfassungsbruch begangen wurde. Gleichzeitig will man aber an diesem Verfassungsbruch festhalten, ohne die Verfassung anzupassen.

Die SVP ist hingegen konsequent und will die Frage mit einem eigenen Gegenvorschlag oder dann mit einer Volksinitiative klären, denn die Massenzuwanderung hält weiter an, die Sozialwerke werden überproportional beansprucht. Infolge des anhaltenden grossen Wachstums bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung ist eine Steuerung der Zuwanderung für unsere Schweiz unabdingbar. Gemäss Bundesamt für Statistik betrug dieses Wachstum im Jahr 2016 plus 77 000; dies, obwohl das Schweizervolk die Zuwanderung begrenzen wollte. Viele begreifen das nicht.

Erfolgreiche und innovative Länder der Erde wie etwa die USA, Kanada, Australien usw. kontrollieren die Zuwanderung und die Sozialsysteme eigenständig. Viele Länder verschärfen aufgrund der weltpolitischen Unsicherheiten die Migrationspolitik. Das ist eine moderne Einwanderungspolitik und hat nichts mit Abschottung zu tun, sondern mit Verantwortung. Die benötigten Spezialisten und Fachkräfte dürfen selbstverständlich kommen, die brauchen wir. Aber wir dürfen die Augen nicht davor verschliessen, dass heute in der Schweiz vier von fünf Zuwanderern nicht in Mangelberufen arbeiten. Das beweist, dass die Migrationspolitik, die keine Grenzen setzt, aus wirtschaftlicher Sicht nicht funktioniert. Die Realität zeigt deutlich, dass die anhaltend starke Zuwanderung zu einer Verdrängung von inländischen Arbeitnehmern führt. Die Statistiken der Sozialwerke beweisen, dass der Anteil der Ausländer überproportional hoch ist.

Um die Zuwanderung künftig wieder eigenständig steuern zu können, gibt es aus der Sicht der SVP nur einen Weg: die Beseitigung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Wir beantragen Ihnen deshalb, die Minderheit III (Rutz Gregor) zu unterstützen. Das ist der einzige ehrliche Weg, den wir heute zur Auswahl haben, wenn wir unsere direkte Demokratie, wenn wir also das Volk ernst nehmen wollen. Mit unserem Minderheitsantrag möchten wir einen Bundesbeschluss betreffend die Durchsetzung der Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten verabschieden. Unser Gegenentwurf zur Rasa-Initiative will die Übergangsbestimmungen zu Artikel 121a der Bundesverfassung ergänzen. Es soll dort festgehalten werden, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten notfalls durch Kündigung aufzuheben ist. Es dürfen keine internationalen Verträge abgeschlossen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen Personenfreizügigkeit gewähren.

Vom Wegfall der Personenfreizügigkeit werden entgegen den falschen Behauptungen nicht die gesamten Bilateralen betroffen. Das wichtige Freihandelsabkommen, aber auch das Abkommen über Zollerleichterungen sowie Dutzende Kooperationsabkommen und mehr als hundert andere Abkommen werden bestehen bleiben. Die Grenzen werden nicht geschlossen, und der Handel bricht nicht ein. Der Marktzugang wird durch das Freihandelsabkommen und die WTO-Regeln gewährleistet.

Die EU und die Schweiz werden weiterhin bilateral zusammenarbeiten, verhandeln und weitere Verträge im gegenseitigen Interesse abschliessen. So ist auch klar, dass die EU das grösste Interesse hat, dass die Vertragsinhalte der Bilateralen I bestehen bleiben. Der Kündigung der schädlichen Personenfreizügigkeit steht also nichts im Wege ausser uns selber. Die Schweiz kann wirtschafts-, aber auch innovationspolitisch selbstbewusst nach aussen auftreten. Der Brexit zeigt, dass man mit dem nötigen Rückgrat und der demokratischen Legitimation im eigenen Land gegenüber der EU sehr wohl etwas erreichen kann.