Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-09-19
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-19
Wortprotokoll
Als Nichtmitglied der FK muss ich sagen, dass der Kontext, der Gesamtzusammenhang bei dieser Motion nun doch in ganz erstaunlichem Masse ausgeblendet wird. Die Motion will ja die gebundenen Ausgaben massiv herunterfahren, Ausgaben, die anfallen, weil hier im Parlament Gesetze erlassen worden sind.
Der Hintergrund einer solchen Politik ist, dass der Bund unbedingt sparen, unbedingt Ausgaben senken muss. Und deshalb soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Vorlage zu erarbeiten, die dafür sorgt, dass die Beschlüsse, die das Parlament gefasst oder gegebenenfalls auch das Volk mit einer Volksabstimmung bestätigt hat, wieder rückgängig gemacht oder sogar sabotiert werden. Das ist der Zweck der Motion, Sie haben nichts anderes im Auge, Herr Hösli. Sie haben es ja gesagt: AHV-Ausgaben herunterfahren, Prämienverbilligung bei den Krankenkassen herunterfahren. Das sind ja gebundene Ausgaben. Dann wird hier im Text gesagt, es gehe um den Bahninfrastrukturfonds, um den Strassenfonds. Das ist die Absicht der Motion: die Beschlüsse, die von uns selbst hier im Parlament gefasst und vom Volk bestätigt wurden, wieder infrage zu stellen und dem Bundesrat den Auftrag zu geben, diese Ausgaben, die wir selber beschlossen haben und die legitimiert sind, massiv zu kürzen.
Hier gilt es natürlich zunächst die Frage zu stellen, was dies mit Blick auf den Bundeshaushalt bedeutet. Ist die Vorstellung richtig, dass der Bundeshaushalt in einer so schwierigen Lage ist oder sein wird, dass man nun hingehen und von eben gefassten und vom Volk bestätigten Beschlüssen abweichen soll? Ist der Bundeshaushalt effektiv in einer solch schwierigen Lage? Wenn wir die Realität anschauen, müssen wir sagen, dass der Bundeshaushalt in einer beneidenswerten Verfassung ist. Es gilt nicht für alle Kantone, aber der [PAGE 657] Bundeshaushalt hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert, was Ihnen sicher nicht entgangen ist. Auch im internationalen Kontext steht der Bund ausgezeichnet da.
Unsere Schuldenbremse, die eine Fehlfunktion aufweist, indem sie nämlich überbremst - die Schuldenbremse sollte ja in Zeiten, in denen man bremsen muss, bremsen, aber unsere Schuldenbremse bremst eben immer -, führt dazu, dass wir inzwischen gegen 30 Milliarden Franken auf dem Überschusskonto haben. Es fallen Überschüsse an, aber es ist negativ budgetiert worden; der Bundeshaushalt hat effektiv mehr eingenommen, als budgetiert worden ist. Das ist das chronische Übel der Budgetierung. Niemand wird einem Finanzminister vorwerfen, dass er zu übermütig budgetiert - effektiv wird deshalb pessimistisch budgetiert. Wenn man dann die Rechnungen anschaut, sieht man, dass sie viel günstiger abschliessen als in den Budgets vorgesehen. Das hat dazu geführt, dass im Laufe der letzten Jahre ein Überschuss angehäuft worden ist: 28 Milliarden Franken. Auch dieses Jahr wird voraussichtlich wieder ein Überschuss resultieren. Herr Bundesrat Maurer wird vielleicht die Gelegenheit haben, noch etwas dazu zu sagen. Wir haben Überschüsse, die sich auf dem Konto anhäufen. In diesem Sinne sind wir beim Bund in einer ausgezeichneten Lage.
Was ist die Bundesaufgabe, was hat der Bund für Zwecke? Die Sparpolitik ist kein Bundeszweck. Alle freuen sich darüber, wenn der Bund finanziell in einer guten Verfassung ist, aber die Sparpolitik ist kein Bundeszweck. Der Bundeszweck ist in Artikel 2 der Bundesverfassung umschrieben. Er umfasst unter anderem und schwergewichtig die Förderung der Wohlfahrt des Volkes. Das bedeutet, dass wir auch von künftigen Generationen daran gemessen werden, welche Entscheide wir getroffen haben, welche Investitionen wir vorgenommen haben, um die Wohlfahrt zu befördern. Genau diesen Zwecken dienen die Beschlüsse, die wir im Bereich der sozialen Sicherheit gefasst haben, aber auch die Entscheide, die wir im Bereich der Investitionen jeweils getroffen haben. Wir sind ja auch in Volksabstimmungen im Zusammenhang mit diesen Investitionsentscheiden bestätigt worden. Es braucht Investitionen in die Zukunft.
Wenn wir die Investitionstätigkeit betrachten, sehen wir, dass das Investitionsvolumen insgesamt in der Schweiz seit den Neunzigerjahren zurückgegangen ist, von 3,5 Prozent des BIP in den Neunzigerjahren auf rund 3 Prozent. Das hat ökonomische Konsequenzen. Wir haben weltweit, aber namentlich in der Schweiz einen Kapitalüberschuss. Wir haben im Verhältnis zu den enormen Kapitalien, die angehäuft worden sind, eine Unterinvestitionstätigkeit.
Es ist deshalb falsch, wenn eine Motion die Investitionstätigkeit des Staates behindern will, herunterfahren will. Das ist eine Sabotage am Bundesauftrag, die gemeinsame Wohlfahrt zu befördern. Dieser Auftrag bedeutet, dass wir die Investitionen in die Zukunft fördern müssen, wie wir es ja unter anderem mit den Infrastrukturbeschlüssen gemacht haben.
In diesem Sinne geht die Motion der FK-NR, die jetzt die Mehrheit unserer FK unterstützt, in eine vollkommen falsche Richtung. Wir sind hier im Moment noch im Vorgeplänkel, aber wenn es dann mit den Beschlüssen ans Eingemachte geht, meine ich, werden Sie schon noch aufwachen. Die Voraussetzungen dieser Motion sind falsch, und deshalb ist es richtig, wenn dieser Motion hier schon heute Widerstand entgegengesetzt wird.