preparatory:AB 219791
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-09-19
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst zur Begründung dieses Postulates kurz Stellung nehmen. Herr Germann schreibt: "Nicht selten entsteht der Eindruck, dass ohne ausreichende gesetzliche Grundlage reguliert wird." Das ist schon ein relativ schwerwiegender Vorwurf an eine Aufsichtsbehörde, und dem möchte ich entgegentreten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Finma sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, vielleicht diese etwas intensiv interpretiert. Das ist ja durchaus möglich. Aber ich würde dem Vorwurf widersprechen, dass die Finma keine gesetzliche Grundlage für die Regulierung hat.
Jetzt komme ich zum Postulat an und für sich: Es verlangt ja einen Bericht, der aufzeigt, welche Regulierungskosten durch diese Kreisschreiben entstehen. Das ist wahrscheinlich keine exakte Wissenschaft, die wir in einem Bericht darlegen könnten. Denn der Bericht müsste ja dann aufzeigen, welches Kreisschreiben bei wem welche Regulierungskosten verursacht. Und am Schluss haben wir wohl ein Resultat, das nicht sehr viel aussagt. Das ist die Gefahr bei dieser Forderung.
Wir verweisen daher auf die Motion Landolt 17.3317, "Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht". Sie verlangt, dass wir grundsätzlich das Verhältnis zwischen der Gesetzgebung und der Finma, also der Gesetzesausführung, einmal untersuchen und das genauer anschauen. Ich glaube, das ist der Weg, der eher zum Ziel führt, denn dann kommen wir auch auf die Fragen, die Sie jetzt aufgeworfen haben. Wir sind durchaus der Meinung - daher ist der Bundesrat der Ansicht, die Motion Landolt sei anzunehmen -, dass wir nach dieser Phase, in der die Finma aktiv war, jetzt einmal eine Standortbestimmung mit der Finma zusammen machen. Was haben wir erreicht? Was ist zu tun? Wo stellen sich allenfalls Kompetenzabgrenzungsfragen? Wer hat was zu machen? Hat der Gesetzgeber zu wenig Aufsichtsrechte gegenüber der Finma?
All diese Fragen stehen ja permanent im Raum. Wir sind durchaus der Meinung, dass wir diesen Fragen nachgehen wollen, auch mit der Finma zusammen, denn eine Standortbestimmung nach dieser Phase der Regulierung ist durchaus angebracht. Das möchten wir mit der Motion Landolt aufnehmen. Ich denke, dass wir dann auch auf die Grundfragen, die das Postulat Germann stellt, stossen werden, weil wir dann eine gesamthafte Auslegeordnung machen und machen müssen. Im Übrigen kann man doch auch der Finma zugutehalten, dass sie genau das Anliegen, das Herr Germann angesprochen hat, auch aufnimmt. Sie ist daran, ein Konzept zu entwickeln für ein "Small Banking", sie will also kleinere Banken risikoorientierter behandeln, um auch Kosten zu senken. Damit ist das Anliegen in diesen Bereichen jetzt auch bei der Finma angekommen.
Ich würde Ihnen vorschlagen, auf diesen Bericht zu verzichten, weil ich nicht glaube, dass er Ihnen sehr viele Anhaltspunkte bieten würde. Wir können hier keine wissenschaftliche Genauigkeit bieten. Wir würden sehr vieles einfach abschätzen müssen. Das kann nicht befriedigen.
Hingegen denke ich, dass mit der Annahme der Motion Landolt, die verlangt, dass eine Gesamtanalyse, eine Standortbestimmung erarbeitet wird und dass aufgezeigt wird, wo wir stehen und was allenfalls verbessert werden muss, auch Ihre Anliegen und die der Branche aufgenommen werden. Wir sind ständig in Kontakt mit der Branche. Das, was Herr Germann sagt, hören wir auch von der Branche. Wir sind mit der Finma zusammen der Ansicht, dass wir eine Standortanalyse machen sollten: Was läuft gut? Was kann allenfalls verbessert werden? Wer hat welche Kompetenzen? Das ist der zielführendere Weg. Ich empfehle Ihnen also Ablehnung des Postulates Germann.
Abschliessend möchte ich doch noch festhalten, dass die Finma insbesondere auch im Ausland einen ausgezeichneten Ruf hat. Wenn der Schweizer Finanzplatz heute stabilisiert ist und internationale Anerkennung geniesst, dann ist das nicht zuletzt der Fall wegen einer konsequenten Aufsicht, die alles überwacht. Wir müssen uns bei allfälliger Kritik an die Adresse der Finma auch bewusst sein, dass eine Aufsicht nicht beliebt sein darf. Sonst ist sie wahrscheinlich fehl am Platz. Eine Aufsicht muss kritisch sein, gerade in einem sensiblen Bereich wie der Bankenaufsicht. Das muss sie auch in Zukunft sein. Die Motion Landolt gibt Gelegenheit zu einer generellen Auslegeordnung und Standortbestimmung. Mit dem Postulat Germann erreichen Sie das nicht.[GZ]
Ich bitte Sie noch einmal, das Postulat abzulehnen.