Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-09-19
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-09-19
Wortprotokoll
Vor einem Jahr, in der Herbstsession 2016, haben wir die grosse Debatte über die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative geführt. Die Räte haben sich für ein Inländervorrang-light-Konzept entschieden. Damit ist die Umsetzung weit entfernt vom Verfassungsartikel, dafür kompatibel mit der Personenfreizügigkeit. Es ist ein arbeitsmarktliches Konzept zur Integration von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt und ist in der Zielsetzung unbestritten. Es war allen bewusst, namentlich den vehementen Vertretern des Konzepts, dass es für die Wirtschaft mehr Bürokratie bringen wird. Nebenbei gesagt: Es ist daher nicht redlich, wenn genau die gleichen Kreise nun diese Bürokratie beklagen.
Ob damit die Zuwanderung gedämpft werden kann, hängt ganz von der Wirtschaft und ihrem Tatbeweis ab, den Inländervorrang umzusetzen und das inländische Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen. Das heisst vor allem, ältere Mitarbeitende einzustellen und Frauen die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu geben.
Was hilft nun diese Initiative oder ein Gegenvorschlag für die Klärung der Situation? Die Initianten wollen Artikel 121a aus der Bundesverfassung streichen. Hätten sie im Abstimmungskampf gegen die Initiative gekämpft und mobilisiert, dann wäre das knappe Resultat wohl anders herausgekommen. In der direkten Demokratie braucht es vor der Abstimmung das Engagement, danach ist es zu spät. Natürlich ist es auch ein demokratisches Recht, einen Entscheid rückgängig machen zu wollen. Demokratiepolitisch ist die Initiative indessen problematisch, weshalb sie abzulehnen ist.
Auch die Gegenvorschläge bringen keine Klärung der Situation. Der Antrag der Minderheit III (Rutz Gregor) ist insofern aufschlussreich, als sie eine Kündigung der Personenfreizügigkeit will, was im Abstimmungskampf zur Masseneinwanderungs-Initiative von den Befürwortern immer bestritten worden ist. Wir stehen zum bilateralen Weg, wollen keine Kündigung der Personenfreizügigkeit und lehnen daher den Antrag der Minderheit III ab.
Wir lehnen auch die anderen beiden Minderheitsanträge, den Antrag der Minderheit I (Glättli) und den Antrag der Minderheit II (Moser), ab. Die Gegenvorschläge Glättli und Moser wollen verschiedene Ziele erreichen. Sie wollen die Bilateralen nicht gefährden, arbeitsmarktliche Elemente in die Verfassung aufnehmen, und der Antrag der Minderheit Glättli möchte noch die flankierenden Massnahmen in der Verfassung verankern. Unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf würde daraus nicht entstehen. Es wäre umgekehrt eine Anpassung der Verfassung an die Gesetzgebung.
Sowohl die Initiative als auch die Gegenvorschläge sind nicht nötig, sondern gefährlich und dürften die Komplexität, die Verunsicherung sowie die Rechtsunsicherheit erhöhen statt mindern. Die Rasa-Initiative wie auch ein allfälliger Gegenvorschlag dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Wie wäre ein Volks- oder Stände-Nein zu interpretieren? Wäre es eine Bestätigung der Masseneinwanderungs-Initiative? Oder welche Schlüsse wären daraus zu ziehen? Wäre ein Nein zu einem Gegenvorschlag auch ein Nein zur Umsetzungsgesetzgebung der Masseneinwanderungs-Initiative? Gegen diese Umsetzung ist das Referendum nicht zustande gekommen. Das Gesetz ist in Kraft getreten. Ob es die erhoffte Wirkung zeigt, hängt vom Verhalten der Wirtschaft ab.
Mit der CVP-Fraktion lehne ich sowohl die Initiative wie auch die Gegenvorschläge ab. Die Initianten müssen sich sehr wohl überlegen, ob sie die Initiative nicht doch zurückziehen wollen: Diese Initiative führt nämlich nicht raus aus der Sackgasse, sondern tiefer in die Sackgasse hinein! [PAGE 1458]