Stamm Luzi · Nationalrat · 2017-09-19
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-19
Wortprotokoll
Die Diskussion war heute in wesentlichen Punkten viel, viel komplizierter, als ich eigentlich gehofft hatte. Die Sache ist ganz einfach. Es geht um die Frage: freie Einwanderung - ja oder nein? Das Schweizervolk hat freie Einwanderung vermeintlich am 9. Februar 2014 gestoppt. Das Parlament, Bundesbern, hat diesen Entscheid unterlaufen. Deshalb ist das Thema noch auf dem Tisch. Es geht wieder nur um die Frage: freie Einwanderung - ja oder nein?
Status quo: Solange wir die Personenfreizügigkeit haben, kann jeder EU-Einwohner einwandern. Ein Deutscher z. B. kann zu mir als Arbeitgeber kommen; ich kann ihm sagen: Nimm einen Fresszettel, wir schreiben schnell einen zeitlich unbegrenzten Vertrag, wir unterschreiben - und dann ist der Deutsche definitiv in der Schweiz. Seine Ehefrau, deren Eltern, deren Kinder, all diese Leute sind in der Schweiz. Es ist gemäss den Juristen sogar verboten, mit gentechnischen Analysen nachzuforschen, ob es wirklich seine Kinder sind. Es ist absurd: Jeder kann kommen. Ob es ein Deutscher ist, ob es ein Rumäne ist, ob es ein Afghane ist, der in Mazedonien für 60 Euro die bulgarische Staatsbürgerschaft gekauft hat, und so weiter und so fort - faktisch kann jedermann kommen und bleiben. Es geht nicht um die Bilateralen. Wer das sagt, hat die Bilateralen nicht verstanden.
Ich verstehe zwar die Guillotine-Klausel, ich habe aber auch gesehen - das war im "Sternen" in Muri -, wie der damalige Bundesrat Delamuraz und vor allem der damalige EU-Verhandlungsführer, der spätere IKRK-Chef Kellenberger, gesagt haben, dass man alle Verträge möglichst gut verknüpfen müsse, damit man sie nicht rückgängig machen könne.
Es geht nicht um die Bilateralen, sondern es geht nur um die Frage: freie Einwanderung - ja oder nein? Es geht schon gar nicht um die Marktöffnung. Das ist ein Taschenspielertrick. Man muss die Begriffe "Einwanderung" und "Marktöffnung" schon hemmungslos verdrehen, um sagen zu können, es gehe jetzt um die Marktöffnung.
Kollege Vogler - er ist zwar, glaube ich, nicht im Saal - sagt, er sehe keine negativen Konsequenzen der Freizügigkeit. Sind die folgenden drei Beispiele keine negativen Konsequenzen?
1. In der Zehntelsekunde, in der ein Vertrag auf dem Fresszettel unterschrieben ist, wird die gesamte Familie des Betreffenden auf unsere Kosten krankenversichert, mit allen ungeheuerlichen Kosten, die daraus resultieren können. Ist das kein Missstand?
2. Kennen Sie den Fall der Dänin, die zwei Tage in der Schweiz gearbeitet und in der Folge mehr als 300 000 Franken Sozialkosten verursacht hat? Ist das kein Missstand?
3. Vielleicht kann ich noch die 64-Jährigen erwähnen, die mit der Familie kurz vor der Pensionierung in die Schweiz einwandern und ein halbes Jahr später dieselben Ergänzungsleistungen erhalten wie unsere Eltern und alle Schweizer, die 40 Jahre lang hier gearbeitet haben. Ist das kein Missstand?
Ich bringe angesichts des Zeitdrucks, Kollege Wermuth, jetzt nur noch ein Beispiel für Sie. Respekt für Ihre flankierenden Massnahmen oder wie Sie sie nennen wollen, aber ich rede aus Erfahrungen aus den USA: Wie wollen Sie verhindern, dass zwei, drei Fernfahrer in stickigen Lastwagen leben, gar kein eigenes Zuhause mehr haben, sozusagen 24 Stunden unterwegs? Welche flankierenden Massnahmen wollen Sie da machen, um das zu verhindern?
Ich komme langsam zum Schluss: Ich verstehe den Milliardär, der Wyss heisst oder wie auch immer, der sich vielleicht gesagt hat, er werde älter und es wäre noch ein schönes Ziel, eine absolut grenzenlose Welt zu haben. Er investiert Geld in die vorliegende Initiative. Wenn so eine Person unter Realitätsverlust leiden würde, akzeptiere ich das; wenn das aber auch auf die mächtigste Frau der Welt zutrifft, ist das schon schwieriger zu schlucken. Eine solche Realitätsferne - wenn man sagt, alle könnten kommen, grenzenlos - ist bedenklich.