Lexipedia

Burgherr Thomas · Nationalrat · 2017-09-20

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-20

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 121 der Bundesverfassung untersteht "die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie über die Gewährung von Asyl" dem Bund. Die Asylgesetzgebung greift ja heute bereits in kantonale Bereiche ein. Aber wenn wir den Subsidiaritätsgedanken ernst nehmen wollen, muss uns auch auf Bundesebene kümmern, was mit den Gemeinden geschieht.

Insbesondere im Flüchtlingswesen ist es diese unterste kommunale Ebene, die am stärksten betroffen ist. Sie wird die Asylpolitik des Bundes ganz konkret finanziell, aber auch in zwischenmenschlichen Belangen ausbaden müssen. Die Gemeinden und das Betreuungspersonal sind infolge der rasant gestiegenen Asylzahlen der letzten Jahre denn auch bereits am Anschlag. Sie sind es, die im Alltag die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen bewerkstelligen müssen. Sie sind es, die in wenigen Jahren die volle Wucht der Asyl- und Betreuungskosten zu spüren bekommen werden. Zudem ist keine Entspannung der Lage zu erwarten. Die nächste Welle von Flüchtlingen über das Mittelmeer rollt bereits an.

Auch wir auf Bundesebene spüren die Auswirkungen, indem der Asylbereich immer mehr Finanzen schluckt. Aber die Kosten der nächsten fünfzig bis hundert Jahre, und das ist in diesem Bereich der Zeithorizont, werden die Gemeinden berappen müssen, und das wird schmerzhaft sein. Einen Grossteil der finanziellen, aber auch der nichtmonetären und sozialen Kosten hat bereits die kommunale Ebene zu stemmen.

Gerade deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, mit diesem Vorstoss die Gemeinde als wichtigste und unterste Staatsebene in dem für sie belastenden Asylbereich zu stärken. Es soll die Gemeindeautonomie im Asylgesetz verankert werden. Es sollen bei der Zuweisung und Verteilung von Flüchtlingen auf Gemeinden und Regionen objektive Kriterien berücksichtigt werden, und dabei soll eine angemessene und ausgewogene Verteilung garantiert werden. Die Gemeinden sollen frühzeitig über Personen, Pläne und Massnahmen informiert werden müssen, die sie betreffen. Das Anhörungs- und das Einspracherecht sollen ausgebaut werden. Negativanreize, beispielsweise bei erfolgreichen Arbeitsmarktintegrationsmassnahmen, müssen verhindert oder reduziert werden, und der Sicherheitsaspekt muss klarer geregelt werden.

All diese Aspekte und Anliegen stammen aus Praxisbeispielen von mir bekannten Gemeinden. Diesen Strauss an Vorschlägen und Anliegen soll der Bundesrat bei Annahme dieser Motion den Kantonen gegenüber zur Sprache bringen, und es soll wo möglich und nötig das Asylgesetz angepasst werden.

Ich bitte Sie daher, dieser dringend nötigen Kurskorrektur zugunsten unserer Gemeinden zuzustimmen.