Hofmann Urs · Nationalrat · 2002-06-03
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-03
Wortprotokoll
Auch wenn die Finanzrechnung entgegen dem budgetierten Rechnungsausgleich mit einem Ausgabenüberschuss von 1,3 Milliarden Franken abschliesst, darf die Staatsrechnung 2001 als befriedigend bezeichnet werden. Ohne das Grounding der Swissair - für das der Bund, PUK hin oder her, nicht verantwortlich zeichnet, zur Milderung von dessen verheerenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen er jedoch tief in die Tasche greifen musste - und ohne die Besonderheiten beim Inkasso der Verrechnungssteuern könnten wir sogar von einem weit besseren Ergebnis ausgehen als budgetiert.
Zwar ist es die Aufgabe eines jeden Finanzministers, rechtzeitig auf mögliche künftige Defizite hinzuweisen, und es gehört selbstverständlich auch bei einem befriedigenden Rechnungsabschluss zu einer seriösen Finanzplanung, die voraussichtliche Entwicklung der nächsten Jahre im Auge zu behalten. Panikmache, wie sie nun zuweilen durchschimmert, ist jedoch angesichts der konkreten Zahlen im jetzigen Zeitpunkt fehl am Platz - auch nicht in Anbetracht der Schuldenbremse, die, wie von uns stets befürchtet, nun plötzlich zum alles bestimmenden Faktor der Bundespolitik zu werden droht.
Auch uns ist selbstverständlich bewusst, dass das Volk die Verfassungsbestimmung über die Schuldenbremse Ende des letzten Jahres mit grosser Mehrheit angenommen hat. Abgesehen davon, dass schon rein formal nur über den Grundsatz, aber nicht über die Details abzustimmen war, durften die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch auf die bundesrätliche Aussage vertrauen, dass es sich bei der Schuldenbremse um ein flexibles Instrument handle - so fett gedruckt im Bundesbüchlein nachzulesen -, das die Bundesfinanzen langfristig im Gleichgewicht halten solle.
Sie selbst, Herr Bundespräsident Villiger, haben hier im Parlament und auch im Abstimmungskampf stets darauf hingewiesen, die Einführung der Schuldenbremse müsse mit dem Zustand der Bundesfinanzen wohl koordiniert sein; sie könne ohne unverhältnismässige Nachteile nur dann eingeführt werden, wenn die strukturellen Defizite des Bundeshaushaltes zumindest weitgehend beseitigt seien. Herr Bundespräsident Villiger, Sie mögen zwar Recht haben, wenn Sie sagen, mit einem Hinausschieben der Einführung der Schuldenbremse auf das Jahr 2004 seien die notwendigen Einsparungen im Einzelfall nicht weniger schmerzhaft. Tatsache ist aber, dass die bundesrätliche Absicht, bereits den Voranschlag 2003 dem Regime der Schuldenbremse zu unterstellen, zu einem Hauruck-Sparprogramm nach altbewährter Departements-Rasenmähermethode führen wird, das mit einer durchdachten mittel- und langfristigen Finanzplanung nicht mehr allzu viel zu tun haben wird.
Wenn die Bundesfinanzen effektiv derart in die Schieflage zu geraten drohen, wie der Bundesrat dies in seiner Zusatzbotschaft darstellt, wäre dies Grund genug, zum heutigen Zeitpunkt - ohne unnötigen zeitlichen Druck - die strukturellen Probleme auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite umfassend zu würdigen und nicht durch aufgrund ausbleibender politischer Schwerpunktsetzung erteilte Sparaufträge an die einzelnen Departemente bundesrätliche Beschlüsse zu einer langfristigen Sachpolitik kurzerhand faktisch ausser Kraft zu setzen. Sonst sehen wir uns in den schlimmsten Befürchtungen bestätigt, wonach die Schuldenbremse künftig eine mittel- und langfristige Politikplanung verhindert, indem auch - gesamthaft gesehen - geringe Schwankungen auf der Einnahmenseite Anlass zu einem finanzpolitischen Übersteuern und zu Panikreaktionen geben.
Gerade wenn sich die doch eher pessimistischen Prognosen des Bundesrates - was wir nicht hoffen und auch so nicht glauben - auf der Einnahmenseite bestätigen sollten, wäre es dringend geboten, auch die vom Bundesrat in Aussicht gestellten Steuerreduktionen kritisch zu hinterfragen und die Steuerpolitik mit dem realistischen Finanzbedarf des Bundes in den nächsten Jahren in Übereinstimmung zu bringen. Man kann nicht auf der einen Seite das Steuer herumreissen mit der Begründung, das Volk wolle auf Dauer einen ausgeglichenen Haushalt - was stimmt -, und andererseits Versprechungen, die in einer Zeit mit optimistischeren Prognosen gemacht wurden, als sakrosankt von der Überprüfung ausnehmen.
Ich habe es noch gut im Ohr, Herr Bundesrat Villiger: Als ich Ende 1999 mein Mandat als Nationalrat hier in Bern antrat, wiesen Sie mit einer unüberhörbaren Genugtuung darauf hin, die zum Teil harten Sparbemühungen der Neunzigerjahre hätten sich gelohnt und zeitigten jetzt ihre Früchte. Der Ausgleich der Bundesfinanzen sei absehbar, und er werde erfreulicherweise den Spielraum - so Ihre Terminologie - geben, einerseits eher vernachlässigte Zukunftsaufgaben unseres Landes anzupacken und andererseits, worauf Sie als Finanzminister natürlich besonders gerne hinwiesen, auch Steuersenkungen für die natürlichen Personen vorzunehmen.
Diesen Spielraum für Steuersenkungen auch in dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmen sehen wir heute nicht, jedenfalls nicht auf der Basis Ihrer eigenen Einnahmenschätzungen und der Ausführungen in Ihrer Zusatzbotschaft. Und zwar nicht etwa, weil ein Wunschkonzert neuer Aufgaben angestimmt werden soll, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass uns die Wichtigkeit der anstehenden Aufgaben gar keine andere Wahl lässt. So stehen etwa im Bildungsbereich Investitionen in die Zukunft an, die nicht einfach als Wunschbedarf abgetan werden dürfen. Im Gesundheitswesen mag es zwar Massnahmen geben, mit welchen die Kostensteigerungen gedämpft werden können; die Prämienlast für grosse Teile der Bevölkerung ist jedoch so oder so derart hoch, dass es ohne zusätzliche Bundesmittel keine akzeptable Lösung geben wird.
[PAGE 639] Immer wieder wurde auch betont, der Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Wirtschaftskriminalität müsse oberste Priorität haben. Mit Effort müsse der Krake des organisierten Verbrechens an einem weiteren Eindringen in unser Land gehindert werden. Dass dies nicht umsonst zu haben ist, zeigt das Budget des laufenden Jahres. Auch die nächsten Jahre werden dies zeigen. Natürlich könnte der Bundesrat auch bei der Entwicklungshilfe sparen, unter Ausserkraftsetzung seiner entwicklungspolitischen Ziele; da geht es ja ohnehin schmerzlos. Ob dies jedoch langfristig die Politik ist, die unserem Land und seinen Bewohnerinnen und Bewohnern dient? Sie ist es mit Sicherheit nicht. Wollen wir nicht nur "Pflästerlipolitik" mit hehren sachpolitischen Zielen und halbjährlich wechselnden Finanzplänen betreiben, sondern eine kohärente Finanzpolitik, die diesen Namen verdient, so sind die unter dem Druck der sofortigen Einführung der Schuldenbremse verabschiedeten Budgetweisungen 2003 das falsche Signal. Sich selbst ohne Zwang unter Zeitdruck zu setzen mag ab und zu ein probates Mittel sein, um trotz schlechtem Zeitmanagement rechtzeitig zum Ziel zu kommen. Für eine mittel- und langfristige Finanzpolitik, die auf sachpolitische Entscheide abstützt und aufzeigt, wohin die Reise gehen soll, ist dies jedoch der falsche Weg. Soll Finanzplanung samt Schuldenbremse das sein, was sinnvoll ist - nämlich ein Mittel zum Zweck und nicht das Ziel selbst -, dann wäre der Bundesrat gut beraten, mit dem Einsatz dieses neuen Instrumentes unserer Verfassung ein Jahr länger zuzuwarten. Er wäre gut beraten, diese Zeit zu nutzen, um auch eine Einnahmenpolitik zu entwickeln, die auf die aktuellen Rahmenbedingungen und den mittel- und langfristigen Bedarf abstellt und nicht auf Versprechen, die "finanzministeriellen" Wunschträumen entsprungen sind, heute aber in guten Treuen nicht mehr eingelöst werden können. Sie, Herr Bundespräsident Villiger, würden auch dann als Vater der Schuldenbremse in die Finanzgeschichte des Bundes eingehen, wenn die Schuldenbremse nicht mehr in Ihrer Amtszeit in Kraft träte. Dies täte denn auch der Sache gut.