Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-09-20
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-20
Wortprotokoll
Ich bin aus der Mitte dieses Rates bereits darauf aufmerksam gemacht worden, dass einige meiner Ideen ja durchaus unterstützenswert seien, dass man aber unmöglich sieben Vorstösse am Stück machen könne. Dessen bin ich mir sehr wohl bewusst. Ich will nicht im Ranking in die Top Ten der Vorstosseinreicher kommen, sondern die meisten dieser Vorstösse sind zum ersten Mal 2012 oder 2014 eingereicht und dann nicht behandelt worden. Das ist mir aufgefallen, und ich habe sie wieder eingereicht. Deshalb haben Sie nun sieben Vorstösse von mir am Stück. Ich verspreche Ihnen, mich dafür möglichst kurzzuhalten.
Bei der Motion "Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln" geht es letztendlich darum, dass der Staat bei der Einwanderung eine Selektion trifft: eine Selektion, die im Interesse der Schweiz ist; eine Selektion, die auch im Sinne der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 ist. Es geht darum, dass wir die Menschen, die dem Land einen Mehrwert bringen, die hier etwas leisten, die hier arbeiten und Steuern zahlen, bevorzugen gegenüber denjenigen, die einfach nur profitieren wollen.
Hier geht es durchaus auch um eine soziale Komponente, um die Schweizerinnen und Schweizer, die sozial schwach oder bedrängt sind: Der soziale Kuchen wird nicht dadurch grösser, dass Sie ihn für beliebig viele Ausländer zugänglich machen. So wird das einzelne Stück des sozialen Kuchens kleiner. Ich sehe, was einzelne Familien mit Ergänzungsleistungen beziehen: Bei einer fünfköpfigen Familie sind es schnell einmal 150 000 Franken, die sie da steuerfrei bekommen. Die soziale Sicherheit ist also ebenfalls bedroht.
Der Bundesrat hat sehr schön aufgelistet, wie heute die Gesetzeslage ist. Dieser Grundsatz der Verhältnismässigkeit oder auch dass wegen eines dauerhaften Sozialhilfebezugs alleine keine Nichtverlängerung möglich ist, sind genau die Probleme, die es anzugehen gilt. Das ist teilweise erkannt worden: Die zeitliche Befristung der Widerrufsmöglichkeit soll durch die Änderung des Ausländergesetzes aufgehoben werden. Aber damit sind nicht alle Probleme gelöst.[GZ]
Deshalb möchte ich an dieser Motion aus dem Jahr 2014 festhalten.