Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20
Wortprotokoll
Es freut mich, Herr Reimann, dass Sie die Tetra-Berichte lesen, die gut und wichtig sind. Ich denke, dass vielleicht auch hier ein wenig das Pech ist, dass Sie diese Motion schon früher eingereicht haben. Wie Sie gesagt haben, ist in der Zwischenzeit ja nicht nichts gelaufen.
Zuerst sage ich etwas zur heutigen Haltung, dazu, wie die Schweiz auf der Basis der heutigen Gesetzgebung mit sogenannten Dschihad-Reisenden umgeht: Die Bundesanwaltschaft verfolgt konsequent alle Personen, die eine Reise in ein Konfliktgebiet unternehmen wollen, um sich dort der verbotenen Terrororganisation IS anzuschliessen. Sie haben vielleicht auch die Medienmitteilung von Ende August zur Eröffnung eines neuen Strafverfahrens gesehen. Da handelt es sich um eine 30-jährige Frau, die eine solche Reise unternommen haben soll. Der Fall ist jetzt immer noch hängig.
Die Rechtsgrundlage für die laufenden Strafverfahren - es ist eine ganze Anzahl - gegen solche Personen sind die Strafbestimmungen gegen kriminelle Organisationen sowie das geltende Bundesgesetz gegen Al Kaida und IS, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Es liegen keine Hinweise vor, wonach diese Bestimmungen lückenhaft oder nicht anwendbar seien, im Gegenteil: Für die laufenden Strafverfahren ist insbesondere das Urteil des Bundesgerichtes vom Februar 2017 wegweisend, in welchem es die Verurteilung eines Dschihad-Reisenden bestätigt, der sich eigentlich dem IS anschliessen wollte, jedoch bereits vor dem Besteigen des Flugzeugs in Zürich-Kloten verhaftet werden konnte.
Das zeigt, was es bedeutet, wenn Sie die Strafbarkeit immer stärker vorverlagern. Die Person hat eigentlich noch nichts gemacht, sie wollte ins Flugzeug steigen. Da musste man aufzeigen können, dass sie in ein bestimmtes Land reisen und sich dort dem IS anschliessen wollte. Ich sage dies einfach, damit Sie sich bewusst sind, in welchen Dimensionen wir uns hier bewegen.
Der Bundesrat ist aber laufend daran, und das haben Sie ja auch bestätigt, Herr Nationalrat Reimann, die aktuelle gesetzliche Lage oder überhaupt die Grundlagen zu überprüfen und dort, wo es nötig und sinnvoll ist, dann unter Umständen auch Verbesserungen und Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Sie haben das umfangreiche Gesetzesprojekt erwähnt, das wir vor der Sommerpause in die Vernehmlassung geschickt haben, das uns hilft, im Kampf gegen den Terror und gegen solche Organisationen noch entschiedener vorzugehen. Ich verzichte jetzt darauf, diese Massnahmen noch einmal aufzulisten. Aber Sie haben gesehen, dass wir dort auch die Einführung einer neuen spezifischen Strafnorm wollen, welche die Ausbildung, Rekrutierung und eben Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe stellt. Ebenfalls - das ist für Sie auch wichtig zu wissen - gibt es eine Verstärkung des Organisationsverbots in Artikel 74 des neuen Nachrichtendienstgesetzes.
Das ist aber noch nicht alles. Wir kommen vor Ende Jahr noch mit einem zweiten Gesetzgebungspaket im Rahmen des Polizeirechts, also mit präventiv-polizeilichen Massnahmen. Auch dort wollen wir zusätzliche Regelungen und Instrumente vorschlagen und in die Vernehmlassung schicken, damit die terroristische Bedrohung auch präventiv besser erfasst werden kann. Dann habe ich im Rahmen eines anderen Vorstosses heute Nachmittag bereits über den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus berichtet. Das wird zwar jetzt nicht ein Gesetzespaket auslösen, aber ich muss Ihnen sagen: Ich glaube, auch wenn es attraktiv ist, einfach Gesetze zu [PAGE 1482] machen - das verstehe ich natürlich -, ist am Schluss die Prävention, die frühzeitige Erfassung von Personen, die daran sind, sich zu radikalisieren, wichtig. Wenn man diese Personen zurückhalten und zurückholen kann, ist das mit Abstand die günstigste Variante und auch die sicherste. Denn nachdem eine Person bereits eine Tat begangen hat, bereits radikalisiert ist, bereits in einem Netzwerk ist, ist es unglaublich schwierig, sie zurückzuholen.
Was die präventiv-polizeilichen Massnahmen betrifft - das habe ich Ihnen auch gesagt -: Wenn wir die Strafverfolgung immer stärker vorverlagern, kommen wir plötzlich in problematische Bereiche. Kürzlich hat mir ein Mitglied des Ständerates gesagt, er kaufe vor dem Sommer immer mehrere Gasflaschen, weil er gerne grilliert. Dann kommt plötzlich die Frage: Warum kauft er so viele Gasflaschen? Er gerät da auf den Radar des Nachrichtendienstes. Ich sage Ihnen einfach: Wir werden in diesen Fragen immer wieder sehr genau überprüfen müssen, dass wir zwar frühzeitig eingreifen, nicht zu spät, aber gleichzeitig müssen wir auch schauen, dass wir nicht plötzlich auch zu einem Gesinnungsstaat werden, wo man sagt: Wir haben das Gefühl, bei Ihnen ist etwas nicht ganz gut. Und dann sind Sie schon auf dem Radar. Das wollen wir alle nicht, und das ist die grosse Herausforderung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen aufzeigen, dass da sehr viel am Laufen ist. Die Behörden nehmen es ausserordentlich ernst. Wir arbeiten sehr gut mit Städten, Gemeinden, Kantonen zusammen, auch die verschiedenen Behörden auf Bundesebene tun es - und wir sind damit, glaube ich, auf einem richtigen Weg. Trotzdem können wir Ihnen nicht die Garantie abgeben, dass nicht auch in unserem Land etwas passieren kann.[GZ]
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.