Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20
Wortprotokoll
Jetzt müssen wir schon ein paar Dinge auseinanderhalten. Was ist die heutige gesetzliche Grundlage? Nach geltendem Waffengesetz sind die Zoll- und Polizeibehörden ausdrücklich und generell vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ausgenommen, soweit es um die Verwendung der Dienstwaffe zu dienstlichen Zwecken geht. Das ist mal die eine Kategorie. Bei Geldtransporten und überhaupt bei zivilen Personen gilt: Eine zivile Person, die an einem öffentlich zugänglichen Ort eine Waffe tragen will, braucht eine Waffentragbewilligung nach dem Waffengesetz; diese muss sie beantragen. Zu deren Erhalt hat dann die Person eben eine tatsächliche [PAGE 1483] Gefährdung glaubhaft zu machen, die das Tragen einer Waffe hinreichend begründet.
Mit dieser Motion möchte der Urheber jetzt den Bundesrat beauftragen, das Waffengesetz so zu ändern, dass der Dienstausweis der Zoll- und Polizeibehörden als genereller, uneingeschränkter Waffentragschein für Dienstwaffen gilt und dass der heutige Bedürfnisnachweis entfällt.
Sie haben gesagt, Föderalismus und Terrorismusbekämpfung, das gehe nicht zusammen. Ja, es geht hier natürlich nicht nur um Terrorismus. Es geht um die Frage, ob Polizistinnen, Polizisten, Polizeiangehörige ihren Auftrag zur Gefahrenabwehr auch ausserhalb der Dienstzeit wahrnehmen und die Dienstwaffe tragen sollen. Diese Frage liegt einfach in der Kompetenz der Kantone, das hat nichts mit Terrorismus zu tun. Sie können ja nicht sagen: Die Waffe können sie tragen und im Falle eines Terroranschlags benutzen, aber wenn es um einen anderen Konfliktfall geht, dann dürfen sie sie nicht benutzen. Es ist eine originäre Kompetenz der Kantone zu regeln, ob ihre Polizeiangehörigen eben ihren Auftrag zur Gefahrenabwehr auch ausserhalb der Dienstzeit wahrnehmen und die Dienstwaffe zu tragen haben.
Ich muss schon sagen, manchmal bin ich etwas erstaunt, wie locker man hier mit dem Föderalismus umgeht. Es geht hier um die Frage der öffentlichen Sicherheit, und Sie wissen, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine originäre Kompetenz der Kantone ist. Ich weiss schon, dass in der Strafverfolgung der Terrorismus in der Bundeskompetenz, in der Kompetenz des Bundesanwalts, ist. Aber Sie können jetzt nicht einfach den Polizisten sagen, ob sie diese Waffe tragen dürfen.
Dann möchte ich noch auf etwas aufmerksam machen. Lautet dann der Auftrag, die Polizeiangehörigen müssen die Waffe auch ausserhalb des Dienstes tragen? Oder lautet er, sie dürfen sie ausserhalb des Dienstes tragen? Oder sie dürfen sie nur tragen, wenn sie keinen Alkohol konsumiert haben? Das müssen die Kantone für ihre Polizeiangehörigen regeln. Wenn die oberste Polizistin der Meinung ist, dass das für die Polizeiangehörigen absolut zentral ist, dann bitte ich Sie, das mit Ihren Kantonen so zu besprechen. Ich nehme materiell wirklich nicht Stellung. Es ist nicht am Bundesrat, hier materiell Stellung zu nehmen und zu sagen, das sei gut oder nicht gut oder besser, oder zu sagen, wie man das machen sollte. Die Kantone haben auf ihrem Hoheitsgebiet für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Sie verfügen auf ihrem Territorium über die Polizeihoheit und damit auch über die entsprechende Rechtsetzungskompetenz.
Ich bitte Sie, diese Kompetenzordnung zu berücksichtigen und zu beachten. Das ist auch eine Aufgabe, auch wenn Sie als Bundesgesetzgeber manchmal Lust hätten, sich über diese Ordnung hinwegzusetzen. Noch einmal: Der Bundesrat nimmt nicht materiell Stellung, sondern er sagt, diese Frage betrifft eine originäre Kompetenz der Kantone, weil die Polizei und die entsprechende Rechtsetzungskompetenz in die Hoheit der Kantone gehören.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Wenn die Polizeiangehörigen gute Gründe haben, das zu verlangen, dann haben sie auch die Möglichkeit und die Chance, in ihrem Kanton das Recht dazu zu erhalten. Sie haben dann auch Überzeugungsarbeit geleistet und bekommen das, was Sie als sinnvoll erachten; aber bitte nicht einfach, indem sich der Bundesgesetzgeber über grundlegende Kompetenzordnungen hinwegsetzt.[GZ]
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.