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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20

Wortprotokoll

Der Motionär möchte Angehörige von Staaten, die Schweizer Staatsbürgern keine Doppelbürgerschaft ermöglichen, eigentlich bestrafen, indem ihnen ihrerseits das Doppelbürgerrecht verwehrt würde.

Wir kennen in der Schweiz seit 1992 das Doppelbürgerrecht ohne Einschränkungen. Im Jahr 2007 hat der Bundesrat einen Bericht zur Kenntnis genommen, in dem allfällige Nachteile des Doppelbürgerrechts vertieft untersucht wurden. Gestützt auf diese Abklärungen hat der Bundesrat dann seine Position bestätigt. Er lehnt ein generelles oder partielles Verbot des Doppelbürgerrechts ab. Es sind seither keine Entwicklungen erkennbar, die den Bundesrat veranlassen würden, von der damaligen Beurteilung abzuweichen. Es ist nämlich einfach so, dass das Doppelbürgerrecht in der Praxis zu keinen erheblichen Problemen geführt hat. Das gilt insbesondere auch für die in der Motion aufgeführten Bereiche. Im Übrigen ist das heute bestehende Doppelbürgerrecht bei den Beratungen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes nicht infrage gestellt worden. Sie erinnern sich: Sie haben das Bürgerrechtsgesetz totalrevidiert. Sie haben das Doppelbürgerrecht damals nicht infrage gestellt. Es stellt sich schon ein bisschen die Frage: Hat sich in der Zwischenzeit irgendetwas geändert?

Es kommt hinzu, dass man auf lange Sicht hinaus weiss: Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern gelingt besser, wenn sie die Staatsangehörigkeit ihres Wohnsitzstaates annehmen können. Wir stellen hier ja Bedingungen, die sehr streng sind, auch im Vergleich zu anderen Staaten. Indem die Schweiz den Eingebürgerten aber gestattet, die Nationalität ihres Herkunftsstaates zu behalten, wird ihnen auch die langfristige Identifikation mit unserem Land erleichtert. Ich bitte Sie, schon auch etwas im Hinterkopf zu behalten, dass bei uns die Einbürgerungshürden eben ganz andere sind als in den Staaten, die jetzt erwähnt wurden. Es gibt ja auch europäische Staaten, die das Bürgerrecht mit der Geburt im Land verbinden. Wir sind hier in ganz anderen Sphären: Wir haben jetzt über die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation abgestimmt - das ist etwa unser Tempo.

Von daher sind wir auch der Meinung: Es ist zu bezweifeln, dass die vorgeschlagene Regelung bei den ausländischen Staaten den erwünschten Effekt hätte. Wenn wir ihre Bürger bestraften, würden sie sich dann beeilen? Auch der Abschluss von diversen bilateralen Abkommen wäre dann aufwendig, und es gäbe eine ungleiche Behandlung bei der Einbürgerung von Bewerberinnen und Bewerbern je nach Herkunftsstaat. Vorteile sind also nicht in Sicht, dafür mehr Bürokratie und etwas, was Sie vor Kurzem schon einmal diskutiert und damals nicht gewollt haben.

Ich bitte Sie, bei dieser Meinung zu bleiben und die Motion abzulehnen.