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Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-09-20

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-20

Wortprotokoll

Der vorliegende Vorstoss möchte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine Verfassungsänderung vorzuschlagen, welche die sogenannte Schubert-Praxis in der Bundesverfassung als Grundsatz verankert, insbesondere für Normenkollisionen von Völkerrecht und Landesrecht. Ich bin nicht der Erste und werde wahrscheinlich auch nicht der Letzte sein, der diesen Vorschlag macht.

Bis jetzt hat der Bundesrat seine Ablehnung immer damit begründet, dass das unnötig sei, weil die Schubert-Praxis gelte. In seiner Stellungnahme zu einer anderen Motion (08.3249) hat der Bundesrat im Jahr 2010 klargemacht, dass sich die bisherige Praxis grundsätzlich bewährt habe, sodass kein Handlungsbedarf bestehe. Auch das Bundesgericht hat in einer Anhörung zu den Auswirkungen des internationalen Rechts bestätigt, dass die Schubert-Praxis unbestritten sei. Selbst der Bundesrat geht in einem Postulatsbericht im Jahre 2013 von der Geltung einer relativierten Schubert-Regel aus, indem er schreibt: "... wenn die Bundesversammlung bewusst ein völkerrechtswidriges Gesetz erlassen hat, so ist dieses für das Bundesgericht massgebend ... Internationale Menschenrechtsgarantien, wie sie insbesondere die EMRK enthält, gehen jedoch dem Bundesgesetz stets vor."

2016 ist plötzlich alles anders: Es liegt ein Urteil des Bundesgerichtes vor, gemäss dem ältere EU-Abkommen Vorrang haben vor neuerem nationalem Recht. Die schriftliche Urteilsbegründung lässt an der politischen Tragweite dieses Urteils keinen Zweifel: Das Bundesgericht hält klar fest, dass der neue Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung nicht anwendbar sei; falls keine Verhandlungslösung mit der EU möglich sei, falls innerstaatliches Recht vom Freizügigkeitsabkommen abweiche und nicht entsprechend ausgelegt werden könne, gehe Letzteres vor.

Das ist also eine komplette Umwandlung der während Jahrzehnten bewährten Praxis hier in der Schweiz. Dieses politisch gefärbte Urteil ändert diesen bewährten Grundsatz der Schweiz. Es unterstellt uns ganz ohne institutionelles Rahmenabkommen dem EU-Recht, ja, es ist ein Staatsstreich, wenn Sie so wollen. Selbst die Presse, auch die "NZZ", hat geschrieben, es brauche einen politischen Grundsatzentscheid der Bundesversammlung zur Frage der Normenkollision zwischen Völkerrecht und Landesrecht. Wollen wir an dieser Schubert-Praxis festhalten? Bis jetzt hat sich nie jemand, auch nicht der Bundesrat, gegen die Schubert-Praxis ausgesprochen. Nur das Bundesgericht macht es nun halt. Oder wollen wir das ändern und die Motion annehmen? Ich glaube, mit einer Verfassungsgrundlage könnten wir die Rechtssicherheit in diesem Lande stärken und auch für Normenkollisionen eine klare Linie vorgeben, wie wir das in der Vergangenheit gemacht haben.

Deshalb ist das Anliegen, das ja schon einige Male von verschiedenen Personen vorgetragen worden ist, aktueller denn je.

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