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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-25

Wortprotokoll

1. Zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2016 wurden 151 300 Asylgesuche mit Aliasnamen erfasst.

2. Aliasnamen können namentlich durch unterschiedliche Namensschreibweisen - etwa bei der Transkription aus dem Arabischen - oder durch Fehler bei der Ersterfassung entstehen.

3. Asyl wird nur gewährt, respektive eine vorläufige Aufnahme wird nur verfügt, wenn die Identität feststeht bzw. glaubhaft gemacht ist.

4. 60 573 Personen mit Aliasnamen wurde Asyl oder eine vorläufige Aufnahme gewährt.

5. Das Asylgesetz enthält keine Bestimmungen, welche die strafrechtliche Sanktionierung bei Identitätstäuschung vorsehen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament zur Umsetzung der Motion Comte 14.3288, "Identitätsmissbrauch. Eine strafbare Handlung für sich", in der Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes vor, eine neue Norm zum Identitätsmissbrauch ins Schweizerische Strafgesetzbuch aufzunehmen.