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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-06-04

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Frau Stamm hat ein ehrenwertes Problem aufgenommen, und ich finde es auch wichtig, dass wir uns damit befassen, und zwar seriös.

Ich bin Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission, welche die Einhaltung der Spielregeln gemäss dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, mithin die Lauterkeit in der allgemeinen Werbung überprüft. Von dieser Prüfung ausgenommen sind die religiöse und die politische Werbung. Dieser Unterschied macht an sich keinen Sinn, weil natürlich auch politische Werbung lauter sein sollte und nicht irreführend und nicht täuschend. Gerade hier, bei Abstimmungen, wo es um sensible Daten und demokratiegerechtes Verhalten geht, muss eigentlich die Verantwortung noch höher sein als bei der allgemeinen Werbung. In der Regel ist nun aber wirklich festzustellen, dass sich die Parteien an die Grundsätze der Lauterkeit halten, und das auch ohne Anrufinstanz. Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass mit dem zunehmend kämpferischen und effekthascherischen Politstil gewisser Gruppierungen die Grenzen gereizt und teils auch überschritten werden. Die Frage ist aber, ob wir mit einer Anrufinstanz dieses Problem lösen können.

Die CVP unterstützt das Anliegen von Frau Stamm, glaubt aber mehrheitlich, dass die von der SPK erarbeitete Vorlage es nicht tauglich umsetzen kann. Bis diese Anrufinstanz entschieden hat, ist in der Regel die Abstimmung vorbei, das heisst, die Werbung hat ihren Zweck erreicht. Die Anrufinstanz läuft auch Gefahr, mit Beschwerden eingedeckt zu werden und damit nicht funktionstüchtig zu sein. Zudem kann sie als zusätzliche Werbeplattform missbraucht werden, was auch nicht in unserem Sinn sein kann. Fraglich ist zudem, welche Personen die Legitimation und die Glaubwürdigkeit besitzen, um die Funktion dieser Anrufinstanz wahrnehmen zu können.

Trotz der nicht immer befriedigenden Lösung sind wir daher der Ansicht, dass sich die zivilen Instanzen, die Gerichte, mit diesen Fragen beschäftigen sollten und eine Anrufinstanz wohl das Problem nicht löst.

Wir bitten Sie daher, auf die Vorlage nicht einzutreten.