Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-09-25
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-09-25
Wortprotokoll
Mit seiner Motion will Nationalrat Buttet den Bundesrat beauftragen, alle Organe des Bundes dazu zu verpflichten, im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Möglichen die Elektromobilität zu bevorzugen. Der Motionär begründet seinen Vorstoss mit der Tatsache, dass die Mobilität für etwa 35 Prozent des Energiekonsums der Schweiz verantwortlich sei; zudem stammten mehr als 95 Prozent dieser Energie von fossilen Energieträgern. Der Bundesrat habe zwar bereits Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität ergriffen, es liege jetzt aber an ihm, diese Vorbildfunktion weiterzuverfolgen und sie zu bestätigen, indem er, wenn immer möglich, die Verwendung von Elektrofahrzeugen zur Pflicht mache.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Der Nationalrat hat sie am 16. März 2017 mit 122 zu 60 Stimmen angenommen. [PAGE 698]
In seinem Bericht zur Motion 12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung", zeigt der Bundesrat auf, wie der Bund die Elektromobilität bereits fördert. So werden mittels unterschiedlicher Programme zahlreiche Massnahmen umgesetzt, zum Beispiel durch die Gruppe Energie-Vorbild Bund und das Programm Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung (Rumba). Im Rahmen des Konzeptes der Energieforschung des Bundes unterstützt das Bundesamt für Energie verschiedene Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung. Ausserdem engagiert sich der Bund über das Programm Energie Schweiz für die Unterstützung von energieeffizienten Fahrzeugen bei den Informations- und Beratungsangeboten für Firmen und Private. Nicht zuletzt hat der Bundesrat vor Kurzem in Aussicht gestellt, die Rahmenbedingungen zur Schaffung eines leistungsstarken Netzes von Ladestationen entlang der Nationalstrassen zu verbessern.
Der Motionär anerkennt die Leistungen des Bundes, möchte indes einen Schritt weiter gehen und den Bund in der Wahrnehmung seiner Vorbildfunktion verpflichten, wann immer wirtschaftlich und technisch möglich, die Elektromobilität zu bevorzugen.
Die Kommissionsmehrheit lehnt dies ab. Bereits heute müssen Fahrzeuge für die Bundesverwaltung nach umweltfreundlichen und effizienten Kriterien beschafft werden. So ist gesetzlich verankert, dass nur noch Fahrzeuge der Effizienzkategorien A und B beschafft werden können. Die Weisung über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen wurde im Dezember 2015 revidiert. Darin ist zusätzlich als Kriterium ein Ausstoss von höchstens 75 Gramm CO2 pro Kilometer vorgesehen, welches jedes Departement bei mindestens 5 Prozent der Fahrzeuge einhalten soll. Zudem sollen, wenn immer möglich, Fahrzeuge der Effizienzkategorie A beschafft werden. Mit dieser technologieneutral formulierten Anforderung kann die Beschaffung von Hybrid-, Erdgas- oder/und Elektrofahrzeugen gefördert werden. Aufgrund des zurzeit beschränkten Fahrzeugangebots auf dem Markt, der höheren Anschaffungskosten und der spezifischen Anforderungen - denken Sie beispielsweise an das Grenzwachtkorps - sind die Beschaffungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge noch eingeschränkt. Für viele Einsatzgebiete existieren schlicht noch keine entsprechenden Fahrzeuge. Die nötigen Anforderungen an Geländetauglichkeit, Grösse oder auch Reichweite können noch nicht erfüllt werden.
Die Mehrheit der Kommission erachtet es als nicht zielführend, die Vorschriften für die Beschaffung von Fahrzeugen auf eine bestimmte Technologie auszurichten. Die geltende Regelung ist richtig, auch im Hinblick auf die Umsetzung in den verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung. Sie stellt sicher, dass das jeweils geeignetste Fahrzeug beschafft werden kann, das die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Effizienz erfüllt. Es ist ja nicht immer so, dass Elektrofahrzeuge gegenüber anderen Technologien tatsächlich die umweltfreundlichsten sind.
Der Bund ist heute Vorbild und hat zweckmässige, strenge Vorgaben erlassen. Dies sind die Gründe, die die Mehrheit der Kommission dazu führen, die Motion abzulehnen, weil sie sie als unnötig erachtet.
Die Minderheit hingegen unterstützt das Anliegen der Motion. Es sei ein wichtiges Zeichen, wenn die Bundesverwaltung auf Elektromobilität setze.