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preparatory:AB 220410

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-25

Wortprotokoll

Wir sind hier bei einem Thema, das eigentlich dann im Herbst richtig aktuell wird. Es geht um die neue CO2-Gesetzgebung. Sie wissen ja, wir haben das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet, und es geht jetzt im Wesentlichen um zwei Dinge. Das eine ist, dass wir zum ersten Mal an den ausländischen Kompensationen teilnehmen wollen. Das war ja nach dem CO2-Gesetz von 2009 nicht möglich - leider. Das andere ist, dass wir im Inland weiter CO2 reduzieren können. Aber wir müssen, da die tiefhängenden Früchte in diesem Bereich gepflückt sind, uns Überlegungen machen, wie wir weiterhin CO2-Entlastungen, vor allem bei den Unternehmungen, bewirken können.

Genau deshalb zielt dieser Vorstoss der FDP-Liberalen Fraktion darauf, dass wir nichts weniger wollen, als dass man die Beschränkung, die man bei der CO2-Kompensation und -Rückerstattung über die Energieagentur der Wirtschaft für wenige Unternehmungen eingeführt hat, auf alle Unternehmungen ausweitet, dies klar auch unter Einhaltung der Verhältnismässigkeit. Weiter möchten wir das Gebäudeprogramm, also die Subventionierung mit der Abgabe für das Gebäudeprogramm des Bundes, abschaffen.

Es ist nämlich so, dass die CO2-Abgabe halt nicht vollständig an die Bevölkerung zurückverteilt wird; es werden nur zwei Drittel zurückverteilt. Der Grund, warum man bei der CO2-Gesetzgebung dann jeweils die CO2-Abgabe erhöht, ist nicht etwa, dass die CO2-Abgabe irgendetwas bewirkt, sondern man will möglichst viel Geld, eben dieses Drittel, dann ins Gebäudeprogramm überführen. Wir sind ganz klar der Auffassung, dass wir dem hier einmal einen Riegel vorschieben und das Gebäudeprogramm in diesem Sinne einem Ende zuführen sollten, damit wir in der Energie- und Klimagesetzgebung eine Subventionierung weniger haben.

Ich möchte noch etwas ansprechen, was damit zusammenhängt. Wir haben ja im Rahmen der Energiestrategie beschlossen - das war ein Antrag Schilliger, Herr Schilliger hört aufmerksam zu -, dass steuerliche Bevorzugungen und Abzüge bei energetischen Gebäudesanierungen möglich sein sollen. Das wurde nun im Energiegesetz so eingeführt und auch via Steuerharmonisierungsgesetz und Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so ins Gesetz geschrieben. Wenn wir nun dieses System mit dem Gebäudeprogramm weiterführen, haben wir eine klassische Doublette geschaffen. Dann haben wir für die privaten Hauseigentümer die Möglichkeit geschaffen, auf der einen Seite über das Gebäudeprogramm Subventionen zu erhalten und auf der anderen Seite entsprechend sogar noch einen Steuerabzug zu machen. Nun müssten wir uns eben entscheiden. Für uns geht es klar in Richtung Steuerabzüge, indem energetische Gebäudesanierungen abgezogen werden können. Aus diesem Grund ist auch eine Abschaffung des Gebäudeprogrammes des Bundes notwendig.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle dem Gebäudeprogramm des Bundes nicht nur ein gutes Zeugnis ausgestellt hat. Im Zusammenhang damit, wie viele Unternehmungen, vor allem KMU, bei der CO2-Abgabebefreiung gemäss dem System der Energieagentur der Wirtschaft wirklich teilnehmen können, müssten wir noch eine Frage klären. Wir sind dezidiert der Auffassung, dass man bei der CO2-Verordnung endlich Anhang 7 und die Limite von 100 Tonnen Ausstoss abschaffen muss, damit eben alle Betriebe und vor allem KMU endlich von diesem System Gebrauch machen können.

Dazu weise ich einfach auch, Frau Bundespräsidentin, auf einen Erfahrungswert der Leute hin, die das System der Energieagentur der Wirtschaft betreiben. Sie haben eine relativ klare Meinung, wenn es um die Wirksamkeit der CO2-Abgabe geht. Sie haben klar ausgewiesen, dass die Abgabe allein vielleicht nicht viel nützt, dass aber die Möglichkeit, eine Zielvereinbarung abzuschliessen, mit der in konkrete CO2-Reduktionsmassnahmen investiert wird, der Kerngrund ist, warum das System funktioniert und warum z. B. die Industrie namhaft dazu beigetragen hat, dass wir in diesem Bereich die Kyoto-Ziele erreicht haben. Die reine Abgabe bringt also nichts. Wenn man aber eine Zielvereinbarung hat und sich dann mit dem eigenen Unternehmen punkto CO2-Ausstoss und Energie beschäftigt, dann ist das System wirksam. Genau deshalb wollen wir eben dieses wirksame System auf alle möglichen Branchen und auf alle KMU ausweiten, damit alle einen Beitrag leisten können. Das können sie heute wegen des Gesetzes nicht. Diesen Umstand müssen wir verbessern.