Brunner Toni · Nationalrat · 2002-06-04
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-04
Wortprotokoll
Ich äussere mich zum Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Der Jahresziele 2001, der Themen schlechthin wären viele, doch ich denke, es ist legitim, sich auch im Rahmen der Diskussion des Geschäftsberichtes auf jene Themen zu konzentrieren, die dieses Departement im vergangenen Jahr vorrangig beschäftigten und auch in Zukunft noch beschäftigen werden. Ich spreche zum einen von der Aushandlung des Luftverkehrsabkommens mit Deutschland und zum anderen vom Schwerverkehr und dem Stau am Gotthard. Ich äussere mich vorab zum Ersteren, also zum Luftverkehrsabkommen. Zum Schwerverkehr am Gotthard wird sich anschliessend vor allem auch Kollege Wasserfallen äussern.
Obwohl kein Jahresziel, musste dem Staatsvertrag gemäss Ausführungen in der Bilanz im Geschäftsbericht doch höchste Priorität beigemessen werden. Die eigentlichen Ziele, zum Beispiel der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt Teil III, mussten zurückgestellt werden. Die Aushandlung des Luftverkehrsabkommens fiel in das letzte Berichtsjahr, wurde der Staatsvertrag zwischen unserem Land und der Bundesrepublik Deutschland doch am 18. Oktober 2001 abgeschlossen. Unbefriedigend ist das ausgehandelte Ergebnis [PAGE 676] allemal. Schwergewichtige Nachteile für unser Land und unsere Bevölkerung sind absehbar. Das ausgehandelte Ergebnis bringt eine massive Herabsetzung der Anflüge über deutsches Hoheitsgebiet unter 3000 Metern über Meer auf insgesamt unter 100 000 Bewegungen pro Jahr; jetzt sind es gut 150 000 Bewegungen. Es bringt ein Nachtflugverbot über Süddeutschland von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, und es bringt ein Nachtflugverbot an Wochenenden und baden-württembergischen Feiertagen von 20 Uhr abends bis 9 Uhr morgens. Störend ist, dass man unserem Land diskriminierenderweise über den dicht besiedelten Regionen mehr Flugbewegungen zumutet und so die schweizerische Bevölkerung Mehrbelastungen aussetzt, die offensichtlich auf der anderen Seite der Landesgrenze unzumutbar erscheinen. Führen wir uns vor Augen, wie der deutsche Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vor dem Bundestag das Luftverkehrsabkommen mit der Schweiz anpries, so ist eine skeptische und ablehnende Haltung zu diesem Staatsvertrag umso verständlicher.
Da war die Rede davon, dass erneut ein erheblicher Teil der aus dem Anflugverkehr resultierenden Umweltbelastungen auf Schweizer Gebiet verlagert werden könnte, und der Staatssekretär zog das Fazit, dass der süddeutsche Luftraum insgesamt deutlich zulasten der Schweiz entlastet würde. Gleichzeitig wird offen gedroht, dass es der Schweiz nicht gut bekäme, wenn sie den Staatsvertrag nicht ratifizieren würde. Die Flugsicherung würde an Deutschland zurückfallen, und es würde ein rechtsfreier Raum entstehen, der mit einer eigenen Rechtsordnung ausgefüllt werden müsste, und zwar ohne Rücksicht auf eventuelle Nachbarn in der dortigen Region.
Nun, wir wissen, dass solche Drohungen - anders kann ich es nicht nennen - unseren zuständigen Bundesrat veranlasst haben, sich für diesen unsäglichen, diskriminierenden und einseitigen Staatsvertrag stark zu machen. Die nächste Episode in diesem Rat ist ja noch für diese Session geplant. Ich habe Herrn Bundespräsident Villiger heute Morgen sehr gut zugehört. Er sagte, dass wir lernen müssen, mit der Ungewissheit zu leben, dass man an Grenzen der Planbarkeit stosse - das letzte Jahr mit den vielen unvorhersehbaren Ereignissen hat es bewiesen - und dass dadurch geistige und verfahrensmässige Flexibilität an den Tag gelegt werden müsse. Ich kann jedes Wort davon unterschreiben.
Übertragen auf das Luftverkehrsabkommen mit Deutschland würde das doch heissen, den Staatsvertrag nicht zu ratifizieren, da die einseitig angedrohte Verordnung mit der Beschränkung der Anflüge auf den Flughafen Zürich schlicht diskriminierend wäre.
Seit dem 1. Juni sind die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Ein fester Bestandteil davon ist das Luftverkehrsabkommen. Also klagen wir doch gegen diese Ungleichbehandlung und gegen die Diskriminierung dieses internationalen Abkommens. Lassen wir uns nicht alles gefallen! Dem Gesamtbundesrat würde es gut tun, den Worten von Herrn Bundespräsident Villiger mehr Gehör zu schenken. Sie heissen - ich wiederhole sie zum Schluss gerne noch einmal -: Wir müssen lernen, mit der Ungewissheit zu leben. Legen wir doch geistige und verfahrensmässige Flexibilität an den Tag. Vor allem sollten wir uns im Sinne der Früherkennung bereits jetzt auf den Tag einrichten, an dem wir das Luftverkehrsabkommen eben nicht ratifizieren, sondern ablehnen werden.