Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-26
Wortprotokoll
Auch das ist ein Thema, das nicht neu ist, das wir regelmässig diskutieren. Wir haben ja keine Differenz, wenn es darum geht, dass wir in der Schweiz eine breite Medienlandschaft benötigen und dass das wichtig ist, auch für die Demokratie. Die Frage ist, ob es jetzt Aufgabe der SRG ist, die Medienvielfalt sicherzustellen. Sicher nicht! Es ist Aufgabe der Politik und der Unternehmen, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass diese Vielfalt erreicht wird. Das stört mich schon mal an Ihrer Äusserung, die SRG müsse die Medienvielfalt sicherstellen. Sicher nicht! Es ist sicher nicht die Aufgabe der SRG - und das wird es nie sein -, die Medienvielfalt sicherzustellen.
Herr Ständerat Dittli hat vor allem den Printbereich herausgestrichen, und das haben Sie, Herr Vonlanthen, jetzt auch wieder getan. Aber sorry, der Printbereich hat mit der SRG jetzt wirklich nichts zu tun. Der Printbereich verliert Werbeeinnahmen. Ja, aber wo gehen diese schon wieder hin? Sie gehen eben gerade nicht zur SRG, sie gehen nicht zur TV-Werbung, sie gehen auch nicht zur Radiowerbung. Die Werbung, die der Printbereich verliert - das sagt Ihnen jede Statistik -, geht vielmehr in den Online-Bereich. Sie sehen, dass praktisch genau das, was im Printbereich verloren wurde, das Plus im Online-Bereich ausmacht. Und im Online-Bereich hat die SRG bekanntlich ein Werbeverbot. Hier machen Sie also einen Denkfehler, wenn Sie meinen, irgendwie würde es dem Printbereich bessergehen oder Sie hätten irgendwelche zusätzlichen Werbeeinnahmen im Printbereich. Diejenigen Verlage, die im Online-Bereich gut aufgestellt sind, verdienen sogar kräftig Geld. Die Tamedia-Gruppe oder Ringier stehen als Unternehmen insgesamt goldig da, haben satte Gewinne. Diese machen sie nicht im klassischen publizistischen Bereich, sondern vor allem im Online-Bereich. Das ist ein Effekt, den Sie hier sehen. Sie schlagen also eigentlich auf den Falschen ein. Das müssten Sie sich schon nochmals überlegen.
Kooperationen - das sagt der Bundesrat seit Jahren. Er ermuntert die SRG auch, weitere Kooperationen einzugehen; im konzessionierten Bereich sind sie unbestritten, im nichtkonzessionierten Bereich gibt es sie auch. DAB plus ist ein sehr gutes Beispiel; hier hat sich die ganze Branche mit den Privaten in einer Kooperation verständigt und eine gemeinsame Strategie für die Migration vom analogen UKW-Bereich zum Bereich DAB plus ausgearbeitet. Es gibt unzählige Kooperationsmöglichkeiten, von der Forschung, Mediapulse, bis zu weiteren Elementen.
Was die Motion betrifft, hat Frau Ständerätin Savary auf die Shared Contents hingewiesen. Das ist etwas, was der Bundesrat sehr begrüsst. Wir haben das jetzt zusätzlich diskutiert, und wir begrüssen es, dass man sich fragt, wie man audiovisuelle Beiträge, die die SRG erstellt oder die aus dem Archiv stammen, anderen Unternehmen zur Verfügung stellen kann. Das würde dem Printbereich helfen, weil die Unternehmen diese Dinge dann nicht selber produzieren oder nicht selber einkaufen müssen oder zu günstigeren Preisen erhalten. Aber auch das ist nicht unbedenklich; das muss ich Ihnen schon sagen. Es gibt Menschen, die professionell im audiovisuellen Bereich tätig sind. Sie werden diskriminiert respektive konkurrenziert, wenn die SRG diese Beiträge gratis oder zu einem günstigen Preis zur Verfügung stellen muss. Sie müssen ihre Tätigkeit am Markt verkaufen. Dort sind dann also auch noch Probleme zu lösen.
Wenn Sie das Ganze jetzt nur auf Admeira fokussieren, so ist der Text der Motion einfach falsch. Admeira funktioniert heute ja ohne die SRG. Die SRG darf nach wie vor keine zielgruppenspezifische Werbung auf ihren eigenen Programmen machen, und wenn dies Admeira jetzt schon in Programmen anderer Veranstalter macht, dann ist das eben gerade ein Beweis dafür, dass es diese Werbeplattform mit und ohne SRG gibt. Es ist ja eine Idee, das sagt heute auch die Branche, vor allem im Kampf gegen Google, Facebook und Apple und wie sie alle heissen, weil diese Firmen in diesem Bereich im Besitz der Daten sind. Auf Internet werden heute Filme gezeigt, wird heute Netflix beworben. Das wird auch hier wieder passieren, mit oder ohne die SRG.
Ich höre auch immer, alle müssten mitmachen - ja, als Aktionäre? Oder als Partner? Die Gruppe, das Unternehmen ist offen für jeden, der sagt: Ich mache dort mit, gebe meine Kundendaten da ein und profitiere von dieser Plattform. Das ist völlig offen, und das ist schon lange realisiert - aber nicht für Aktionäre. Wenn Sie das Mitmachen als Aktionär meinen, dann sprechen wir von etwas anderem. Und auch hier hat, wie Sie wissen, vieles stattgefunden. Insofern wird die Form zu prüfen sein. Übrigens hat die Konkurrenz schon lange solche zielgruppenspezifischen Werbeplattformen geschaffen, bei welchen auch nicht alle mitmachen können und wollen. Aber das Produkt ist da.
Deshalb nochmals, wieso der Bundesrat die Motion ablehnt: Sie sagen im Text der Motion, wir müssten Kooperationen der SRG mit anderen Medienpartnern "sicherstellen", das heisst verpflichtend im Gesetz vorschreiben - verpflichtend, zwingend im Gesetz vorschreiben. Das ist ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Sie wollen Zwang, Sie wollen die SRG zwingen zusammenzuarbeiten. Sie sagen nicht wo, aber Sie wollen einen Zwang, Sie wollen eine Verpflichtung im künftigen Gesetz. Dagegen wehre ich mich noch. Shared Content könnte so etwas sein, aber das reicht Ihnen dann vielleicht nicht. Genau das weiss ich eben noch nicht. Es gibt Möglichkeiten, von denen man sagt, dass sie irgendwo im Gesetz verankert sein müssen. Ich weiss aber noch nicht, in welcher Form, wie zwingend und in welchen Bereichen wir das ausgestalten können. Das spezifizieren Sie nicht. Sie sagen nur: Kooperation muss zwingend sein, auch im nichtkonzessionierten Bereich. [PAGE 714]
Medienforschungskooperation haben wir schon; das wäre schon sichergestellt. Ich weiss nicht, ob Ihnen das reicht. Deshalb: Wenn Sie die Motion annehmen, dann werden wir im Rahmen der Erarbeitung des Mediengesetzes wahrscheinlich nur einen Teil erfüllen können oder eine Kooperation nur partiell zwingend vorschreiben können. Wir sagen nämlich einfach, dass auch das ein Markt ist, der sich zuerst etablieren muss. Man kann wohl kaum von Radio zu Fernsehen zu Internet überall zwingend Kooperationen vorschreiben; das wird so nicht funktionieren.
Deshalb ist die Motion in diesem Sinne nicht sehr präzise. Aber wir werden uns dann schon finden. Der Gesetzentwurf kommt im nächsten Jahr in die Vernehmlassung. Dann werden Sie ihn 2019 sowieso diskutieren.