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Dittli Josef · Ständerat · 2017-09-26

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-26

Wortprotokoll

Mit dieser Kommissionsmotion soll der Bundesrat beauftragt werden, Artikel 29 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) im Rahmen der Erarbeitung des Mediengesetzes dahingehend zu ändern, dass eine Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt und die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt wird.

Auslöser dieser Kommissionsmotion war die Behandlung der beiden parlamentarischen Initiativen Vonlanthen 16.410, "RTVG. Diskriminierungsfreie Kooperationen", und Hiltpold 16.422, "Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz", in der Kommission. Diese beiden Vorstösse wurden wegen Admeira eingereicht. Die SRG hat ja 2016 Admeira als Joint Venture mit Swisscom und Ringier gegründet, um eine gemeinsame Werbeplattform einzurichten. Diese Massnahme hat aus der Sicht dieser drei Unternehmen zum strategischen Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten schweizerischen Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten wie beispielsweise Google oder Facebook zu stärken. Die Gründung von Admeira respektive die Sorge um deren potenzielle negative Auswirkungen auf die Medienlandschaft Schweiz war dann auch der Grund, warum die beiden parlamentarischen Initiativen Hiltpold im Nationalrat und Vonlanthen im Ständerat eingereicht wurden. Beide Initiativen verlangten in unterschiedlichem Wortlaut eine Änderung von Artikel 29 RTVG dahingehend, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienunternehmen zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen müssen und dass alle Medienunternehmen diskriminierungsfrei Zugang dazu erhalten sollen.

Die beiden Initianten brachten in ihren Vorstössen die Sorge zum Ausdruck, dass namentlich die nicht in das Joint Venture einbezogenen Medienunternehmen befürchteten, dass damit die Medienvielfalt in unserem Land in Gefahr gebracht werden könnte, denn die Verwendung der Daten der Swisscom-Nutzer würde die Werbeeinnahmen der Regionalzeitungen direkt gefährden. Der immer kleinere Werbekuchen würde weiter geschmälert, und die Werbeeinnahmen der Regionalzeitungen würden noch weiter zurückgedrängt. Dies zu den Befürchtungen der Initianten.

Ihre Kommission befasste sich an mehreren Sitzungen mit diesen beiden parlamentarischen Initiativen und hörte dazu Vertreter der Vermarktungsfirma Admeira, des Verbandes Schweizer Medien und der Goldbach Group AG an. Die Kommission anerkannte, dass sich etliche Regionalmedien zurzeit in einer schwierigen Lage befinden. In ihren Augen [PAGE 712] besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, damit alle Medienanbieter von einer Zusammenarbeit mit der gebührenfinanzierten SRG profitieren können. Ihre Kommission erachtete allerdings nach eingehender Diskussion eine parlamentarische Initiative nicht als das geeignete Instrument dazu. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass das Anliegen im Rahmen der Behandlung des geplanten Mediengesetzes aufgenommen werden soll. Sie hat daher einstimmig die vorliegende Kommissionsmotion beschlossen.

Als Folge davon hat Ihre Kommission der parlamentarischen Initiative Hiltpold keine Folge gegeben und unserem Rat beantragt, auch der parlamentarischen Initiative Vonlanthen keine Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative Hiltpold ist nun wieder zurück im Nationalrat, die parlamentarische Initiative Vonlanthen war bei uns in der Sommersession am 7. Juni traktandiert und wurde am Schluss der Diskussion zurückgezogen. Ständerat Vonlanthen tat dies im Wissen, dass Ihre Kommission die nun vorliegende Kommissionsmotion eingereicht hat.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, schlicht und einfach, weil sie ihm zu weit geht - Frau Bundespräsidentin Leuthard wird sich sicher nachher noch detaillierter dazu äussern. Der Bundesrat ist ohnehin der Ansicht, dass es nicht sinnvoll sei, sich zu einer verbindlichen Regulierung für nichtkonzessionierte Tätigkeiten der SRG zu verpflichten, solange das Grundkonzept für die künftige elektronische Medienlandschaft im Allgemeinen und für den Service public im Besonderen noch nicht stehe.

Nichtsdestotrotz ist Ihre Kommission zuversichtlich, dass mit dieser Kommissionsmotion im Hinblick auf die Realisierung eines neuen Mediengesetzes gute Voraussetzungen geschaffen werden, um eine für die ganze Medienlandschaft Schweiz befriedigende Lösung zu finden.

Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen.