Bosshard Walter · Nationalrat · 2002-06-04
Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04
Wortprotokoll
Die Behandlung des Berichtes des Bundesrates über seine Geschäftsführung gehört zweifellos zum parlamentarischen Pflichtprogramm, das weder hier im Saal noch in der Öffentlichkeit gross zur Kenntnis genommen wird. Trotzdem: Auch in einer schnelllebigen Zeit wie der unsrigen muss ein kurzer Blick zurück möglich sein. Die Beratung, aber auch die Hinterfragung des Geschäftsberichtes des Bundesrates gehört im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht zu den zentralen Aufgaben unseres Parlamentes. Gerade dieser Oberaufsicht, auch im Sinne eines politischen Controllings, müssen wir unser besonderes Augenmerk schenken. Parlamentarische Oberaufsicht ist aber auch eine Daueraufgabe, die sich nicht auf einige wenige medienträchtige Themen konzentrieren darf.
Gestatten Sie mir, dass ich aus dem Geschäftsbericht einige wenige Wirtschaftsthemen herausgreife. Noch vor einem Jahr sorgte die Umsetzung des Geldwäschereigesetzes für Negativschlagzeilen in der Öffentlichkeit, fand aber auch Niederschlag im Bericht. Der eigentliche Schwachpunkt wurde nicht beim Gesetz, sondern vielmehr bei den bundeseigenen Organisationen mit ihren Personalproblemen geortet. Ich sagte damals, dass sich der Finanzplatz Schweiz diese Negativschlagzeilen auf die Dauer weder im Inland noch im Ausland leisten könne. In der Zwischenzeit bestätigt der Bundesrat in seinem neuesten Bericht, aber auch im Gespräch mit der GPK, dass das Geldwäschereigesetz umgesetzt wird und insbesondere die Personalprobleme bei der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei behoben sind. Ich meine, das ist eine sehr positive Entwicklung! Die Schweiz nimmt bei der Bekämpfung der Geldwäscherei international eine Vorreiterrolle ein. Wir haben eine strenge Gesetzgebung - das wollten wir so -, und die Umsetzung funktioniert. Das attestiert uns heute auch der Internationale Währungsfonds in den Medien. Zwischen diesen positiven Tatsachen und der öffentlichen Wahrnehmung, insbesondere bei uns im Inland, klafft aber eine Lücke. Es gilt nun, diese positive Entwicklung endlich auch bei uns im Inland zur Kenntnis zu nehmen. Ebenso gilt es zu akzeptieren, dass sich das System der Selbstregulierung allen Unkenrufen zum Trotz bewährt. Für die so genannten Bagatellfälle konnte im vergangenen Jahr, obwohl in Aussicht gestellt, leider noch keine Lösung gefunden werden. Die für Mitte dieses Jahres angekündigte Bagatellfallregelung sollte deshalb meines Erachtens nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.
Wie schnell Themen, die in die Schlagzeilen geraten, aus diesen auch wieder verschwinden, zeigt sich am Beispiel der nachrichtenlosen Vermögen. Die in Aussicht gestellte gesetzliche Regelung sollte an die Hand genommen werden. Die Vernehmlassung war ja - das haben wir gelesen - kontrovers, aber auch hier sollte wie beim Geldwäschereigesetz auf das System der Selbstregulierung gesetzt werden.
Ein weiterer von mir aufgegriffener Punkt betrifft das Binnenmarktgesetz: Vor wenigen Jahren mit hohen Erwartungen lanciert, ist dieses Gesetz über weite Strecken toter Buchstabe geblieben. Das als Rahmengesetz konzipierte Binnenmarktgesetz wäre auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen, die es aber nicht mittragen. Auch wenn die Eliminierung der Schwachstellen vorgesehen ist, stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem Stellenwert dieses Gesetzes.
Im Interesse eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandortes Schweiz muss auf die zeitgerechte Realisierung, aber auch auf die Umsetzung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen künftig ein noch grösseres Augenmerk gerichtet werden.