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Candinas Martin · Nationalrat · 2017-09-26

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-09-26

Wortprotokoll

Mit meiner Motion wird der Bundesrat gebeten, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Betreibungsämter vor der Ausstellung eines Betreibungsregisterauszuges zwingend eine Wohnsitzüberprüfung vornehmen müssen.

Gemäss einer Weisung des Bundesamtes für Justiz ist es heute den Betreibungsämtern nicht gestattet zu prüfen, ob die natürliche Person, über die ein Betreibungsregisterauszug ausgestellt werden soll, wirklich im betreffenden Betreibungskreis niedergelassen ist oder einmal war. Dies öffnet dem Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen Tür und Tor. Um einen Betreibungsregisterauszug ohne Einträge zu erhalten, kann in einem beliebigen Betreibungskreis nach einer Betreibungsauskunft nachgefragt werden. Viele säumige Zahler machen von dieser Möglichkeit ganz bewusst Gebrauch. Die Gläubiger, die sich ein Bild über die Zahlungsfähigkeit einer Person machen wollen - seien dies Lieferanten, Vermieter, Banken usw. -, können so relativ einfach getäuscht werden.

Dieser Umstand richtet heute erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an. Zum einen führt er zu erheblichen Verlusten bei den Getäuschten, zum andern steigert er den Aufwand und damit die Kosten für Bonitätsprüfungen massiv. So sehen sich immer mehr Gläubiger gezwungen, eine Kreditinformationsgesellschaft mit der Sammlung der Bonitätsinformationen zu betrauen. Müssten die Betreibungsämter eine Wohnsitzüberprüfung vornehmen, entfiele dieser Aufwand grösstenteils. Es kann nicht sein, dass Betreibungsregisterauszüge immer weniger ihren wahren Zweck erfüllen.

Der Bundesrat erklärt in seiner Antwort: "Auch wenn die geltende Situation zugegebenermassen nicht zu befriedigen vermag, zeichnet sich keine einfache Lösung zur Behebung des Problems ab." Weiter schreibt der Bundesrat: "Die Verwaltung ist zurzeit daran, einen Bericht vorzubereiten, in dem aufgezeigt werden soll, was erforderlich ist, damit ein solcher schweizweiter Betreibungsregisterauszug eingeführt werden kann. Der Kern der mit der vorliegenden Motion angesprochenen Problematik kann somit im Rahmen dieser Arbeiten angegangen werden." Der Bericht wird nach meinen Informationen noch in diesem Jahr erscheinen.

Mit der Annahme meiner Motion können wir den Druck aufrechterhalten, dass dieser Bericht nicht zum Papiertiger wird. Das bestehende Problem mit dem Schuldnertourismus muss endlich behoben werden. Es ist die Pflicht der Politik, diesbezüglich zu handeln. Alleine schon, wenn die Betreibungsämter direkten Zugriff auf die Einwohnerdaten in ihrem Gebiet erhalten würden, wäre bereits viel erreicht.[GZ]

In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.