Lexipedia

Vogler Karl · Nationalrat · 2017-09-26

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-09-26

Wortprotokoll

Es wurde gesagt: Es liegen noch drei Minderheitsanträge und neu ein Einzelantrag Schwander vor. Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, immer der Mehrheit zu folgen.

Vorab Folgendes: Der Ständerat hat den Bestimmungen, wie sie von der Mehrheit Ihrer Kommission beantragt werden, einstimmig bzw. bei Ziffer II mit 37 zu 2 Stimmen zugestimmt. Das Kräfteverhältnis im Rahmen einer allfälligen Einigungskonferenz ist somit abgesteckt. Aber selbstverständlich nicht nur deswegen bitte ich Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen. Die Anträge der Kommissionsmehrheit überzeugen gleichfalls inhaltlich, und das ist letztendlich entscheidend.

Ich beginne mit Artikel 22 Absatz 1 Litera j. Es geht hier um die Frage der Lohnbegrenzung für Grossspielveranstalterinnen. Ich wiederhole vorab, was bereits gesagt wurde:

Erstens handelt es sich bei den Lotteriegesellschaften um Unternehmen der Kantone. Entsprechend sind auch allein die Kantone für deren Organisation zuständig. Diese Zuständigkeit gilt es zu respektieren, und man darf annehmen, dass die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen.

Zweitens wird mit Litera i von Artikel 22 Absatz 1 explizit gewährleistet, dass die Betriebskosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Mitteln stehen, die für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden; das auch, wenn die Löhne hier nicht in Zahlen aufgeführt sind. Andernfalls muss die Aufsichtsbehörde einschreiten.

Drittens ist es nicht etwa so, wie Kollege Lukas Reimann anlässlich unserer letzten Debatte hier sagte: "...finden Sie es völlig okay, wenn die Direktoren intransparent Millionen abzocken." Wenn Sie den Geschäftsbericht 2016 von Swisslos, Seite 37, lesen, so sehen Sie, dass die sechs Mitglieder der Geschäftsleitung insgesamt 1,74 Millionen Franken verdienen. Von intransparenten Millionenlöhnen kann somit keine Rede sein.

Ich ersuche Sie, auf eine unnötige Lohnobergrenze zu verzichten und ebenfalls den Einzelantrag Schwander abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Zur zweiten Minderheit bei Artikel 36 Absatz 1 Litera a: Tatsache ist, auch wenn Herr Lukas Reimann anderer Meinung ist, dass der Bundesrat gemäss Absatz 3 von Artikel 36 das maximale Startgeld und die maximale Summe der Startgelder festlegen kann. Daraus ergibt sich automatisch eine maximal mögliche Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es ist daher letztendlich nur ehrlich, wenn man in Litera a von Absatz 1 festhält, dass die Anzahl Teilnehmer begrenzt ist. Ich ersuche Sie, der Mehrheit und dem einstimmigen Ständerat zu folgen.

Zur letzten Minderheit, zur Frage der Besteuerung der Geldspielgewinne: Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Der Antrag der Mehrheit entspricht meinem vorherigen, vom Nationalrat anlässlich der letzten Debatte knapp abgelehnten Minderheitsantrag. Diese Fassung wurde nun vom Ständerat übernommen. Die Mehrheit will, dass Lotteriegewinne ab 1 Million Franken und entsprechende Online-Gewinne aus Spielbankenspielen besteuert werden. Ich habe es bei unserer letzten Debatte gesagt: Es geht hier um Einnahmen von über 100 Millionen Franken. Ebenfalls gesagt habe ich, dass es in der Öffentlichkeit kaum verstanden würde, wenn Lottomillionäre keine Steuern zahlen müssten, während ein "Büezer" seinen Lohn von 5000 Franken als Einkommen versteuern muss. Ich frage Sie: Ist es da sinnvoll, im Rahmen von Sparprogrammen über Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen, der Landwirtschaft oder bei der Bildung zu diskutieren? Macht es Sinn, einerseits das Gewerbe und den Mittelstand steuerlich stärker zu belasten und andererseits Lottomillionäre nicht zu besteuern?

Ich meine zusammen mit meiner Fraktion, dass wir einen sinnvollen Kompromiss mit dem Ständerat gefunden haben. Ich bitte Sie, auch diesbezüglich dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.