Sollberger Sandra · Nationalrat · 2017-09-26
Sollberger Sandra · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-26
Wortprotokoll
Wir werden hier im Rat womöglich in zwei Punkten einig sein. Der Fall, der den Ausschlag gab für meine Motion, der Fall Therwil, bei dem zwei muslimische Sekundarschüler aus religiösen Gründen ihrer Lehrerin den Handschlag verweigerten, brachte ein Verhalten gegenüber unserer Kultur und insbesondere gegenüber Frauen zutage, welches wir integrationspolitisch nicht akzeptieren dürfen. Die diesbezüglichen Aussagen von Frau Bundesrätin Sommaruga waren mehr als klar: "Dass ein Kind der Lehrperson die Hand nicht gibt, das geht nicht. So stelle ich mir Integration nicht vor. Auch unter dem Titel Religionsfreiheit kann man das nicht akzeptieren."
Der mangelnde oder gar gänzlich fehlende Respekt gegenüber Frauen und unseren Sitten stellt eine nichttolerierbare Verweigerungshaltung dar, die uns nachdenklich stimmen sollte und nach einer Antwort verlangt. Ich spreche hier auch aus persönlicher Erfahrung und als Frau als Direktbetroffene aus meiner Zeit als Gemeinderätin. Wir sind uns aber sicher alle einig, dass es dazu auf Stufe Bund keine neuen Gesetzesbestimmungen und Regulierungen braucht, die das Alltagsleben lenken.
Jetzt werden Sie sich aber fragen: Warum braucht es dann diese Motion? Infolge der vorhin erwähnten Überlegungen sprechen zwei Gründe dennoch für die Motion. Es braucht ein Zeichen. Bundesrätin Sommaruga meinte, dass man absolut klarstellen müsse und keine Fragezeichen aufkommen lassen dürfe, dass solches Verhalten bei uns nicht akzeptiert wird. Meine Motion bietet mit der offenen Formulierung eben gerade Hand, nun ein solches Zeichen zu setzen.
Der Hauptgrund ist aber ein anderer: Meine Motion fordert gesetzliche Grundlagen für die Durchsetzung des Handschlags. Es geht hier nicht um Bildungspolitik oder Bildungsartikel, sondern um Integrationspolitik. Ich sage nicht, der Bund müsse aktiv werden und das durchsetzen. Das Bundesgericht lässt heute den Freiraum, dass auf Stufe Kanton oder tiefer Lösungen gefunden werden können. Das ist gut so. Das Bundesgericht hat in anderen Fällen festgehalten, dass von Ausländern erwartet werden darf und muss, dass sie die hiesigen sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten akzeptieren und die Glaubensabsichten nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten entbinden, auch nicht unter dem Aspekt der Religionsfreiheit. Es ging dabei auch um kulturell-religiös verankerte, aber das Alltagsleben betreffende Verhaltensnormen.
In einer solch wichtigen und politischen Frage, wo das Bundesgericht ja eigens eigenes Recht setzt, wünsche ich mir mehr Rechtssicherheit für die Kantone. Die Kantone sollen die Gewissheit haben, und das können nur wir als Parlament mit der eigentlichen Rechtsetzung bieten, dass diese Ansicht weiterhin gilt. Bei der Umsetzung meiner Motion könnte [PAGE 1588] das entsprechende Urteil des Bundesgerichtes beispielsweise elegant und schlank in den Integrationsartikel des Ausländergesetzes implementiert werden. Es gäbe aber durchaus auch andere Möglichkeiten der Umsetzung, etwa im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau. Das lasse ich aber in meiner Forderung offen, damit der Bundesrat eine praktikable Lösung vorschlagen kann.
Mir genügt das Bundesgerichtsurteil nicht. Die Kantone müssen Rechtssicherheit und den Freiraum erhalten, dass sie eigene Lösungen für die Durchsetzung des Handschlags angehen können. Aussagen von alt Bundesrichtern lassen mich nur erahnen, wie das Gericht einen Fall unter dem Aspekt der Religionsfreiheit plötzlich anders auslegen könnte. Somit wird klar, dass es im Rahmen unserer Gewaltenteilung eine formelle gesetzgeberische Entscheidung braucht. Es braucht auf Stufe Bund eine gesetzliche Grundlage, damit die Kantone eine entsprechende Handhabung geboten bekommen, ohne das Risiko, in solchen Fällen plötzlich gegen Bundesrechtsprechung zu verstossen.
Ich bitte Sie daher, im Zeichen einer föderalistischen Lösung, einer strengen Integrationspolitik und einer glaubwürdigen Gleichstellungspolitik dieser Motion zuzustimmen.