Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2002-06-04
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-04
Wortprotokoll
Auch in diesem Jahr haben die Geschäftsprüfungskommissionen von Nationalrat und Ständerat gemeinsam während fünf Tagen mit allen Mitgliedern des Bundesrates und mit der Bundeskanzlerin die Geschäftsführung des vervangenen Jahres diskutiert. Die Prüfung des Geschäftsberichtes bot den Kommissionen wie jedes Jahr die Gelegenheit, sich in einem Gesamtüberblick mit der Tätigkeit von Bundesrat, Bundesverwaltung sowie Bundesgericht und Eidgenössischem Versicherungsgericht zu befassen. Zahlreiche Themen wurden angeschnitten. Ich zähle sie hier nicht alle auf; auf einzelne werden verschiedene Kollegen noch näher eingehen. Den Gesamtüberblick finden Sie im Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen. Ich werde ein paar Punkte noch speziell hervorheben.
Vorab möchte ich aber festhalten, dass die Arbeit der Geschäftsprüfungskommissionen natürlich nicht nur aus dieser beschränkten Prüfung des Geschäftsberichtes besteht. Sie finden in unserem Jahresbericht detaillierte Auskunft über die während des Berichtsjahres vorgenommenen Inspektionen und Kontrollen, Berichte und bearbeiteten Themen sowie über die wichtigsten Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Lehren. Ein besonderes Augenmerk gilt der Folge, die den Empfehlungen der Kommissionen vom Bundesrat gegeben wurde, und es wird auch versucht, deren Wirkung zu beurteilen. Oder mit anderen Worten: Wir überprüfen auch, ob unsere Arbeit überhaupt Sinn macht.
Damit komme ich zu den Bereichen, die ich noch etwas näher ausführen möchte, erstens zur Evaluation: Der Nachweis von Wirksamkeit und effizientem Ressourceneinsatz wird generell immer wichtiger. In den letzten Jahren wurden deshalb in Ergänzung des klassischen Kontrollinstrumentariums immer mehr auch spezielle Institutionen für die Evaluation staatlicher Massnahmen eingerichtet.
Neben mehreren verwaltungsinternen Stellen sind dies auch die GPK, d. h., genauer gesagt obliegt diese Politikevaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), einem interdisziplinären Forschungsteam zur fachlichen Unterstützung der GPK.
Artikel 170 der Bundesverfassung trägt im Übrigen der wachsenden Bedeutung der Evaluation staatlichen Handelns Rechnung. Er bekräftigt den Auftrag der parlamentarischen Oberaufsicht, geht aber darüber hinaus: Die neue Verfassungsbestimmung verlangt explizit nicht nur die Kontrolle der Umsetzung von Bundesgesetzen durch die Vollzugsbehörden, sondern auch die Evaluation dieser [PAGE 655] gesetzlichen Erlasse selbst. In diesem Sinn erweitert Artikel 170 der Bundesverfassung den Auftrag der parlamentarischen Vollzugskontrolle um die wichtige Dimension der Selbstevaluation des Gesetzgebers.
Damit komme ich zum zweiten wichtigen Punkt, dem Fragen: Eine wirksame parlamentarische Kontrolle bedingt eine ständige, breite, vielfältige und aktualitätsbezogene Information. Die Oberaufsicht setzt in erster Linie voraus, dass die Kommissionen über das Untersuchungsobjekt im Bild sind. Die GPK stehen dabei oft vor der Situation, dass sie Angestellten des Bundes oder auch Personen von ausserhalb der Verwaltung Fragen stellen müssen, um an wichtige Informationen zu gelangen. Die Qualität dieser Informationen - und damit letztlich auch die Wirksamkeit der Kontrolle - ist dabei in hohem Masse von derjenigen der gestellten Fragen abhängig. Dies erfordert Zeit und Mittel, aber eben auch die Fähigkeit, im richtigen Moment die richtige Frage zu stellen. Es ist manchmal fast wie mit der Auflösung eines Kriminalfalls.
Die GPK haben, um ihr Know-how auf diesem Gebiet zu vertiefen, Anfang dieses Jahres in Chur ein zweitägiges Weiterbildungsseminar über die Fragetechnik durchgeführt, und dabei wurde schnell einmal klar, dass für erfolgreiches Fragen eine gute Vorbereitung ganz zentral ist. Dies wiederum verlangt von den Kommissionsmitgliedern einen grossen persönlichen Einsatz und lässt auch die GPK immer wieder an die Grenzen des Milizsystems stossen, können sie doch ihre Arbeit nicht wie andere Kommissionen auf die Verwaltung abstellen, die sie ja zu kontrollieren haben. Das Kommissionssekretariat und die PVK sind die einzigen Instrumente, die den GPK zur Verfügung stehen.
Damit komme ich nahtlos zum nächsten Punkt, zur zunehmenden Belastung: Eines der Hauptprobleme der parlamentarischen Oberaufsicht ist der Umfang des Kontrollbereiches. Dieser ist in letzter Zeit unaufhörlich gewachsen. Mit der Wandlung vom blossen Regelungs- zum Dienstleistungsstaat wird auch die Aufsicht komplexer und erfordert ständige Anpassungen an die jeweiligen Kontrollobjekte. Während nun die Aufgabenfülle der Kontrollorgane auf der einen Seite ständig zugenommen hat und weiter zunimmt, sind deren Mittel auf der anderen Seite verhältnismässig gleich geblieben. Dies hat natürlich zur Folge, dass eine Auswahl getroffen werden muss und viele, auch wichtige Themen beiseite gelassen werden müssen. Eine regelmässige und systematische Kontrolle der gesamten Staatstätigkeit ist daher nicht möglich. Dies hat auch zur Folge, dass das GPK-Sekretariat eigentlich ständig am Limit arbeitet und zusätzliche aktuelle, nötige Untersuchungen - Stichworte: Swissair oder Südafrika - an die Grenzen der Leistungsfähigkeit und der Belastung führen, und das ist auf Dauer nicht zu verantworten.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen weiteren sehr wichtigen Punkt anschneiden: die Zusammenarbeit mit anderen Kommissionen. Oft diskutiert, funktioniert diese leider immer noch nicht optimal. In verschiedenen Fällen haben sich auch im vergangenen Jahr wieder Doppelspurigkeiten und Überschneidungen ergeben.
Trotz klarer Abgrenzungen und festgelegter Zuständigkeiten hat leider auch immer wieder politisches Eigeninteresse statt sachlichen Vorgehens im Interesse einer guten, effizienten und glaubwürdigen Arbeit des Parlamentes Priorität. Ich nenne hier keine konkreten Fälle, aber wir müssen in Zukunft sowohl mit Blick auf die Belastung der Parlamentsmitglieder, der Parlamentsdienste und auch der Verwaltung als auch ganz besonders im Interesse der erwähnten Effizienz und Glaubwürdigkeit unseres Parlamentes an der Verbesserung dieser Situation arbeiten, noch besser koordinieren und die gegenseitigen Arbeiten bzw. Arbeitsfelder auch akzeptieren.
Ich komme zu einigen thematischen Schwerpunkten: Die GPK haben sich eingehend mit dem Querschnitt-Thema der Informatik- bzw. Informationssicherheit auseinander gesetzt und dieses Thema mit allen Bundesratsmitgliedern und mit der Bundeskanzlerin diskutiert. Schon seit längerer Zeit werden insbesondere Probleme mit der Informatiksicherheit innerhalb der Bundesverwaltung festgestellt. Die Departementsspitzen sind sich dieser Probleme bewusst und haben auch schon Massnahmen ergriffen. Aufgrund der Vernetzung mit Stellen ausserhalb der Bundesverwaltung und der Dynamik im Bereich der Anforderungen an die Informatik des Bundes und der daraus resultierenden Anpassungen ergeben sich für die Verantwortlichen aber immer wieder neue Herausforderungen.
Ein paar Worte zur Arbeit der Geschäftsprüfungsdelegation: Auch unsere Delegation, die ja die weitestgehenden Untersuchungs- und Informationsrechte hat, indem sie für die parlamentarische Kontrolle über die Nachrichtendienste und über die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes zuständig ist, war in diesem Jahr wieder stark gefordert. Sie finden eine ausführliche Darstellung im Jahresbericht. Besonders gefordert waren die Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung, als der Bundesrat nach den Anschlägen vom 11. September verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Staatsschutzes traf, welche eine strengere Kontrolle über die Polizeidienste nach sich zogen. Auch bei der Südafrika-Frage musste wieder sehr kurzfristig gehandelt werden, was natürlich einmal mehr auch Kapazitätsprobleme zur Folge hatte.
Ein weiteres Thema: Flag. Der Bundesrat hat 1996 das EFD beauftragt, das Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) in gewissen Bereichen der Bundesverwaltung einzuführen. Während der Pilotphase von Flag haben die Kontrollkommissionen der beiden Räte bzw. die entsprechenden Subkommissionen das Projekt intensiv begleitet und sich insbesondere mit den Steuerungsinstrumenten von Flag näher befasst. Die Zielerreichung wurde laufend überprüft, und im Dialog mit der Verwaltung wurde die Entwicklung und Verbesserung der zur Überprüfung der Zielerreichung erforderlichen Indikatoren unterstützt. Nun haben die zuständigen Subkommissionen die Beratung des Evaluationsberichtes des Bundesrates aufgenommen. Sie werden im Laufe des Sommers ihre Resultate bzw. Anträge präsentieren. Im Vordergrund steht dabei eine mögliche Verstärkung der Steuerungsinstrumente des Parlamentes sowie eine Konsolidierung der finanzrechtlichen Grundlagen auf Gesetzesstufe.
Noch ein paar Ausführungen zu zwei Themen, die auch in einem Bezug zu Sessionsgeschäften stehen. Einmal zur Aufsicht über das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht:
Wie in jedem Jahr fanden auch in diesem Frühling sowohl mit dem Bundesgericht in Lausanne als auch mit dem Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern Aussprachen der zuständigen Subkommissionen der GPK statt. Dabei konnten wir feststellen, dass die Gerichte mehr Fälle erledigen konnten, als Neueingänge zu verzeichnen waren. Es ist als erfreulich zu bezeichnen, dass damit nicht mehr von einer eigentlichen Überlastung der Gerichte gesprochen werden kann, auch wenn festgehalten werden muss, dass die grosse Geschäftslast die höchsten Gerichte nach wie vor daran hindert, sich eingehend mit Grundsatzfragen auseinander zu setzen und das Recht fortzubilden, geschweige denn eine institutionalisierte Weiterbildung oder sogar ein Sabbatical vorzusehen. Beide Gerichte betonten im Übrigen eine gravierende Entwicklung, nämlich dass sie sich im Personalbereich zunehmend mit grossen Schwierigkeiten der Rekrutierung von Personal aus anderen Sprachregionen konfrontiert sehen. So bereitet es insbesondere in Luzern immer mehr Schwierigkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter französischer Sprache zu finden.
Schliesslich noch zur Untersuchung der Swissair-Krise, eine weitere wichtige Arbeit der GPK, die noch läuft: Da musste die GPK im letzten Jahr ebenfalls sehr rasch handeln, um einerseits den berechtigten Bedenken des Parlamentes Rechnung zu tragen und die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu untersuchen sowie um gewisse Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Aktionärsrechte des Bundesrates abzuklären. Diese riesige Arbeit, die im Herbst abgeschlossen werden soll, sollte nicht zuletzt auch der Einsetzung einer kostspieligen PUK vorbeugen. Sie werden [PAGE 656] noch in dieser Session definitiv darüber zu befinden haben, ob es nun wirklich noch eine solche braucht.
So viel zu einigen Schwerpunkten. Die GPK würdigen die geleistete Arbeit insgesamt als positiv. Sie haben den Geschäftsbericht 2001 allerdings mit einem Vorbehalt gutgeheissen. Dieser Vorbehalt betrifft aber lediglich die Berichterstattung des Bundesrates zur Post und zu den SBB. Da konnten nicht alle Fragen der GPK ausreichend beantwortet werden, sodass dafür eine zusätzliche Sitzung notwendig ist. Diese findet Mitte August 2002 statt. Der Beschluss über diesen Teil des Geschäftsberichtes kann dann im Herbst erfolgen.
Wir beantragen Ihnen im Weiteren, einen Vorstoss nicht abzuschreiben: Es handelt sich um das Postulat 00.3354 "Armee XXI. Leistungsfähiges Budgetplanungssystem". Die Stellungnahme des Bundesrates im Geschäftsbericht ist eine Absichtserklärung, der Inhalt ist noch nicht realisiert. Der Bundesrat war denn auch in der Kommission damit einverstanden, das Postulat noch nicht abzuschreiben.
Sodann gibt es noch eine kleine Korrektur im Bundesbeschluss. In Artikel 2 ist festgehalten, dass der Beschluss nicht allgemein verbindlich sei. Nun haben wir ja aber mit der neuen Bundesverfassung diese Bundesbeschlüsse bzw. diese Termini abgeschafft. Artikel 2 muss deshalb neu wie folgt lauten: "Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum."
Last but not least komme ich zum Dank: einmal dem Bundesrat und der ganzen Verwaltung für ihre grosse Leistung unter oft nicht ganz einfachen Bedingungen und auch für die im Grossen und Ganzen gute Zusammenarbeit mit den GPK. Dies ist umso wichtiger, als wir letztlich am gleichen Strick ziehen. Wir befinden uns in einem gegenseitigen Lernprozess. Es geht nicht darum, in erster Linie Fehler und Mängel der Verwaltung zu kritisieren - niemand ist ohne Fehler -, sondern es geht vor allem darum, zu verstehen und zu verhindern, dass gewisse Funktionsmängel oder Unregelmässigkeiten sich wiederholen.
Die parlamentarische Oberaufsicht - das möchte ich hier ausdrücklich betonen - ist hauptsächlich eine positive Kontrolle, die auf Vertrauen aufbaut.
Einen ganz besonderen Dank möchte ich an unser Sekretariat unter der Leitung von Philippe Schwab richten. Ohne riesiges Engagement von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnten wir schlicht und einfach nicht funktionieren.
Sie finden auf der Titelseite des Jahresberichtes der GPK ein Zitat von Charles de Gaulle: "Eine Regierung, die dazu bestimmt ist zu regieren und der man dazu Zeit und Möglichkeiten lässt .... Ein Parlament, das dafür da ist, um den politischen Willen der Nation zu vertreten, Gesetze zu beschliessen, die Exekutive zu kontrollieren, und das dieser Rolle treu bleibt. So ausgeglichen muss die Staatsgewalt daherkommen. Der Rest hängt von den Menschen ab." Da sind wir alle ganz direkt gefordert.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, dem Geschäftsbericht mit dem erwähnten Vorbehalt, mit der erwähnten Korrektur und mit der Aufrechterhaltung des erwähnten Vorstosses zuzustimmen.