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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-09-27

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-09-27

Wortprotokoll

Es war 2005, als die WTO das erste Mal an einer Ministerkonferenz beschloss, dass die Exportsubventionen abzuschaffen seien. Sie waren dann 2013 in Bali ein intensiv diskutiertes Thema. In Nairobi wurde der Entscheid definitiv gefällt, und ich schätze mich glücklich, dass wir heute da sind, wo wir sind. Wir haben nämlich eine Ersatzlösung, wir haben die Ersatzlösung mit den Stakeholdern erarbeitet. Es sind alle mehr oder weniger zufrieden. So gesehen scheint ein Kompromiss gefunden worden zu sein, mit dem man leben kann.

Die Vorlage setzt die internationalen Verpflichtungen um. Die internationalen Verpflichtungen sind in der Botschaft in zwei Bundesbeschlüssen beschrieben. Das heisst mit anderen Worten: Mit dem ersten Bundesbeschluss werden der WTO-Beschluss zum Ausfuhrwettbewerb und die entsprechende Anpassung der Schweizer WTO-Verpflichtungsliste LIX genehmigt. Sodann werden im "Schoggi-Gesetz" die Bestimmungen zu den Ausfuhrbeiträgen aufgehoben und wird das Landwirtschaftsgesetz als Grundlage der neuen Beiträge für Produzenten von Milch und Brotgetreide geändert. Mit dem zweiten Bundesbeschluss wird die Finanzierung der neuen produktgebundenen Zulagen für Milch und Getreide geregelt. Als weitere Begleitmassnahme ist eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für den aktiven Veredelungsverkehr vorgesehen. Diese wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Verordnungsänderung umsetzen. Ich habe Ihnen selbstverständlich gut zugehört, schon dem Kommissionssprecher und dann auch Ihnen, Herr Ständerat Vonlanthen. Wir wollen das zweckmässig und so einfach wie irgendwie möglich realisieren.

Für die inländischen Rohstoffproduzenten werden neue, exportunabhängige produktgebundene Zulagen für Milch und Getreide ausgerichtet. Der Bundesrat beantragt Zulagen in der Höhe von 67,9 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht jenem, der im integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 für Ausfuhrbeiträge vorgesehen war. Die WAK-SR beantragt eine Erhöhung der Zulagen auf 94,6 Millionen Franken; wir haben das soeben gehört. Diese Summe entspricht dem in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für Ausfuhrbeiträge eingesetzten Betrag, der im Kontext der Frankenstärke gegenüber dem Voranschlag aufgestockt worden war. Aus Gründen der Budgetdisziplin lehnt der Bundesrat die von der WAK-SR beantragte Erhöhung der Mittel ab.

Neben der neuen, exportunabhängigen produktgebundenen Stützung sieht die Vorlage auch eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für den aktiven Veredelungsverkehr vor. Mit dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge wird die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelproduktion infrage gestellt; da ist der Bundesrat auch völlig mit Ihnen einverstanden. Damit wäre ein Teil der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze gefährdet; wir haben die Zahlen soeben von Herrn Ständerat Graber gehört. Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass wir die Branche schwächen; wir wollen die Branche leistungsfähiger machen, und damit sind wir auf dem richtigen Weg.

Die Rohstoffproduzenten erhalten finanzielle Mittel, die sie für wettbewerbsfähige Angebote nutzen können. Die Verarbeitungsindustrie wird beim Zugang zu ausreichenden Rohstoffen durch den Veredelungsverkehr administrativ entlastet. Es ist für mich klar, dass der Staat exportorientierte privatrechtliche Massnahmen nicht beeinflussen und deren Vollzug nicht fördern sollte. Es soll eine Lösung privatrechtlicher Art sein, die per se funktioniert. Ich glaube, das haben wir auch erreicht.

Bei der Vorberatung in der Kommission wurde ein Antrag auf Einführung eines Exportzertifikatesystems gestellt. Ich bin froh, dass dieser Antrag zurückgezogen wurde. Diese Art von staatlicher Hilfestellung hätte im Sinne einer Umgehung des Exportsubventionsverbots in einem allfälligen WTO-Streitverfahren voraussichtlich keinen Bestand.

Die letzten Bemerkungen meinerseits: Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2019 vorgesehen. Die betroffenen Branchen sollen so rasch wie möglich über stabile, WTO-konforme Rahmenbedingungen und über Planungssicherheit verfügen. Die Begleitmassnahmen sollen vier Jahre nach ihrer Einführung evaluiert werden - das bestätige ich auch gerne -, dies, um ihre Wirkung zu überprüfen und gegebenenfalls auch Anpassungen vornehmen zu können. Der Prozess verlief für mein Verständnis sehr konstruktiv, lösungsorientiert. Es wurde an die gesamte Wertschöpfungskette gedacht und entsprechend gehandelt. Ich bedanke mich meinerseits bei den Mitgestaltenden; es war eine gute Übungslektion für uns alle.

Ich beantrage Ihnen, diesen Entwurf zum Bundesbeschluss zu erheben.

[VS]