Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-09-27
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-09-27
Wortprotokoll
Eingangs gebe ich meine Interessenbindung bekannt: Ich bin seit Juni 2017 Präsident von Chocosuisse und von Biscosuisse, der Verbände der schweizerischen Schokoladenindustrie und der Back- und Zuckerwarenindustrie.
Zwei von drei in der Schweiz produzierten Schokoladen werden ins Ausland exportiert. Die Bedeutung des vorliegenden Geschäfts für diese Wirtschaftsbereiche liegt also auf der Hand. Seine Wichtigkeit für die Sicherstellung einer auch in Zukunft wettbewerbsfähigen Schweizer Nahrungsmittelindustrie kann nicht genug betont werden. Beim "Schoggi-Gesetz" geht es - es wurde schon vorhin gesagt - trotz seines Namens bekanntlich nicht nur um Schokolade, sondern auch um viele andere Produkte wie Backwaren, Teige, Kindernahrungsmittel und andere Lebensmittel, die Milch- oder Getreidegrundstoffe enthalten.
Als Folge des schweizerischen Agrargrenzschutzes ist die exportierende Nahrungsmittelindustrie mit einem massiven Rohstoffpreisnachteil konfrontiert. Milch- und Getreidegrundstoffe sind bei uns zwei- bis dreimal so teuer wie im Ausland. Das in den Siebzigerjahren beschlossene "Schoggi-Gesetz" und die auf diesem Weg eingeführten Ausfuhrbeiträge dienen bis heute, zumindest teilweise, als Korrektiv zu diesem Agrargrenzschutz. Ohne dieses Korrektiv würde es die exportierende Schweizer Nahrungsmittelindustrie mit ihren mehreren Tausend Arbeitsplätzen in der heutigen Form kaum mehr geben. Viele Unternehmen hätten wohl schliessen oder die Produktion ins Ausland verlegen müssen.
Es wurde bereits mehrfach gesagt: Der Nairobi-Beschluss der WTO toleriert die Ausfuhrbeiträge nicht mehr, weil sie als Exportsubventionen betrachtet werden. Nolens volens muss dieses Verbot also bis spätestens Ende 2020 umgesetzt werden. Ich sage es nun ganz direkt und ungeschminkt: Ohne alternative Massnahmen würde dieses Verbot von Ausfuhrbeiträgen für die exportierende schweizerische Nahrungsmittelindustrie verheerende Folgen nach sich ziehen. Solange der Agrargrenzschutz aufrechterhalten bleibt, sind daher Begleitmassnahmen zur Abschaffung der Ausfuhrbeiträge dringend nötig, ja geradezu eine Conditio sine qua non für die weitere Sicherstellung unseres sprichwörtlichen Schokolade-Images im Ausland. Ich ersuche Sie daher dringend, auf die vorliegenden Vorschläge des Bundesrates einzutreten und die leicht divergierenden Anträge der WAK zu akzeptieren.
Zu drei Punkten möchte ich ganz kurz Stellung nehmen:
1. Bedingungslose Vereinfachung des aktiven Veredelungsverkehrs: Der Bundesrat selbst schlägt diese Vereinfachung vor. Bekanntlich können im aktiven Veredelungsverkehr die zu veredelnden Waren zollfrei oder mit einem Anrecht auf Zollrückerstattung vorübergehend eingeführt werden. Anstelle des bisherigen zeitaufwendigen und im Ergebnis kaum vorhersehbaren Konsultationsverfahrens soll nun ein Informationsverfahren mit Karenzfrist eingeführt werden. Eine solche neue administrative Hürde ist mit Blick auf die Kleinheit [PAGE 724] des Marktes und die Überblickbarkeit der Zahl der Akteure aber nicht nötig. Ich ersuche daher den Bundesrat, auf Verordnungsebene ein System zu realisieren, das einfach zu handhaben, gleichzeitig aber auch wirksam ist. Ein Coupon-System beispielsweise, das im Bereich der Butter seit Jahren gut funktioniert, wäre auch hier prüfenswert. So oder anders muss das Verfahren der aktiven Veredelung stark vereinfacht werden. Die vorgesehenen neuen Informationspflichten und Karenzfristen wären administrativ aufwendig und brächten den Exporteuren keinerlei Nutzen.
2. Finanzielle Stützung der Getreide- und Milchproduktion: Die einheimischen Produzenten sollen nach dem Willen des Bundesrates gestärkt werden. Auch aus Sicht der Exporteure ist es richtig und wichtig, dass dies in Form von Direktzahlungen geschieht. Der Vorschlag der WAK, beim Bundesbeschluss betreffend die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 den Betrag mit zusätzlich 80 Millionen Franken auf 2,031 Milliarden Franken zu erhöhen, ist für die effektive Umsetzung der generellen Zielsetzung ein absolutes Must. Damit werden übrigens der Finanzplan 2018-2020 und die bundesrätliche Absichtserklärung einer haushaltneutralen Verschiebung der Mittel ins Agrarbudget umgesetzt.
3. Brotgetreide: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft unzweideutig zum Ausdruck gebracht, dass die Zulage nur für Brotgetreide, also für Getreide zur menschlichen Ernährung, und nicht für Futtergetreide ausbezahlt werden soll. Die von der WAK vorgeschlagene Präzisierung ist daher sinnvoll.
Zusammenfassend: Wenn wir verhindern wollen, dass der WTO-Beschluss katastrophale Folgen für unsere schweizerische Nahrungsmittelindustrie hat, müssen die vorgesehenen Begleitmassnahmen umgesetzt werden. Die sogenannten kollektiven Selbsthilfemassnahmen stellen einen interessanten und gangbaren WTO-kompatiblen Weg dar.
Ich bitte Sie daher, Eintreten zu beschliessen und die Anträge der WAK zu akzeptieren. Dem Bundesrat danke ich im Voraus für die wirksame Vereinfachung des Verfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs und somit für den Verzicht auf unnötige Verfahrenshürden.