Graber Konrad · Ständerat · 2017-09-27
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-09-27
Wortprotokoll
Zuerst zu meiner Interessenbindung: Sie wissen, dass ich Präsident des Verwaltungsrates von Emmi und damit auch Mitglied der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien bin, welche die Interessen der Lebensmittelbranche vertritt.
Wir sprechen von der Ablösung des "Schoggi-Gesetzes". Das "Schoggi-Gesetz" hat ja im Wesentlichen dazu beigetragen, dass wir im Milchmarkt mit unseren umliegenden Staaten weiterhin konkurrenzfähig sind, also auch international betrachtet. Wichtig ist mir auch, nochmals zu erwähnen, dass auch unter dem alten Regime die Wirkung des "Schoggi-Gesetzes" immer darin bestand, dass letztlich ein höherer Milchpreis resultiert hat. Das Ergebnis des "Schoggi-Gesetzes" führte also zu einer Besserstellung der Produzenten, die sonst einen viel tieferen Milchpreis gehabt hätten. Auch die Nahrungsmittelindustrie hat profitiert, indem sie mehr Umsatz generieren konnte und auch eine entsprechende Auslastung erfuhr.
Positiv zu würdigen ist, dass sich der Bundesrat bereits vor der Nairobi-Konferenz Überlegungen gemacht hat, wie es bei einer Ablösung des "Schoggi-Gesetzes" weitergehen könnte. Herrn Bundesrat Schneider-Ammann schwebte bereits damals ein Modell in Analogie zur Verkäsungszulage vor. Positiv zu würdigen ist auch, dass sich die Branche in dieser Frage zusammengerauft hat und auch dank einem wesentlichen Input der Branchenorganisation Milch ein privatrechtliches Modell geschaffen hat.
Ich glaube, das waren sehr gute Voraussetzungen dafür, dass wir heute dort stehen, wo wir stehen, und diese Vorlage bereits verabschieden können. Auch der Zeitfaktor ist in dieser Frage nicht zu unterschätzen: Es braucht auch auf diesem Gebiet Planungssicherheit.
Ich möchte den Sprecher der Kommission nicht im Grossen ergänzen, denn er hat das Wesentliche aus der Beratung der Kommission gesagt. Ich möchte aber auf einen Punkt noch speziell hinweisen: auf die Wirkungen, die Bedeutung dieser Vorlage. Ich glaube, diese darf man nicht unterschätzen. Das ersieht man am besten, wenn man über Arbeitsplätze spricht. Diese Vorlage bedeutet: 3000 Arbeitsplätze in der Schokoladenindustrie werden damit erhalten, 600 Arbeitsplätze in der Backwarenindustrie, 400 Arbeitsplätze, zwei bis drei Produktionsstandorte im Molkereibereich und, auf die Landwirtschaft bezogen, 1800 Milchbetriebe. Das ist praktisch das Äquivalent, das wir heute beschliessen oder nicht beschliessen. Deshalb ist diese Vorlage sehr zentral.
Bei den Zahlen, die ich erwähnt habe, handelt es sich nur um die Zahlen der ersten Phase. All diese Fragen werden dann, wenn sie nicht zufriedenstellend geregelt werden können, in einer zweiten Phase Wirkung erzeugen. Das würde in der Nahrungsmittelbranche bedeuten, dass es zu Auslagerungen ins Ausland kommen würde, zur Schliessung ganzer Produktionsstandorte. Bei den Molkereien wäre mit dem Verlust des ganzen Industriegeschäftes zu rechnen; das sind etwa 30 Prozent der Milchmenge. Bei den Produzenten käme es zu einem Strukturbruch, bei dem auch mit einem Verlust von etwa 20 Prozent der gesamten Milchmenge zu rechnen wäre.
Damit komme ich aufgrund des ausführlichen Votums des Kommissionspräsidenten eigentlich bereits zum Schluss. Ich bin selbstverständlich für Eintreten. Ich denke, es ist erforderlich, dass wir eine allgemeine Milchzulage einführen, dass die Mittel des heutigen "Schoggi-Gesetzes" - ich spreche jetzt von den finanziellen Mitteln - ins Agrarbudget übergeführt werden. Der Mitteleinsatz muss weiterhin 95 Millionen Franken betragen, nicht 67,9 Millionen; dazu werden wir dann in der Detailberatung noch kommen. Es gibt keinen Grund, diese Mittel jetzt zu reduzieren.
Dann sind die Selbsthilfemassnahmen wettbewerbsrechtlich abzusichern, und beim Veredelungsverkehr soll das Konsultationsverfahren durch ein Informationsverfahren ersetzt werden. Dies geschieht idealerweise auf dem Weg des Coupon-Systems, und das ist ja auch ohne Gesetzesänderung möglich. Dazu werden wir wahrscheinlich bei der Ausarbeitung der Verordnungen noch konsultiert.
Ich danke nochmals dem Bundesrat, dass Sie hier sehr schnell zu einer Lösung beigetragen haben, und schliesse mich den Anträgen der Kommission an.