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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-06-04

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich sage gerne zwei, drei Worte zur Haltung des Bundesrates bei diesem Problem der "sans-papiers". Ich habe viel Verständnis dafür, dass einen dieses Problem beschäftigen kann. Ich stelle auch fest, dass es bei diesem Problem zwischen der französischen Schweiz und der deutschen Schweiz eine ziemlich unterschiedliche Sensibilität gibt. Das sehen wir übrigens auch bei den Zahlen, die als Härtefälle gemeldet werden.

Der Bundesrat ist aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtsgleichheit der Meinung, dass eine generelle Amnestie nicht möglich ist. Wir sind auch gegen einen Vollzugsstopp, ein Moratorium. Wir sind auch nicht der Meinung, man müsste Kontingente für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer schaffen.

Wir sind aber der Meinung, dass man mit der Politik der Behandlung der Härtefälle durchaus das Problem wenn nicht lösen, so doch entschärfen kann. Die Kriterien sind ja bekannt - ich selber bin kein Fachmann in dieser Frage. Man hat versucht, Härtefallkriterien zu finden, z. B. Dauer der Anwesenheit, Dauer der Einschulung der Kinder, Stand der Integration, Gesundheitszustand, Rückkehrmöglichkeiten und auch das bisherige Verhalten der Behörden im konkreten Fall. Ich glaube, das sind einleuchtende Kriterien, die es durchaus erlauben zu sagen, ob man in einem konkreten Fall eine Aufenthaltsgenehmigung geben muss oder nicht.

Zu der Kompetenz, dem Verfahren auf Bundesebene: Das BFF behandelt jene Gesuche, die ursprünglich aus dem Asylbereich stammen und diejenigen Personen betreffen, welche die Schweiz nach einem negativen Entscheid nicht verlassen haben - das ist die vorläufige Aufnahme. Das BFA ist für die übrigen Gesuche zuständig, vor allem für die Zustimmung zu kantonalen Aufenthaltsbewilligungen. In beiden Fällen ist die Zustimmung der kantonalen Behörden nötig.

Die Bundesämter haben ein Rundschreiben gemacht und auf diese Möglichkeit der Sonderbehandlung von Härtefällen hingewiesen. Hier haben vor allem die Westschweizer Kantone positiv reagiert. Kantone aus der deutschen Schweiz haben - bis auf zwei Ausnahmen - bisher keine Härtefallgesuche eingereicht. Eine mögliche Erklärung wäre, dass natürlich die Wegweisungspolitik auch unterschiedlich konsequent durchgeführt worden ist. Jedenfalls werden die Bundesbehörden weiterhin Neueingänge von Gesuchen wohlwollend prüfen und in Härtefällen, die begründet sind, eben auf der Basis des geltenden Rechtes akzeptable Lösungen anbieten. Wir meinen, dass diese Praxis die Nachhaltigkeit und die Rechtsgleichheit garantieren könnte.

Noch kurz zu der von Herrn Schwaab angesprochenen Frage der Spielbanken. Diese Gesuche werden ja von der [PAGE 669] Spielbankenkommission behandelt. Ich muss Ihnen sagen, dass es für den Bundesrat auch nicht ganz einfach war, diese Entscheide zu treffen. Wir haben vorher vermutlich noch nie so viele Briefe und parlamentarische Gesprächsofferten bekommen, und es war so eine Art Puzzle: Wenn wir hier etwas herausgebrochen hätten, wäre es irgendwo anders wieder anders herausgekommen. Das ist immer so, wenn Sie nicht allen eine Lizenz erteilen können, obwohl eigentlich mehrere Interessierte die Bedingungen erfüllen. Das führt fast zu einer Quadratur des Zirkels. Aber es ist eine unabhängige Kommission, die versucht hat, wirklich nach objektiven Kriterien die besten Projekte herauszusuchen: Sozialkonzept, Geldwäschereibekämpfung, eine möglichst gute Qualität der Spielbanken. Die qualitativen Merkmale hatten absolute Priorität; die Frage war nicht "Privatisierung oder nicht". Eine gescheitere Antwort als jene, die Sie schon bekommen haben, kann ich Ihnen dazu nicht geben. Ich habe bei der Beschäftigung mit diesem Problem den Eindruck erhalten, dass man hier sorgfältig vorgegangen ist.

Zu Israel nur kurz: Wir haben nie Waffen geliefert, weil das dem Waffenexportgesetz widersprochen hätte; das wäre unzulässig. Hingegen stellt sich die Frage, ob man bestehende Verträge aus politischen Gründen einfach brechen darf. Ich glaube, dass sich die Schweiz das nicht leisten kann, und deshalb meinen wir, dass die bestehenden Verträge selbstverständlich erfüllt werden müssen. Weiter möchte ich mich aber im Moment zu diesem Problem nicht äussern, möchte aber die Besorgnis des Bundesrates über die Eskalation der Gewalt ausdrücken, die wir in letzter Zeit auf beiden Seiten erlebt haben und die uns schon auch nachdenklich stimmt.