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Brand Heinz · Nationalrat · 2017-09-27

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-27

Wortprotokoll

Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz unterlag in den letzten 25 Jahren ausserordentlich grossen Schwankungen und belief sich auf durchschnittlich zirka 22 000 Gesuche pro Jahr. Auf welches Niveau an jährlichen Gesuchseingängen man die Verfahren und damit die Einrichtungen des Asylverfahrens in Zukunft ausrichten will, ist vornehmlich eine politische Frage, denn auch die Entwicklung im Asylbereich ist steuerbar. Die Entwicklung der Neuzugänge in Ungarn, in Deutschland, in Österreich, in Spanien, in Italien zeigt nur allzu deutlich, dass es bei entsprechend vorhandenem Willen und geeigneten Massnahmen durchaus möglich ist, den Zustrom von Migranten, welche das Asylverfahren zur Legitimierung ihres Aufenthaltes in Europa missbrauchen, zu steuern.

Entsprechend dieser Volatilität der Gesuchseingänge, aber auch der politischen Bereitschaft zur Steuerung der Zugänge im Asylbereich ist deshalb auch Zurückhaltung bei der Erstellung von dauerhaften Bauten im Asylbereich angezeigt. Bereits mit der Revision des Asylverfahrens hat unser Parlament ein ausserordentlich luxuriöses Verfahren gewählt und dabei den realen Umsetzungsschwierigkeiten und vor allem auch den finanziellen Konsequenzen dieser Lösung viel zu wenig Beachtung geschenkt.

Im Rahmen der vorliegenden Immobilienbotschaft soll deshalb die Gelegenheit genutzt werden, entsprechende [PAGE 1614] Korrekturen anzubringen. Die Bewältigung der Asylverfahren als Kampf gegen einen endlosen Migrationsstrom von Süden nach Norden darf nicht zu einer dauerhaften Staatsaufgabe mit entsprechend grosszügig bemessenen Einrichtungen verkommen. Die Einrichtungen des Asylbereichs sind, weil es sich hier um eine temporäre Aufgabe handelt, auf Minimalstandards auszurichten, und zwar sowohl hinsichtlich Grösse als auch hinsichtlich Beschaffung. Diese letzte Folgerung drängt sich nicht zuletzt deshalb auf, weil die Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen - ich kann dies aus eigener Erfahrung berichten - wenig bis gar keine Sorge zu diesen Einrichtungen tragen, weshalb die Abnützung dieser Einrichtungen überdurchschnittlich schnell erfolgt.

Die Planung zur Umsetzung des neuen Asylverfahrens sieht ausserordentlich grosszügige Einrichtungen vor; Kollege Thomas Aeschi hat das vorgängig hinlänglich dokumentiert. Bereits das Testzentrum in Zürich verfügt über Standards, welche in den Kantonen, welche ja bislang für den Bereich zuständig waren, nie vorhanden gewesen waren. Diese Standards bringen nun aber auch die Kantone unter Druck, welche letztendlich eben auch immer noch am Asylbereich beteiligt sind.

Aufgrund dieser Überlegungen und aufgrund meiner Erfahrungen stelle ich deshalb den Antrag, den zur Errichtung neuer Bauten im Asylverfahren vorgesehenen Betrag von 238,3 Millionen Franken um 80 Millionen Franken, das heisst um einen Drittel, zu kürzen und damit beim Ausbau der Asyleinrichtungen wirklich masszuhalten. Asylverfahren können auch unter einfachen Rahmenbedingungen abgewickelt werden. Entscheidend für die rasche und abschliessende Behandlung der Asylverfahren sind nicht die Bauten, sondern der erforderliche politische und tatsächliche Wille sowie etwas Organisations- und gelegentlich auch etwas Improvisationstalent. Diese Kriterien sind massgebend, damit nicht Luxusbauten errichtet werden, wie dies mit dem vorliegenden Kredit beantragt wird.

Ich möchte Sie deshalb im Interesse einer sachgerechten Mittelverwendung, aber auch mit Blick auf die fehlende Notwendigkeit von Luxusbauten bitten, meinem Kürzungsantrag zuzustimmen.