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Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-09-27

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-09-27

Wortprotokoll

Noch zwei, drei Ergänzungen, damit sich vor der Abstimmung jedermann bewusst ist, wie die Regelung heute ist und in Zukunft ausgestaltet sein wird. Das geltende Recht sagt, dass grundsätzlich nur Abschüsse einzelner Wölfe möglich sind, die grossen Schaden angerichtet haben. Wir haben jetzt den Entwurf einer Teilrevision des Jagdgesetzes auf dem Tisch. Er nimmt die Forderung der Motion Engler auf, was die Regulierung [PAGE 742] des Wolfes betrifft. Die Motion Engler hat zur Folge, dass in Zukunft eine erweiterte Abschussmöglichkeit besteht, und zwar können im Falle absehbarer Konflikte zwischen Wolf und Bevölkerung frühzeitig bestandesregulierende Eingriffe gemacht werden. Das ist das, was in der Botschaft bzw. im Entwurf zur Teilrevision des Jagdgesetzes steht. Daneben gibt es die Standesinitiative Wallis, die in ihrer Endzielsetzung den Wolf voll als jagdbar erklären will.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit, der mit 7 zu 2 Stimmen zustande gekommen ist, schlägt ein Vorgehen in Schritten vor: Wir haben einen Status quo. Abschüsse sind sehr eingeschränkt möglich. Und wir haben jetzt die Umsetzung der Motion Engler. Immerhin haben wir diese Motion verabschiedet und den Bundesrat auf diese Piste geschickt. Nun legt er uns diese Botschaft vor. Wir sind der Meinung, jetzt müsste man in Schritten vorgehen, diese Modifizierung einmal umsetzen und schauen, welche Auswirkungen dies hat. Dann kann man später weitergehen, wenn man sieht, dass das nicht genügt.

Zum Schluss komme ich noch einmal auf die formellen Gründe zurück: Wir werden in der UREK-SR bereits im Oktober die Beratung der Teilrevision des Jagdgesetzes aufnehmen. Also gibt es eigentlich sachlich keine Gründe dafür, nun einer Standesinitiative Folge zu geben, die uns verpflichten würde, parallel zu den Arbeiten des Bundesrates gesetzgeberisch tätig zu werden. Das Gesetz wird geöffnet, und selbst wenn man die Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht teilt, dass ein Vorgehen in Schritten sinnvoll ist, hat das Parlament freie Hand. Es kann das, was die Standesinitiative hier fordert, ins Gesetz schreiben, wenn es dazu die nötigen Mehrheiten gibt.

Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass es sinnvoll wäre, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.