preparatory:AB 220978
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-27
Wortprotokoll
Sie wissen, dass die Bundesversammlung seit dem Inkrafttreten der AIA-Vereinbarung die bilaterale Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten bereits mit 38 Staaten, darunter die EU-Staaten, gutgeheissen hat.
Mit Botschaft vom 16. Juni 2017 beantragt uns der Bundesrat, den automatischen Informationsaustausch mit 41 weiteren Staaten und Territorien einzuführen. Sie können der Fahne entnehmen, um welche Staaten und Territorien es sich dabei handelt. Schwerpunktmässig handelt es sich um G-20- und OECD-Staaten; es sind wichtige Wirtschafts- und Handelspartner der Schweiz, Staaten und Territorien mit vertraglichen Beziehungen zur EU und Staaten mit mindestens sektoriell bedeutenden Finanzplätzen.
Die Vorlage, die Sie vor sich haben, umfasst zum einen die Aktivierung des AIA mit 41 Staaten und Territorien. Zum andern umfasst sie einen vorgelagerten Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA.
Zeitlich ist folgendes Vorgehen geplant: Wenn wir es schaffen, bis im Dezember die Vorlage zu bereinigen und die Schlussabstimmung vorzunehmen, kann der Bundesrat die Beschlüsse auf den 1. Januar 2018 in Kraft setzen. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Finanzinstitute die Kontoinformationen zu sammeln. Bevor dann die Daten ausgetauscht werden, wird geprüft, ob diese 41 Staaten die Voraussetzungen für die standardkonforme Umsetzung gewährleisten. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, im Frühjahr/Sommer 2019 einen Bericht über die Einschätzung der standardkonformen Umsetzung zu erstellen, und zwar zu jedem Staat, zu jedem Territorium. Dieser Bericht wird dann den zuständigen Kommissionen zur Konsultation unterbreitet. Nach der Konsultation der Kommissionen entscheidet der Bundesrat, ob der Datenaustausch erfolgen soll oder nicht. Dieser wäre dann ab September 2019 vorgesehen.
Die Beratung in der WAK gestaltete sich wie folgt: Wir hatten 42 Bundesbeschlüsse zu beraten. Nach einer allgemeinen Aussprache im Juni 2017 hat die WAK am 15. August und am 11. September die eigentlichen Beratungen durchgeführt. Wir wurden dabei begleitet von Herrn Bundesrat Ueli Maurer, Herrn Staatssekretär Jörg Gasser und Herrn Botschafter Christoph Schelling, bei einer einzelnen Sitzung auch von Vertreterinnen des Bundesamtes für Justiz und der Direktion für Völkerrecht des EDA. Vor der materiellen Beratung nahm die WAK Anhörungen vor. Angehört wurden der Bundesanwalt, Michael Lauber, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Adrian Lobsiger, und auf Anregung aus den Reihen der Kommission Professor Rainer J. Schweizer.
Schwerpunkt der Debatte war die Frage, wie der AIA rechtlich konform umgesetzt werden kann. Der AIA hat zum Ziel, die Steuerehrlichkeit auf dem Finanzplatz durchzusetzen. Er ist auch Teil der Weissgeldstrategie des Bundesrates und der internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Die Schweiz ist OECD-Mitglied, die Schweiz hat den AIA-Standard akzeptiert. Der OECD-Standard zum AIA wird jetzt umgesetzt. Das ist heute der internationale Standard, alle relevanten Finanzplätze machen mit. Ich denke, Herr Bundesrat Maurer wird nachher das internationale Setting näher erläutern.
Es kristallisierte sich in der Diskussion heraus - diese Diskussion findet sich auch in den Minderheitsanträgen abgebildet -, dass Minderheiten der Kommission einen Marschhalt bei der Umsetzung des AIA wollen. Dies schlägt sich in Minderheitsanträgen auf Nichteintreten nieder. Die Minderheiten möchten im Moment keine weiteren Staaten mit dem AIA "beglücken", wenn man dem so sagen kann. Die Mehrheit gab demgegenüber zu bedenken, dass für den Standort Schweiz, wenn wir mit der AIA-Umsetzung jetzt nicht weitermachen, Retorsionsmassnahmen zu befürchten sind. Es wurde auch geltend gemacht, dass zum Teil mit den gleichen Staaten bereits Freihandelsabkommen abgeschlossen wurden oder entsprechende Vorhaben noch in der Schwebe sind.
Ich möchte noch auf eines hinweisen: Schwergewichte der Diskussion bildeten die Fragen in Bezug auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Datensicherheit. Bedenken wurden geäussert in Bezug auf die Korruptionsverhältnisse in Staaten, mit denen wir allenfalls Daten austauschen, und in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte, die gewährleistet sein müssen. Diese Bedenken wurden von allen Mitgliedern der WAK-NR geteilt.
Ich gestatte mir eine persönliche Bemerkung: Ich würde mir wünschen, dass bei all diesen Geschäften, die den internationalen Handel betreffen, die Frage der Menschenrechte das gleiche Gewicht bekommen würde, wie wir das in der Debatte in der WAK erlebt haben.
Ein Antrag auf Sistierung der Beratung wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt; dies auch mit dem Hinweis auf den Prüfmechanismus, der eben genau diese Bedenken abbilden soll. Entsprechend wurde auch im Prüfmechanismus verankert, welche Kriterien massgebend sind, damit der Bundesrat überhaupt der Datenlieferung zustimmen kann. Die WAK hat den Prüfmechanismus im Vergleich zu dem, was uns der Bundesrat vorgelegt hat, ausgebaut. Sie sehen das auf der Fahne. So muss gewährleistet sein, dass die für die Umsetzung des AIA nötigen Rechtsvorschriften und die Datensicherheit im Partnerstaat gewährleistet sind. Es ist auch zu beachten, was für Meldungen bereits beim OECD-Sekretariat eingegangen sind. Weiter ist zu prüfen, ob der Austausch schwere Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben könnte. Zugleich ist zu prüfen, ob in den Partnerstaaten ein Netzwerk von AIA-Vereinbarungen besteht.
Die Kommission hat zugleich messbare Kriterien, die nicht auf staatsvertraglicher Basis beruhen, wie z. B. den Korruptionsindex oder den Grad der Rechtsstaatlichkeit, als nichttaugliche Kriterien erachtet, weil sie nicht einem völkerrechtlichen, international vereinbarten Standard entsprechen. Ich komme bei den Minderheitsanträgen noch darauf zurück.
Der Bundesrat hat diese Prüfung vorzunehmen und, wie gesagt, die Wertung in einem Bericht zuhanden der Parlamentskommissionen zu erläutern. Eintreten auf den Prüfmechanismus war unbestritten. Der Beschluss erfolgte mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen.
Die Kommission hat sich nicht nur die Prüfkriterien genau erläutern lassen, sondern auch die Rechtsschutzgarantien, die mit dem AIA verbunden sind. Wenn sich jemand durch den Austausch der Finanzdaten bedroht fühlt, hat er bzw. hat sie ausgebaute individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten. Das ist sehr zentral. Diese Rechtsschutzmöglichkeiten sind unter anderem im AIA in vier Punkten geregelt. Es gibt ein Auskunftsrecht, es gibt ein Berichtigungsrecht, und, was wichtig ist, das AIA-Gesetz gibt jedem Menschen die Möglichkeit, sich gegen die Datenauslieferung zu wehren. Wenn die rechtsstaatlichen Garantien in den Partnerstaaten fehlen, dann kann man gemäss Artikel 25a des Verwaltungsverfahrensgesetzes von der Eidgenössischen Steuerverwaltung den Verzicht auf die Auslieferung der Daten verlangen. Die Steuerverwaltung entscheidet mit Verfügung. Diese wiederum ist gerichtlich anfechtbar.
Ich bitte Sie, treten Sie auf die Vorlage zum Prüfbeschluss ein. Treten Sie auch auf die Abkommen mit den 41 Staaten ein. Dazu haben wir jeweils einen Nichteintretensantrag der Minderheit Matter. Diese Nichteintretensanträge wurden jeweils mit unterschiedlichen Stimmenverhältnissen abgelehnt. Ich möchte die Resultate nicht vorlesen, weil ich dazu mindestens eine halbe Stunde brauchen würde. Wenn Sie die Resultate genau kennen möchten: Die Liste der Beschlüsse der Kommission liegt bei mir auf, Sie können sie einsehen.
Ich bitte Sie, treten Sie sowohl auf den Prüfbeschluss wie auch auf die Bundesbeschlüsse mit den 41 Staaten ein. Sie wissen, es gibt noch einen Rückweisungsantrag in Bezug auf den Beschluss über den AIA mit Neuseeland. Darauf werden wir dann nachher in der Detailberatung noch zu sprechen kommen.
Ich ersuche Sie also, auf die 42 Vorlagen einzutreten und ihnen, soweit sie nicht zurückgewiesen werden, auch in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.