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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2017-09-27

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-27

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion tritt auf die Immobilienbotschaft ein und wird sie gemäss den Anträgen des Bundesrates bzw. der Mehrheit der Kommission annehmen. Sie dankt für die grosse Arbeit seitens der Verwaltung und des Bundesrates sowie auch für die ausführlichen Arbeiten in der Finanzkommission. Wir blicken zurück auf 20 Protokollseiten Subkommissionsarbeit und auf 12 Protokollseiten Arbeit der Plenarkommission.

Fakt ist: Mit dieser Botschaft, die zügig den Volksentscheid zur Asylgesetzrevision umsetzt, und insbesondere auch mit den jetzt doch bestrittenen Bundesasylzentren können Einsparungen von 110 Millionen Franken beim Bund und von 90 Millionen Franken bei den Kantonen erreicht werden. Durch den Zusammenzug werden die Verfahren verkürzt, und - es wurde von Vorrednern und auch vom französischsprachigen Kommissionssprecher gut ausgeführt - die Bauten sollen so erstellt werden, dass sie auch Alternativnutzungen temporär oder später vielleicht dauerhaft zulassen würden.

Auch diese Bauten sollen entsprechend den schweizerischen Baunormen und Energie- und Brandschutzvorschriften gebaut werden. Die SP-Fraktion will nicht Zustände wie in London, wo ein Hochhaus abgebrannt ist, was infolge ungenügender Respektierung der Bauvorschriften zahlreiche Todesopfer zur Folge hatte. Ich spreche aus Erfahrung: Ich war in den Neunzigerjahren Mitglied der Gemeindeexekutive von Bolligen, als wir innerhalb kurzer Frist etwa 150 Asylplätze innerhalb der Vorortsgemeinde Bolligen einrichten durften. Es gab in einem Stöckli alten Baujahrs, das 30 Asylbewerber beherbergte, einen Brand infolge Brandstiftung. Und ich kann Ihnen sagen: Das war nicht lustig, für niemanden, auch nicht für den Privateigentümer dieser Baute. Es muss also, es ist gesagt worden, vorsichtig und sorgfältig geplant werden. Wir lehnen die Anträge der Minderheiten I und II ab.

Zu Herrn Kollege Schwander: Sie haben Artikel 22 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes zitiert, aber Sie haben Absatz 2 nicht zitiert, und der ist jetzt vom Bundesrat angewendet worden. Er besagt nämlich: Kann der Bundesrat diese fachmännischen Berechnungen der Projekte noch nicht vorlegen, dann hat er im Kreditbegehren die "Unsicherheitsfaktoren darzulegen" und "angemessene Reserven vorzusehen, die offen auszuweisen sind". In diesem Sachverhalt befinden wir uns, und das Finanzhaushaltgesetz wird damit eingehalten.

Noch zur Kreditverschiebung in Artikel 3: Ja, darüber können wir noch lange diskutieren. Sie ist in den Anträgen der Minderheit I (Aeschi Thomas) und der Minderheit III (Aeschi Thomas) enthalten. Hierzu kann ich auf die Diskussion im Ständerat verweisen: Letztes Jahr wurde ein analoger Minderheitsantrag diskutiert, wurde dann aber nach der Diskussion abgelehnt.

Die von der Mehrheit der Kommission und auch von der SP-Fraktion gutgeheissene Formulierung entspricht den Formulierungen, wie sie in allen Immobilienbotschaften ab 2011 enthalten sind. Ich will damit nicht sagen, dass man die Welt nicht neu erfinden kann.

Zu den Einzelanträgen: Wir lehnen sie ab, insbesondere auch den Antrag Pfister Gerhard. Herr Pfister, e contrario würde Ihr Antrag bedeuten, dass der Bund bei allen anderen Bauten nicht mit den Kantonen und Standortgemeinden zusammenarbeiten würde.

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