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Landolt Martin · Nationalrat · 2017-09-27

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2017-09-27

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und den Empfehlungen der Kommissionsmehrheit und insbesondere jenen des Bundesrates folgen. Ein Sprichwort sagt, man könne den Wind nicht verbieten, aber Mühlen bauen. Etwa so verhält es sich mit der Einführung des AIA. Er muss nicht Freude auslösen, aber es handelt sich um eine Realität, der man sich zu stellen hat. Es handelt sich mittlerweile um eine Grundvoraussetzung für einen glaubwürdigen und damit wettbewerbsfähigen Finanzplatz.

Die BDP hat schon früh, als eine der ersten Parteien und mit Sicherheit als erste bürgerliche Partei, darauf hingewiesen, dass es ratsam ist, sich der inzwischen eingetretenen Entwicklung proaktiv zu stellen. Das hat uns damals viel Schelte und Kopfschütteln eingetragen, aber wir haben Recht bekommen. Namentlich die Branche wie auch die meisten bürgerlichen Parteien sind inzwischen der Überzeugung, dass man solche Herausforderungen vor allem auch als Chance zu betrachten hat.

So weit, so gut. Heute sind wir nun gefordert, bereits ein zweites Paket von entsprechenden Beschlüssen über die Einführung des AIA mit zahlreichen Ländern zu verabschieden. Das löst bei einigen verständlicherweise Unsicherheit aus, einerseits aufgrund der Geschwindigkeit dieser Entwicklung, andererseits aufgrund der Tatsache, dass gegenüber einigen Ländern gelinde gesagt eine gewisse Skepsis besteht, und zwar in Bezug auf ihre Vertrauenswürdigkeit, in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit. Wir teilen diese Bedenken. Es wird uns nicht gelingen, diese vollständig aus der Welt zu schaffen. Eine hundertprozentige Sicherheit besteht auch hier nicht, genauso wie sie eigentlich überall sonst nicht besteht.

Wir aus der BDP-Fraktion beantworten diese punktuellen Unsicherheiten, indem wir Sie an die Rollenverteilung zwischen Parlament, Bundesrat und Verwaltung erinnern. Wir als Parlament verabschieden die Einführung des AIA und die Grundsätze, wer wem wann und unter welchen Bedingungen Daten liefert oder eben nicht. Der Vollzug ist dann aber nicht mehr Sache des Parlamentes. Wir erwarten vom Bundesrat und von den zuständigen Behörden grösste Sorgfalt. Wir können als Parlament diese Aufgabe nicht wahrnehmen. Wir dürfen es auch nicht, wir sind keine Regierung, wir sind auch keine Schattenregierung. Das alles hat nicht nur mit unserem Rollenverständnis zu tun, sondern auch viel mit Vertrauen. Wir haben das Vertrauen in den Bundesrat, dass er hier die notwendige Sorgfalt sicherstellt. Damit ist auch geklärt, wer die Verantwortung zu tragen hätte, falls dies einmal nicht der Fall sein sollte.

Es ist deshalb auch aus staatspolitischer Sicht richtig, wenn wir auf diese Vorlage eintreten und die Beschlüsse anschliessend genehmigen. Und es ist aus wirtschaftspolitischer Sicht richtig, weil der Finanzplatz und der Werkplatz darauf angewiesen sind, dass sich die Schweiz auch in solchen Fragen nicht abschottet.