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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2017-09-27

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-27

Wortprotokoll

Zuerst spreche ich zu Artikel 1 Absatz 1bis: Ich bitte Sie hier, dem neu eingereichten Einzelantrag Matter zuzustimmen. Er lautet: "Der Partnerstaat verfügt über die für die Umsetzung des AIA erforderlichen Rechtsvorschriften; dazu gehören insbesondere die Einhaltung des Spezialitätsprinzips, gemäss dem Informationen nur zu dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, und zufriedenstellende Zustände hinsichtlich der Korruptionsverhinderung."

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch Herrn Bundesrat Ueli Maurer fragen, wie er denn, hier die Einhaltung des Spezialitätsprinzips zu überprüfen gedenkt. Es geht hier wirklich um die Implementierung, es geht also nicht um die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, wie sie durch das Global Forum vorgenommen wird, sondern um die Prüfung der wirklich gelebten Gegebenheiten; das ist der grosse Unterschied. Hier bitte ich auch um eine Aussage des Herrn Bundesrates.

Ich bitte Sie hier, dem Einzelantrag Matter zuzustimmen.

Ich komme als Nächstes zu Absatz 3. Sie finden diesen auf Seite 4 der Fahne. Er lautet: "Der Bundesrat darf die länderspezifische Aufnahme des ersten Datenaustauschs im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten nur einleiten, wenn sämtliche in Artikel 1 genannten Bedingungen erfüllt sind." Wir haben soeben vom Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion gehört, dass der Inhalt dieses Absatzes gemäss Antrag der Minderheit Matter bereits in vorherigen Artikeln und Absätzen enthalten sei. Darf ich Sie, Herr Bundesrat Maurer, auch hier um eine Aussage bitten, ob dies wirklich den Tatsachen entspricht? Ist es so, dass der Minderheitsantrag Matter überflüssig ist und wir ihm nicht zustimmen müssen, weil der eben zitierte Absatz bereits in vorangehenden Artikeln und Absätzen enthalten ist, hier also etwas doppelt aufgeführt würde?

Schliesslich komme ich zu den jeweils gleichlautenden Anträgen zu den entsprechenden Beschlüssen. Wir sprechen hier jeweils von Absatz 1 und Absatz 3 von Artikel 1. Absatz 1 lautet gemäss Minderheitsantrag: "Der Bundesrat ist ermächtigt, unter Vorbehalt von Absatz 3 zu notifizieren, dass "das entsprechende Land" in die Liste nach Abschnitt 7 Buchstabe f der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist." In Absatz 3 steht gemäss Minderheitsantrag: "Der Bundesrat darf nur notifizieren, wenn das Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor akzeptabel ist und die rechtsstaatlichen Strukturen weitgehend denjenigen einer Demokratie entsprechen." Es stellt sich die Frage, ob denn die Annahme des Einzelantrages Matter, zu dem ich mich vorhin geäussert habe, auch diese Minderheitsanträge zu den Beschlüssen zu den einzelnen Ländern überflüssig macht, denn wenn die SVP-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion den Einzelantrag Matter geschlossen unterstützen und dieser angenommen wird, ist diesbezüglich bereits eine Aussage beim Prüfmechanismus enthalten.

Ich bitte Sie, jeweils kurz Stellung zu nehmen, inwieweit Sie gleicher Meinung sind wie der Minderheitsantragsteller.