AB 22124
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Es gab einmal ein Mietrecht, das war kaum zehn Jahre alt und von allen Seiten heftig umstritten. 1997 hat deshalb der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband eine Initiative eingereicht. Damit sollten insbesondere folgende Mängel des geltenden Rechtes behoben werden:
1. die Koppelung der Mietzinse an den variablen Hypothekarzinssatz, welche während den letzten zwanzig Jahren zu sehr grossen Ungerechtigkeiten geführt hat;
2. das Nebeneinander von mehreren, sich teilweise widersprechenden Gründen für eine Mietzinserhöhung, was zu einer mangelhaften Transparenz führt und somit einen Nachteil für die schwächere Partei, d. h. die Mieterinnen und Mieter darstellt;
[PAGE 694] 3. die happigen Mietzinserhöhungen bei Handänderungen, bei Mieter- oder Mieterinnenwechsel und nach Sanierungen;
4. der mangelhafte Kündigungsschutz.
Bundesrat und Parlament haben unsere Initiative abgelehnt. Der Bundesrat hat jedoch anerkannt, dass das geltende Recht Mängel aufweist, und hat dem Parlament deshalb einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet. Seit 1999 ist dieser Gegenstand heftiger parlamentarischer und ausserparlamentarischer Debatten. Sämtliche Versionen des indirekten Gegenvorschlages, die bis heute geprüft worden sind, auch der heutige Antrag der Minderheit Cina, beruhen auf dem Grundsatz der Missbrauchskontrolle mittels eines Vergleichsmietemodells. Diesbezüglich - Herr de Dardel hat es bereits gesagt - bestehen grosse Bedenken. Insbesondere befürchten wir, die Mieten könnten in den Sog einer inflationistischen Spirale geraten, da die Mietzinse erst missbräuchlich sind, wenn sie das Vergleichsniveau um 15 Prozent übersteigen. Im Weiteren - und das ist das Schlimmste - besteht die Gefahr einer Öffnung für die Vergleichsmiete während der Mietdauer. Der Ständerat hat eine solche Öffnung bereits vorgenommen, und auch heute liegen diesbezügliche Minderheitsanträge vor. Aus Mietersicht werden wir es nie akzeptieren, dass die Vergleichsmiete als Kriterium für eine Mietzinserhöhung gelten soll.
In dieser ausweglosen Situation haben die massgeblichen Verbände der welschen Schweiz eine Vereinbarung getroffen, die sich in hohem Masse am geltenden Recht orientiert, dessen Hauptmissstände jedoch behebt. Der Anfangsmietzins wird frei festgesetzt und kann wie heute anhand der Rendite oder allenfalls anhand des orts- und quartierüblichen Niveaus überprüft werden. Das hauptsächliche Erhöhungskriterium soll eine Indexierung zu 80 Prozent sein. Was sind die Vorteile dieses Accord romand?
Ein sehr grosser Vorteil ist die gänzliche Entkoppelung der Mietzinse vom variablen Hypothekarzinssatz. Ein zweiter Vorteil ist die Vereinfachung, da neu als Hauptkriterium lediglich noch die Indexierung zur Geltung kommen wird und nicht wie heute mindestens drei, zum Teil sich widersprechende Erhöhungsgründe. Ein weiterer sehr wichtiger Vorteil ist der politische Wille der massgeblichen Verbände, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Einwände, die gegen diesen Accord romand vorgebracht werden, betreffen insbesondere die Renditeberechnung; sie wurden bereits genannt. Zum Teil treffen sie zu, nur gilt es zu berücksichtigen, wann diese Renditeberechnung überhaupt zur Anwendung gelangt. Für mehr als 90 Prozent der Mietverhältnisse in der ganzen Schweiz wird eine solche Renditeberechnung nie nötig werden. Die Rendite dient als Missbrauchsgrenze und wird in der Praxis relativ selten zur Anwendung gelangen und somit keine ausschlaggebende Rolle spielen. Bereits im geltenden Recht kennen wir eine ähnliche Renditeberechnung. Die dreijährigen Beratungen haben gezeigt, dass es im Mietrecht keine Ideallösung gibt. Vor Ihnen liegt aber der grösste gemeinsame Nenner, der von den massgeblichen Verbänden gefunden werden konnte, und ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, diesem Accord zuzustimmen.
Wer stimmt diesem Accord romand nicht zu? Es sind dies die Deutschschweizer Vermieterorganisationen. Sie stimmen diesem Accord aus guten Gründen nicht zu. Sie haben nämlich während der dreijährigen Diskussion realisiert, dass sie eine Nulllösung bevorzugen, weil sie mit dem geltenden Recht sehr gut leben können, das dem Missbrauch zulasten der Mieterinnen und Mieter Tür und Tor öffnet.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Accord romand zuzustimmen.