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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-06-05

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Wir sind hier beim Grundsatzentscheid, beim Konzeptentscheid, und das ist sicher der schwierigste Entscheid, den Sie heute zu fällen haben.

In der Frühjahrssession hat unser Rat beschlossen, das Mietrecht nochmals an die Kommission zurückzuschicken, in der Meinung, dass diese den so genannten Accord romand inhaltlich nochmals diskutieren soll. Die Kommission für Rechtsfragen hat dies getan, indem sie die Vertragspartner und je einen Vertreter des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes und des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes anhörte. Das Resultat ist gleich geblieben. Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen erneut, dem Accord romand zuzustimmen, und zwar mit 13 zu 11 Stimmen.

Bevor wir aber einen Konzeptbeschluss fällen und ich Ihnen die Überlegungen der Kommission für Rechtsfragen darlege, noch ein paar grundsätzliche Überlegungen: Wir stehen heute in der Differenzbereinigung. Bisher ist es nicht gelungen, einen klaren Weg zu finden, wie wir die verschiedenen Spannungsfelder auflösen können. Das liegt zum einen daran, dass wir aus gesellschaftspolitischen Gründen ein Interesse daran haben müssen, dass die Mieten bezahlbar sind und die Mieter auf Schutzbestimmungen zählen können. Gleichzeitig müssen wir aber auch ein System bauen, das für Investoren und für Ersteller von Mietobjekten entsprechend interessant ist. Besteht nämlich kein Angebot an Mietobjekten, steigen die Preise.

Daneben haben wir auch staatspolitische Spannungsfelder: das Spannungsfeld Stadt/Land, Spezialitäten von sozialem Wohnungsbau, Gewerbebauten von Kleineigentümern und institutionellen Anlegern sowie daneben verschiedene Verbände, die kräftig lobbyieren. Das alles sollen wir unter einen Hut - sprich: in ein Gesetz - packen, ein wahrlich ambitiöses Ziel. Es erstaunt daher nicht, dass in letzter Minute ein Lösungsvorschlag zuhanden der Kommission verabschiedet wurde, der so genannte Accord romand.

Ich meine: Wir sind heute gefordert, nun endlich Nägel mit Köpfen zu machen und einen tauglichen Gegenvorschlag zu verabschieden. Ich bitte Sie daher, möglichst konstruktiv zu diskutieren und eigene Interessen in den Hintergrund zu stellen.

Wie eingangs erwähnt, hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen für den Accord romand votiert. Die Argumente waren:

1. Für die Mehrheit der Kommission war das Bestechende, dass sich verschiedene Verbände zu einer gemeinsamen Lösung gefunden haben. Es sind dies der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband, die Associazione Svizzera Inquilini, die Fédération romande des locataires und die Fédération romande immobilière sowie die Union suisse des professionnels de l'immobilier.

2. Der Accord romand geht weitgehend vom heutigen Mietrecht aus. Anstelle des Hypothekarzinses orientiert er sich an den Bundesobligationen - die Entkoppelung vom Hypothekarzins ist eine der Hauptforderungen der ganzen Vorlage, wo sich alle einig sind.

3. Der Accord romand orientiert sich am geltenden Recht. Das hat für die Beteiligten den Vorteil, dass sie sich nicht mit einem neuen, auf gänzlich anderen Basen aufbauenden System zu befassen haben, sondern mit ihrem bisherigen Wissen im Alltag bei der Ausübung des Rechtes relativ schnell eingearbeitet sind und Anpassungsschwierigkeiten somit im Wesentlichen wegfallen.

Das sind aber gleichzeitig auch die Gründe der Kritik an diesem Accord. Mit dem Gegenvorschlag zur Mieter-Initiative wollte man ja eine Richtung weg vom heutigen System einschlagen, weil das heutige System sich in der Praxis als äusserst kompliziert erwiesen hat, weil es vor allem von Gerichtsurteilen und nicht vom Gesetz dominiert wird. Das ist für einen Rechtsstaat in der Regel unwürdig, wenn wir eine Gerichtsjustiz haben und es nicht schaffen, Gesetze und Verordnungen aufzubauen, die in der Handhabung dann für die Beteiligten klar sind.

Die Kritik am Konzept bezieht sich auch auf die Nettorendite. Die Nettorendite kennt bereits das heutige Recht. Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, dass das für Mietzinsanpassungen ein untaugliches Instrument ist, weil die Grundlagen für die Ermittlung der Nettorendite sehr oft nicht bekannt sind und es fast Juristen braucht, damit man diese Renditeberechnung vornehmen kann. Auch das ist ein Mangel am heutigen System, der vom Accord übernommen wird.

Die Minderheit Cina basiert im Wesentlichen auf dem Beschluss des Ständerates. Sie geht von der Vorstellung aus, dass ein Mietzins dann missbräuchlich ist, wenn er den Mietzins vergleichbarer Wohn- und Geschäftsräume um mehr als 15 Prozent überschreitet. Diese Definition der Missbräuchlichkeit ist wesentlich anders als im geltenden Recht, wo wir vom übersetzten Ertrag ausgehen. Der Anfangsmietzins kann nach dem Konzept der Minderheit auf diese Missbräuchlichkeit hin überprüft werden. Danach gilt der von den Parteien vereinbarte Mietzins. Mietzinsanpassungen - das ist ganz wesentlich - sind dann nur noch möglich, wenn die Teuerung jährlich zu 100 Prozent überwälzt werden kann. Die im Konzept des Ständerates kritisierte zusätzliche Möglichkeit der Anpassung an die Vergleichsmiete ist im Konzept der Minderheit Cina ausgemerzt.

Die Entwicklung eines Mietzinses erweist sich damit als äusserst transparent, einfach in der Handhabung und für beide Parteien von Anfang an klar und berechenbar. Der so genannte Spiraleffekt bei einer Koppelung von Teuerung und Vergleichsmieten tritt bei diesem Konzept nicht ein. Dieses Konzept ist somit nach Ansicht der Minderheit auch sozialverträglich und schafft die gewünschte Verteilungsneutralität zwischen Vermietern und Mietern.

In der Kommission für Rechtsfragen ist dieses Konzept mit 13 zu 11 Stimmen unterlegen.