Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-09-28
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-09-28
Wortprotokoll
Wir führen ja hier eine politische Debatte um eine Volksinitiative, die am Schluss auch vom Volk beurteilt werden wird. Jetzt kann man das auf zwei Arten machen.
Die eine Frage ist die theoretische Beurteilung des Inhalts der Initiative. Das macht man eigentlich bei allen Volksinitiativen. Das ist manchmal einfacher, manchmal schwieriger. In diesem Fall, Sie haben es gesehen, und der Kommissionssprecher hat es ausgeführt, ist das nicht einfach. Es geht um währungsrechtliche und um geldpolitische Fragen, die für Nichtökonomen und vor allem für solche, die keine Geldspezialisten sind, schwer durchschaubar sind; das gilt auch für die Bevölkerung. Es wird in der Volksabstimmung für beide Seiten schwierig sein zu erklären, worum es überhaupt geht. Das geht mir nicht anders. Ich bin ein einfacher Jurist und Rechtsanwalt und habe auch Mühe, die geldtheoretischen Überlegungen zu verstehen, obwohl ich selber Vorlesungen beim von Kollege Zanetti zitierten Professor Jürg Niehans hier in Bern genossen habe, der ja Berater der englischen Regierung war. Das ist die eine Frage. Man kann theoretische Debatten führen, man kann Seminare abhalten und Doktorarbeiten schreiben.
Die andere Art der Behandlung ist, die folgende Frage zu stellen: Reden wir von etwas, das es auf der Welt schon gibt? Dann kann man nämlich Rechtsvergleiche anstellen. Es gibt in der Schweiz ein eigenes Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne. Bei grossen Gesetzesvorlagen machen wir eben Rechtsvergleiche und sehen, wie das in anderen Ländern geht. Dann können wir sagen, das ist besser oder schlechter. Machen wir doch einmal, was die Vollgeld-Initiative angeht, einen Rechtsvergleich, und vergleichen wir das System einmal mit Ländern, die das schon eingeführt haben. Welche Länder in Europa oder sonst auf der Welt haben ein Vollgeldsystem oder ein ähnliches System schon eingeführt? Wenn Sie dem Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne diesen Auftrag geben, dann ist die Antwort ganz einfach: Es gibt kein einziges Land auf der Welt - kein einziges Land auf der Welt und auch keinen Teil eines Landes auf dieser Welt -, das heute oder früher ein solches System eingeführt hat.
Jetzt kann es sein, dass wir wesentlich intelligenter sind als der Rest der Welt; das ist ja in der Schweiz manchmal eine verbreitete Auffassung. Bei weniger bedeutenden Vorlagen kann es auch interessant sein, einmal zu experimentieren. Wenn wir aber unsere Volkswirtschaft und die acht Millionen Menschen in diesem Land zum Experimentierfeld für eine lustige und interessante geldpolitische und ökonomische Theorie machen, dann sind wir die Spekulanten. Es ist eben nicht eine unbedeutende Frage, sondern eine ganz zentrale Frage der Wirtschaft, und die Risiken sind für die gesamte Volkswirtschaft erheblich. Kein Land der Welt hat das bisher gemacht. Die Initianten führen als Beispiel den amerikanischen Bundesstaat Louisiana an. Auch dieses Beispiel stimmt nicht: Das war zwar in einer gewissen Zeit dort gängige Praxis, aber in einer Zeit, als es in den Vereinigten Staaten und in den Bundesstaaten noch gar keine Zentralbanken gab. Der Vergleich hinkt. Es gibt keinen Vergleich, mit dem wir ungefähr beurteilen könnten, wie riskant oder wie vorteilhaft das System ist.
Wir haben uns in der Kommission dann auf die Hearings verlassen, und zwar insbesondere auf den Präsidenten des [PAGE 751] Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank. An sich könnte er ja sagen, dass es toll ist, wenn die Nationalbank derart viel zusätzliche Macht bekommt; diese bekäme sie mit dem Vollgeldsystem. Er lehnt die Initiative, auch seine Machtausdehnung, aber dezidiert ab. Er warnt vor den erheblichen Risiken dieses neuen Systems. Er führte dann insbesondere Folgendes aus: Wenn man ein Vollgeldsystem einführen würde, dann könnte das Schattenbankensystem, das eben nicht wie das ordentliche Bankensystem in der Schweiz reguliert ist, erheblich an Einfluss gewinnen. Geldschöpfung und Kreditvergabe würden dann also in einen Bereich verschoben, der überhaupt nicht reguliert und kontrolliert ist. Das können wir doch in einem Staat nicht zur Gesetzgebung machen.
Die Alternative, die die Minderheit vorschlägt, ist eine diskutable. Sie kommt aber jetzt wahrscheinlich zum falschen Zeitpunkt. Die Schweiz hat eine "Too big to fail"-Gesetzgebung, die gültig ist. Diese hat einen Fahrplan, der bis 2019 läuft, mit ganz genauen Vorgaben für die "Too big to fail"-Institute das Eigenkapital zu erhöhen. Ich halte es nicht für sinnvoll, hier während des Spiels die Spielregeln zu ändern.
Unter dem Strich bitte ich Sie, mangels irgendwelcher internationaler Vergleiche darauf zu verzichten, die Schweiz zu einem - wie es eine englische Parlamentarierin in einer Videobotschaft gesagt hat - idealen Experimentierfeld für dieses geldpolitische Experiment zu machen.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch dem Antrag der Kommissionsminderheit nicht zuzustimmen.