Amstutz Adrian · Nationalrat · 2017-09-29
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-29
Wortprotokoll
Wie gerne würde ich doch jetzt auch persönlich vom Leder ziehen, wie das Kollege Wermuth getan hat. Aber genau das darf ich richtigerweise hier als Sprecher des Büros nicht tun, genau das geht eben nicht an.
Dem Grundanliegen des Postulates, das ist klar, steht das Büro offen und positiv gegenüber. Das Büro begrüsst lebendige Debatten, das ist keine Frage. Die Öffentlichkeit hat eigentlich auch ein Anrecht auf interessante politische Auseinandersetzungen hier in diesem Rat. Aber im Vordergrund sowohl der Kommissionsberichterstattung wie auch der Voten [PAGE 1681] von Ratsmitgliedern sollten die Faktentreue sowie die sachliche Argumentation sein. Aus institutioneller Sicht ist zu betonen, dass die Berichterstattung, heute ist das meine Aufgabe, in erster Linie der Kommission oder, wie heute, dem Büro verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die Debatten, Anträge und Beschlüsse der Kommission oder hier des Büros korrekt wiedergegeben werden müssen und eben nicht durch persönliche Animositäten geprägt oder durch persönliche Bemerkungen ergänzt werden sollten.
Für das Büro ist klar, dass gerade bei komplexen Vorlagen schriftliche Notizen nicht nur hilfreich, sondern unverzichtbar sind. Denken Sie an Zahlenmaterial und so weiter und so fort. Das Büro möchte die Entscheidung dazu der Einschätzung jedes einzelnen Redners und jeder einzelnen Rednerin überlassen. Ob mit der vom Postulanten vorgeschlagenen Erweiterung der sogenannten Zwischenfrage mit Repliken und Stellungnahmen das Ziel eines stärkeren Debattenparlamentes tatsächlich erreicht wird, wird bestritten. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dadurch die vom Postulanten als protokollarische Wiedergabe kritisierte Berichterstattung, wie ich das jetzt heute zur Illustration und wegen der Genauigkeit bewusst mache, wesentlich ändern würde.
Ebenso wenig ist anzunehmen, dass Ratsmitglieder aufgrund dieser neuen Interventionsmöglichkeit bei Bedarf auf schriftliche Manuskripte verzichten werden. Hingegen ist davon auszugehen, dass diese Replikmöglichkeit eher von der deutschsprachigen Ratsmehrheit benützt würde, was eine unerwünschte Nebenwirkung wäre.
Es wird die Ausweitung des Rederechtes bei vom Postulanten als "wichtige Debatten" bezeichneten Geschäften vorgeschlagen. Da fragt sich das Büro natürlich zu Recht: Ja, wer bestimmt denn hier in diesem Rat, was wichtige Debatten und was unwichtige Debatten sind? Im Gegenzug schlägt der Postulant vor zu prüfen, inwiefern das schriftliche Verfahren häufiger angewendet, wie die Anzahl Rednerinnen und Redner bei der Beratung von Volksinitiativen eingeschränkt und ob die Berichterstattung auf eine Person reduziert werden könnte, was wahrscheinlich wieder zum Nachteil der sprachlichen Minderheiten wäre.
Die beiden anderen Vorschläge stehen im Widerspruch zu jüngeren Ratsbeschlüssen. So wurde 2013 mit der Revision des Parlamentsgesetzes und des Geschäftsreglementes des Nationalrates das Rederecht explizit auch im schriftlichen Verfahren ausgeweitet. Zudem hat sich das Büro klar für die Beibehaltung des freien Rederechtes bei Volksinitiativen ausgesprochen, weil hier in diesem Land, in der direkten Demokratie, eine Volksinitiative einen besonderen Stellenwert hat.
Die vom Postulanten vorgeschlagenen Massnahmen erachtet deshalb das Büro als nicht zielführend. Es bittet Sie, das Postulat abzulehnen.